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Artikel „Ermensinde“ von Johann Schötter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 231–232, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Erminsindis&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 05:16 Uhr UTC)
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Ermensinde (1196–1247), Gräfin von Luxemburg. Als gegen Anfang des 12. Jahrhunderts (1136) die männliche Linie des Ardennisch-Luxemburger Geschlechts ausstarb, ging die Grafschaft Luxemburg auf die Nachkommen Ermensindens, einer Tochter Konrads I. über, welche nach dem Tode ihres ersten Gemahls Adalbert, des Grafen v. Dasburg und Moha, in zweiter Ehe sich mit dem Grafen Godfried von Namur vermählte. Sie gab ihm mehrere Söhne, von welchen der älteste, Heinrich, der vierte dieses Namens, Graf von Luxemburg wurde. Mit dem Tode dieses Grafen (1196) erlosch die männliche Nachkommenschaft des luxemburg-namur’schen Hauses. Die Grafschaft Namur ging an Balduin IV., Grafen von Hennegau, über und Heinrichs einzige Tochter E. erbte Luxemburg. E. war gegen Ende des J. 1185 geboren und wurde im Alter von zwei Jahren mit Heinrich II., dem Grafen von Champagne, verlobt. Sie heirathete jedoch, nach ihres Vaters Tode, in erster Ehe den Grafen Theobald von Bar, nach dessen Hinscheiden (12. Febr. 1214) sie sich noch in demselben Jahre mit Walram III., dem Herzog von Limburg und Markgrafen von Arlon, vermählte. E. führte das Staatsruder mit kräftiger Hand, sie hob ihre Grafschaft durch bedeutende Gebietserweiterungen und durch Aufnahme mächtiger Herren in den Lehnsverband. In Folge ihrer Vermählung mit Theobald von Bar erhielt sie Marville und dessen Dependenzen (1213). Walram brachte ihr als Mitgift die Markgrafschaft Arlon (1214). Ferner erwarb sie die Grafschaften La Roche und Durbuy (1199), Thionville und Falkenstein (1216), einen Theil der Herrschaft Diekirch (1221), Bittburg (1233), Ligny (1240) und Dahl (1242). Ihr Hof erhielt eine glänzende Einrichtung durch Anstellung neuer Würdenträger; sie errichtete einen eigenen Gerichtshof, bekannt unter dem Namen „siége des nobles“, welcher die unter dem Adel ausgebrochenen Streitigkeiten und die Rechtshändel in Feudalsachen zu schlichten hatte. Durch hohe Bildung sowol als durch innige Frömmigkeit ausgezeichnet, beförderte sie den öffentlichen Unterricht und das Gedeihen der Klöster. Die [232] Städte Echternach (1236), Thionville (1239) und Luxemburg (1243) erhielten Freiheitsbriefe, in welchen sich eine wahre Liebe zu ihren Unterthanen kundgibt. Geliebt und hochgeschätzt von Allen starb sie d. 17. Febr. 1247 und wurde ihrem Wunsche gemäß in der von ihr gegründeten Abtei Clairfontaine beigesetzt.

Wurth-Paquet, Table chronologique du règne d’Ermensinde in den Publications de la société archéologique –; de Marne, Hist. de Namur; Ernst, Histoire de Limbourg; Bertholet, Hist. de Luxembourg T. IV.