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Artikel „Kronberg, Hartmuth von“ von Heinrich Ulmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 189–190, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cronberg,_Hartmuth_von&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 01:26 Uhr UTC)
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Band 17 (1883), S. 189–190 (Quelle).
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Kronberg: Hartmuth v. K., Theilbesitzer des in der Nähe Frankfurts gelegenen gleichnamigen Schlosses und Städtchens, eines Reichsmannlehns. Die Familie war mit der Franz v. Sickingen’s verschwägert. K. diente daher letzterem an der Spitze eines reißigen Geschwaders in den Fehden gegen Worms und Lothringen. Bei Luther’s Auftreten wandte er sich demselben frühzeitig mit überzeugungsvollem Eifer zu. Neben Hutten hat er vornehmlich Sickingen’s Bekehrung veranlasst (Sendschreiben vom 9. October 1521) und bei der Aenderung des Gottesdienstes auf der Ebernburg mitgewirkt. Aber damit that sich der Mann nicht genug; es trieb ihn unwiderstehlich das Heil, welches er in sich erfahren, auch weiteren Kreisen durch die Kraft seines Wortes zuzuwenden. Die Sendschreiben, welche er in den nächsten Jahren zu diesem Behuf verfaßte, sind daher nicht sowol Briefe als beredte Manifestationen seiner gläubigen Ueberzeugung nach Außen hin. Der Kaiser und das Reichsregiment, der Papst und Luther, der in seiner Freude über die aus Herzensgrund quellende Frömmigkeit des Mannes durch eine eigene Missive antwortete, ferner die Bewohner von Kronberg und Frankfurt, die Bettelorden und päpstlich gesinnte Geistliche, endlich der Erzbischof Richard von Trier wurden damit bedacht. Den letzteren insbesondere hatte er schon seit dem Wormser Reichstag auf’s Korn genommen. Als Sickingen die Fehde gegen Trier begann, nahm K. am Kampf keinen activen Antheil, sondern blieb als Hüter auf der Ebernburg zurück. Nichts destoweniger wollte er nicht länger der Lehnsmann des Erzbischofs bleiben, da kein Unterschied sei zwischen solchen, die Christum leiblich gekreuzigt und denen, welche in dieser Zeit das göttliche Wort wissentlich verachten. Diese starre, immer nur einen Gedanken festhaltende Ausschließlichkeit charakterisirt sein Denken, Schreiben und Thun überhaupt. Daß er in Sickingen’s Vorgehen nur „Durst nach Gerechtigkeit“ und die Absicht „dem Evangelium eine Oeffnung zu machen“ erblickte, versteht sich von selbst. Im Winter vor der Katastrophe seines Freundes scheint er persönlich unter dem böhmischen Adel Bundesgenossen für denselben geworben zu haben, ein Aufruf zur Anreizung der Böhmen gegen den Papst und alle seine Anhänger hat sich noch in Copie erhalten (Marb. Arch.). Trotzdem war er erstaunt, als auch gegen ihn, ungeachtet seiner Rechtserbiethungen, als Landfriedensbrecher die Rache der fürstlichen Gegner Sickingen’s sich richtete. Nach der Eroberung seiner Besitzungen und der Confiscation derselben durch Hessen floh er nach Basel, wo seine evangelische Ueberzeugung durch’s Elend ungebrochen nach manchen Seiten hin befruchtend gewirkt haben soll. Hauptsächlich aber war er in den folgenden Jahren beflissen das vermeinte Unrecht rückgängig zu machen, welches ihm als einem ganz unschuldigen angethan wäre. Er bestürmte brieflich und persönlich einzelne hervorragende Fürsten, das Reichsregiment, den Kaiser Karl selber, dem er nach Angabe der Sicking’schen Familienchronik bis nach Spanien nachgereist ist. In der That hat schon 1527 der Kaiser dem Landgrafen von Hessen die Anweisung zukommen lassen, abzustehen von dem Reichslehen Kronberg und die Sache dem Kammergericht anheim zu stellen. Doch hielt der Hesse die wohlgelegene Beute fest, obwol bei der wachsenden Verwickelung der politischen Gesammtlage die berufensten Vertreter der evangelischen Partei einerseits die sächsischen Fürsten, andererseits Buzer und Jakob Sturm nacheinander für den Heimathlosen ein Fürwort einlegten. Erst nach Jahre langen Schwierigkeiten, nachdem K. sich herbeigelassen in Person vor Philipp von Hessen [190] seine Sache zu führen und dann auf letzteres Verlangen vom Kaiser die Genehmigung erwirkt hatte, Kronberg zum offenen Haus des Landgrafen zu machen, erfolgte am 2. November 1541 die volle Aussöhnung und die Restitution. Ohne ferner in hervortretender Weise sich bemerklich gemacht zu haben, starb K., wie er gelebt, als überzeugter Lutheraner am 7. August 1549.

Außer Kronberg’s Schriften bei Münch, Walch und Mende, sowie den in meinem „Franz von Sickingen“ angeführten Quellen sind benutzt eine Anzahl archivalischer Mittheilungen aus Marburg, welche ich der Güte von M. Lenz verdanke. Ein Lebensbild Kronberg’s, vorzugsweise nach der religiösen Seite hin, haben zu zeichnen versucht: A. Nebe, Denkschrift für das Nassauische evang.-theolog. Seminar zu Herborn. 1863, S. 4 ff., und Thelemann in: Deutsche Blätter, herausgegeben von Füllner, Jahrg. 1875.