ADB:Fleck, Eduard
[576] (siehe A. D. Biogr. VII)[WS 1] in das Generalauditoriat, 1842 in das Kriegsministerium, in welchem er 1848 zum vortragenden Rathe aufstieg, und wurde am 7. März 1857 als Nachfolger von Friccius Generalauditeur der Armee. Damit trat er an die Spitze einer Behörde, deren Gebiet er vollständig beherrschte und auf dem er eine hervorragende schriftstellerische Thätigkeit entfaltet hat. Schon 1839 veröffentlichte er Erläuterungen zu den Kriegsartikeln von 1808, eine Arbeit, die er alsdann durch eine gleichartige über die nämlichen Vorschriften von 1844 ersetzte, 1840 schrieb er über das damals noch nicht codificirte Strafverfahren der preußischen Militärgerichte, 1844 einen Commentar zum Militär-Strafgesetzbuche und demnächst zahlreiche andere Beiträge zur Kenntniß und Anwendung der verschiedenen Dienstvorschriften. Auch am politischen Leben hat er sich mehrfach betheiligt. Zuerst 1850 im Parlamente zu Erfurt, dann 1853–1854 als Mitglied der 1. Kammer, 1854–1858 des Abgeordnetenhauses sowie später des Herrenhauses und des Staatsrathes. Seit 1876 war er auch General-Auditeur der Marine. F. starb am 8. April 1879 zu Berlin.
Fleck: Eduard F., General-Auditeur der königlich preußischen Armee und der kaiserlich deutschen Marine, am 5. September 1805 zu Pförten in der Niederlausitz als Sohn des fürstlich schwarzburg-sondershausenschen Hofraths Karl F. geboren, in der Klosterschule zu Roßleben erzogen, trat, nachdem er in Tübingen, Halle und Berlin studirt hatte, am 27. August 1826 zu Neuhaldensleben als Auscultator in den preußischen Justizdienst, wurde am 7. Mai 1828 Referendar, 1829 Garnisonsauditeur in Magdeburg, kam 1835 zur 2. Gardedivision in Berlin und im nämlichen Jahre unter Friccius- Allgemeine Militärzeitung, Darmstadt 1876, Nr. 25. – Militär-Wochenblatt, Berlin 1879, Nr. 32.