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Artikel „Freigius, Nikolaus“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 343, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Freigius,_Nicolaus&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 12:43 Uhr UTC)
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Freigius: Nikolaus F. (Fry, Frey), Jurist, † 1552, der Sohn eines wolhabenden Bauern, in Schalbach in der oberen Markgrafschaft Baden geboren, am 12. April 1522 in Freiburg i. Br. immatriculirt, 1525 Baccalaureus, dann Magister, ward am 10. Febr. 1534 von dem Markgrafen von Baden aus der Leibeigenschaft entlassen um zum Doctor juris promovirt werden zu können; seit 1535 führt er diesen Titel, den er vermuthlich in Freiburg erwarb, wo er Notariatsgeschäfte betrieb. Er war ein Schüler des U. Zasius, der ihn in seinen Briefen an Amerbach oft als Befreundeten erwähnt und rühmt. 1536 ist er Rath der Herren von Rappoltstein in Rappoltsweiler; 1537 Procurator und Advocat am fürstlichen Hofgericht in Ensisheim, später Syndicus der Stadt Freiburg. Hier hatte er sich mit Ursula Armbruster verheirathet, die ihm 1543 Johann Thomas (s. o.) als ältesten Sohn gebar. Nachdem er sich 1544 ohne Erfolg um eine juristische Professur beworben hatte, folgte er bald darauf einer Berufung nach Ulm als Syndicus der Stadt. Hier starb er 1552 an der Wassersucht. F. hat sich litterarisch bekannt gemacht durch Herausgabe einiger Werke des Zasius nach Heften die er nachgeschrieben: „In tit. Just. de action. enarratio“ Basel 1536. Fol.; „Lecturae in Tit. Dig. vet.“, Basel 1537 Fol.; „Paratitla in primam partem D. vet.“, Basel 1537. 1539. Fol. Zu der von Mynsinger und Joh. Ulr. Zasius veranstalteten Ausgabe der „Opera Zasii“, Lugdun. 1550 Fol. hat er den Index angefertigt. Die Edition der Zasius’schen Vorlesungen bereitete F. manche Unannehmlichkeiten theils weil sie mangelhaft waren, theils weil man seine Berechtigung anzweifelte. Der akademische Senat in Freiburg sendete ihm ein Dedicationsexemplar der Lecturae zurück. Auch wegen der Paratitla mußte er Angriffe erfahren, gegen welche er sich in der 2. Ausgabe wehrt. Als er die ihm von Zasius vertraulich mitgetheilten deutschen Rechtsgutachten desselben zu veröffentlichen unternahm, ward er auf Andringen der Zasius’schen Erben von der Regierung in Ensisheim gezwungen den Druck einzustellen. Diese sowie die von ihm angelegte große Sammlung von Geschäftsurkunden und Prozeßschriften hat sein Sohn Johann Thomas später zu seiner Practica juris benützt.

Vgl. seine und seines Sohnes Vorreden, des letzteren Gedichte und Practica juris. Adam, vitae Ictor. p. 252. Riegger, Zasii epist. Schreiber, Gesch. der Univers. Freiburg 2, 220. 230.