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Artikel „Dori, Joh. Adolf“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 347, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dori,_Johann_Adolf&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:08 Uhr UTC)
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Dori: Joh. Adolf D., Nationalökonom, geb. zu Sorno bei Dobrilugk 176(?), wirkte seit 1802 als Lehrer, seit 1803 als Professor an der kurfürstlichen Ritterakademie zu Dresden, gab 1807 freiwillig seine Stelle auf und starb in demselben Jahre zu Freudenstein. In seinen Schriften „Ueber das höchste Gut und dessen Verbindung mit dem Staate“ 1798 und „Materialien zur Aufstellung einer vernunftmäßigen Theorie der Staatswirthschaft“ 1799 zeigt er sich als Anhänger der Fichte’schen Philosophie, wenngleich nicht ohne Selbständigkeit in der Auffassung nationalökonomischer Probleme, die er mit Vorliebe unter dem Gesichtspunkt der Rechtsphilosophie betrachtete. Eine philosophische Staatswirthschaftslehre wollte er durch die Darlegung der ursprünglichen Rechte begründen und versuchte das am eingehendsten mit seiner Eigenthumstheorie, welche mit seiner Wirthschaftslehre aufs innigste zusammenhängt. In der Uebertreibung der Staatsidee ging er übrigens so weit, daß er jede individuelle Arbeit für ein Staatsamt erklärte und es eine schreiende Ungerechtigkeit nannte, wenn der Staat die Erhaltung und Erziehung der Kinder den Eltern aufbürden wollte. Um sein System zu popularisiren, schrieb er 1805 seine „Briefe über die philosophische Rechts- und Staatswirthschaftslehre“, an eine Dame gerichtet, in welcher er das Rechtsprincip aus dem praktischen Vernunftgesetze ableitet und auf die Harmonie aufmerksam macht, die zwischen dem Streben nach Glückseligkeit und jenem Gesetze stattfindet; so sucht er Frieden zwischen Puristen und Eudämonisten einzuleiten. Mit dem Streben, Recht und Moral von einander zu trennen, nimmt er ganz den herrschenden Standpunkt seiner Zeit ein; aber indem er das praktische Vernunftgesetz in das materielle Gebot der gegenseitigen negativen und positiven Beförderung der Glückseligkeit übergehen läßt, bereitet er sich einen Weg von der reinen Philosophie zur Wirthschaftslehre, welchen zu verfolgen auch für uns nicht interesselos ist, wenngleich D. damit keinen Erfolg erzielte.