ADB:Falkenberg, Johannes
[555] scharfen Abhandlungen eingetreten war, erhielt die Angelegenheit ein allgemeineres Interesse. Obgleich indeß der Mönch in Haft genommen wurde und seine Schrift von der Glaubenscommission des Concils als verdammenswürdig bezeichnet ward, kam doch ein Urtheil des gesammten Concils darüber nicht zu Stande. Erst zu Anfang des J. 1425 erließ der Papst, der die Sache an sich gezogen hatte, ein Urtheil, in welchem Falkenberg’s Behauptungen als irrig und aufrührerisch bezeichnet wurden. Durch einen Widerruf erlangte der Verurtheilte die Befreiung aus der Haft. In den folgenden Jahren soll er sich dann mit dem deutschen Orden überworfen und gegen ihn ein noch schlimmeres Libell verfaßt haben als früher gegen die Polen. Auf der Reise zum Baseler Concil, wo er dies neue Erzeugniß zu veröffentlichen gedachte, soll es ihm aber bei einem räuberischen Ueberfall genommen sein. Von der Baseler Versammlung zurückkehrend, starb er in Liegnitz.
Falkenberg: Johannes F., Mönch eines Dominicanerklosters zu Kammin und Magister der Theologie. Als derselbe sich bei dem Constanzer Concil befand, wurde im J. 1417 eine früher, und zwar in Preußen von ihm verfaßte Schrift bekannt, in welcher die Polen und der polnische König als rückfällige Ketzer angeklagt und ihre Vertilgung als Christenpflicht bezeichnet wurde. König Wladislaw glaubte, die Schrift sei im Auftrage des Deutschordensmeisters verfaßt. Sein Vertreter am Concil, der Erzbischof von Gnesen, denuncirte den Verfasser, sobald er das Machwerk gesehen hatte, wegen ketzerischer Behauptungen. Wegen des Zusammenhangs der Sätze Falkenberg’s mit denen des Jean Petit über Tyrannenmord, und weil F. für den letztern am Concil mit drei- Vgl. Voigt, Gesch. Preußens VII. S. 301 ff., 320 ff. Dlugos, Hist. Polonica II. p. 376 ss. Schwab, Joh. Gerson S. 665.