ADB:Diergardt, Friedrich Freiherr von
Diergardt: Friedrich Freiherr v. D., geb. zu Moers am 25. März 1795 als Sohn des Pfarrers Johann Heinrich D. (geb. zu Langenberg 1759, Prediger in Viersen, dann zu Beek, später zu Moers und Consistorialpräsident, in welcher Eigenschaft er der Krönung Napoleon’s als Deputirter beiwohnte), erhielt seinen Schulunterricht in Moers und Düsseldorf und bestand alsdann seine Lehre in dem Fabrikgeschäft seines späteren Schwiegervaters in Sächteln. Am 1. Jan. 1813 gründete er in Gemeinschaft mit seinem Schwager Th. Küntzeler zu St. Thönis bei Crefeld ein Fabrikgeschäft in Sammt und Sammtband unter der Firma „Küntzeler & Co.“, welches schon in demselben Jahre nach Sächteln und im Nov. 1816 nach Viersen verlegt wurde. Nach dem Tode seines Compagnon übernahm D. das Geschäft allein und setzte es seit Ende 1821 unter seinem eigenen Namen fort. Als er am 1. Jan. 1863 das 50jährige Jubiläum der Gründung feierte (er stiftete dabei ein Capital von 10000 Thlrn. zur Unterstützung alter Arbeiter), zählte die Fabrik ungefähr 1000 Webstühle für Stücksammt und 750 Stühle für Sammtband und beschäftigte im ganzen 3000–3200 Arbeiter und Arbeiterinnen als Weber, Wirker, Winder, Appreteure, Haspelerinnen u. dgl. Die Arbeitsstätten waren vertheilt in 43 Flecken und Dörfern der Regierungsbezirke Aachen und Düsseldorf. Durchschnittlich arbeiteten Vater und Kinder gemeinschaftlich in denselben Werkstätten und genügten zum Betrieb von 3–6 Webstühlen, eine Einrichtung, wodurch ein besonders günstiger Einfluß auf das Familienleben ausgeübt wurde. Mit Beginn des J. 1869 legte D. die Leitung des Geschäftes nieder und zog sich ganz aus demselben zurück, um den Rest seines Lebens in wohlverdienter Ruhe zu genießen. Diese war ihm aber nicht lange beschieden, da er schon am 3. Mai 1869 starb. Seinen Wünschen entsprechend, setzte der Sohn 148500 Thlr. für Stiftungen und Schenkungen zu wohlthätigen Zwecken aus. – Daß D. für das commercielle Leben der Rheinprovinz und der Monarchie überhaupt die vielseitigste Thätigkeit entwickelte und persönliche Opfer an Zeit und Mühwaltung brachte, ist selbstverständlich; aber am Staatsleben überhaupt nahm er regen Antheil, er war wiederholt Mitglied des rheinischen Provinziallandtages, 1847 des vereinigten preußischen Landtages, später des preußischen Abgeordnetenhauses, seit 1860 lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses. Seit 1. Juli 1829 war er mit Julie, der Tochter des Fabrikanten Friedrich Wilhelm Deußen in Sächteln, verheirathet, aus welcher Ehe als einziges Kind Friedrich Heinrich (geb. 27. Decbr. 1820) hervorging. Durch Cabinetsordre vom 7. Jan. 1860 wurde der Vater nebst seinem Sohne und dessen beiden ältesten Söhnen Friedrich Daniel (geb. 1850) und Daniel Heinrich (geb. 1852) in den mit dem Besitz der beiden Fideicommisse Morsbroich (Kr. Solingen) und Dünnwald (Kr. Mülheim a. R.) vererblichen Freiherrnstand erhoben. Am 26. Juni 1867 wurde diese Erhebung auch auf die weiteren Kinder des Freiherrn Friedrich Heinrich D., nämlich Bertha Julie (geb. 1854) und Johannes (geb. 1859) ausgedehnt und bei der Descendenz des letzteren an den Besitz des Fideicommisses Vinkenhorst (Kr. Geldern) geknüpft.
- Auf Grund von Angaben, die von der Familie ausgehen.