ADB:Endemann, Hermann Ernst
Endemann: Hermann Ernst E., Rechtsgelehrter, geb. 12. Aug. 1796 zu Hersfeld, wo sein Vater Gymnasialdirector war, † 17. Januar 1846 in Marburg. Nachdem er das Gymnasium besucht hatte, trat er mit seinem älteren Bruder Konrad bei den freiwilligen Jägern ein, um gegen Frankreich zu kämpfen, und machte die Blokaden von Luxemburg und Longwy mit. Nach Beendigung des Krieges bezog er 1814 die Universität Marburg, wo er 1818 Doctor der Rechte, 1819 Privatdocent, 1822 außerordentlicher und 1824 ordentlicher Professor ward. Auf den Landtagen von 1833–36 und 1836–38 Vertreter der Universität und eine vermittelnde Stellung einnehmend, fungirte er als Vicepräsident. 1837 wurde er zum ordentlichen Beisitzer der Juristenfacultät ernannt, 1844 in die Universitätsadministrations- und Rechnungscommission gewählt. Seine bedeutendste schriftstellerische Arbeit, bei der ihn der Tod überraschte, ist: „Das Keyserrecht nach der Handschrift von 1372 in Vergleichung mit anderen Handschriften und mit erleuternden Anmerkungen herausgegeben“, 1846.
- Neuer Nekrolog 1846. XXIV. 66. Strieder, Hessische Gel.-Gesch. XX. 199.