ADB:Gödjen, Nikolaus
Hans Erich Zimmer und dessen Geschäftstheilhaber, denn sein Name kommt gemeinschaftlich mit diesem auf verschiedenen Druckwerken vor. Nachdem Zimmer gestorben, ertheilte ihm Christian V. von Dänemark unterm 22. Mai 1697 eine Concession, dahin lautend, daß er als königlicher privilegirter Buchdrucker von allen bürgerlichen Personal-Auflagen und Beschwerungen befreit und ihm dabei vergönnt sein solle, mit und nebenst den Oldenburgischen Buchbindern gebundene Bücher zu verkaufen, auch wenn die Freiheit der indulgirten Jahre auf die Verlegung des großen und kleinen oldenburgischen Gesangbuchs erloschen, dessen Druck fortzusetzen: „Wie denn auch ferner die oldenburgischen Buchbinder die Kirchen- und Schulbücher, so in Oldenburg gedruckt werden, daselbst kauffen und nicht aus fremden Städten hohlen, dahingegen aber die Buchdrucker solche Bücher für selbigen Preiß als sie an andern Orten zu bekommen, feil zu halten schuldig sein sollen.“ Es war nämlich zu Tage gekommen, daß die Buchdruckerei von Zimmer und G. nicht im Stande gewesen war, das Land mit den nöthigen Exemplaren von Büchern zu versehen, welche der Generalsuperintendent Nikolaus Alardus für die Kirchen und Schulen in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst herausgegeben hatte. Es waren dieses hauptsächlich: „Oldenburgische Catechismuslehre“, 1689, „Oldenburgisches Gesangbuch“, 1690 etc., welche sämmtlich von Zimmer und G. gedruckt und verlegt wurden. Diesem Mangel abzuhelfen, da diese Druckerei nicht im Stande war, den nöthigen Bedarf zu liefern, machte sich der Buchdrucker Johann Hornung in Bremen zu Nutze und druckte namentlich das Gesangbuch nach. Um aber diesem Zustande abzuhelfen, wurde den Buchbindern Schröder und Strohm ein Privilegium ertheilt, eine neue Ausgabe vom Gesangbuch zu veranstalten. N. G. hatte daher sein Privilegium nicht lange genossen, denn der König dehnte unterm 19. August 1698 dasselbe auf des N. G. Wittwe und wenn sie sich wieder verheirathen sollte, auf deren künftigen Ehemann aus, ebenso auf eines ihrer Kinder erster Ehe und [319] zwar wie es im Decrete heißt: „in Ansehung ihres und ihrer Kinder betrübten und schlechten Zustandes“. Es muß also um diese Zeit G. gestorben sein, und die Wittwe sich wieder verheirathet haben, denn 1707 unterm 30. Mai ertheilte der König auf Ansuchen des Ehemanns der nachgelassenen Wittwe, Jacob Nikolaus Adler, ein neues Privilegium für das oldenburgische Gesangbuch und verbietet zugleich das in Bremen gedruckte Hornung’sche, als Nachdruck. Dem Jakob Nicolaus Adler folgte im J. 1726 als Buchdrucker sein Stiefsohn Johann Conrad G., und als dieser 1742 starb, wurde die Druckerei unter der Firma: Johann Conrad Gödjen Erben von der Wittwe mit ihrem ältesten Sohne Johann Arnold G. fortgesetzt, dem im December 1743 die Anwartschaft auf die Concession von der Regierung zugesichert war.
Gödjen: Nikolaus G., Buchdrucker in Oldenburg von 1689 bis c. 1697. Sein Name wird auch Göttken geschrieben, doch scheint die erstere Schreibart die richtigere zu sein. Er war vermuthlich der Schwiegersohn des Hofbuchdruckers- Vgl. Strackerjan, Geschichte der Buchdruckerei im Herzogthum Oldenburg und der Herrschaft Jever S. 22 ff.