ADB:Douay, Johann von
Douay: Johann von D. (van Dowaye, Dowage, J. deDuaco, Dowaco), ein, wie es scheint, aus dem französischen Flandern stammender Rathmann Lübecks, 1277 zuerst, 1303 zuletzt genannt. Der Name kommt sonst in Lübeck nicht vor, die Kinder verkauften 1306 das väterliche Haus.
J. v. D. vertritt 1281–82 die Interessen des deutschen Kaufmanns in Flandern, als die Deutschen gemeinsam mit den Flanderfahrern andrer Nationen durch Auszug nach Aardenburg der Stadt Brügge gerechtere Bestimmungen in Betreff des Zolles, der Münze u. a., namentlich aber eine gemeinsam vereinbarte und gemeinsam überwachte Wageordnung abzwingen. 1287 beschäftigt ihn in Dänemark, auf Gothland, in Estland die Plünderung eines in Wirland gestrandeten Schiffes, dessen Güter herauszugeben, trotz königlich-dänischer Mandate, der Adel Estlands sich weigert. 1293 und 1298 wird er nach Norwegen gesandt in Ausführung von Bestimmungen des kalmarischen Friedens, 1296 und 1303 nach Schweden, um freie Fahrt nach Nowgorod, unbelästigt von dem Schlosse Wiborg, welches zur Bezwingung Kareliens gebaut war, zu erwirken.
Unter den städtischen Aemtern, welche J. v. D. oblagen, nennt die Chronik Alberts von Bardewik die Bewahrung der Kriegsvorräthe (de armborste unde dat schot).