ADB:Doblhoff-Dier, Anton Freiherr von (Mäzen)

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Artikel „Doblhof-Dier, Anton Freiherr von“ von Anton Victor Felgel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 272–273, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Doblhoff-Dier,_Anton_Freiherr_von_(M%C3%A4zen)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 14:27 Uhr UTC)
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Doblhof-Dier: Anton Freiherr v. D., geb. zu Wien 1733, trat nach vollendeten Studien frühzeitig in den österreichischen Staatsdienst. Schon 1756 wurde er zum k. k. Regierungsrathe in Justizangelegenheiten ernannt. Seit 1762 wirklicher Hofrath und Beisitzer beim Commerzienrathe, erwarb er sich in[WS 1] dieser Stellung wichtige Verdienste um die damals in gewaltigem Aufschwunge begriffene österreichische Industrie, namentlich durch zweckmäßige Vermehrung und verbesserte Einrichtung schon bestehender Fabriken, sowie durch Anstellung geschickter, thätiger Werkführer. Ihm ist insbesondere die Emporbringung und Verfeinerung der Stahlarbeiten und die erste Anlage einer österreichischen Seidencultur zu verdanken. In dem ihm gleichzeitig übertragenen Wirkungskreise als Präses der Akademie der Künste übte er mächtigen Einfluß auf die Förderung des Kunstgewerbes durch Hebung des Sinnes für Formenschönheit und Veredlung des Geschmackes. Für daß Wohl seiner leidenden Mitbürger entfaltete er unermüdliche Thätigkeit. Er führte über das von seinem Vater errichtete Johannesspital in Wien die Aufsicht, bis es gleich anderen Versorgungshäusern von Kaiser Joseph II. aufgehoben und D. zum Referenten der Hofcommission [273] der Armenversorgungsanstalten ernannt wurde. Nach dem Austritte des Grafen Bucquoy übernahm D. das Präsidium derselben Hofcommission. Vom Kaiser Franz in die Wohlthätigkeits-Hofcommission als Mitglied berufen, starb D., der 1772 in den Freiherrnstand erhoben worden war, 77 Jahre alt, zu Wien am 20. December 1810.

Oesterreichs Pantheon. I. Bd. (Wien 1830). – Wurzbach, Biogr. Lex. 3. Th. (Wien 1858).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: in in