ADB:Crell, Christoph Ludwig
Weidlich, Zuverlässige Nachrichten von denen jetzt lebenden Rechtsgelehrten, 2. Theil (1758), S. 32 ff. und 4. Theil, S. 370 ff. Eine Sammlung der Schriften Crell’s erschien Halle 1775–84.
Crell: Christoph Ludwig C., Jurist, geb. zu Leipzig 25. Mai 1703, † 8. Octbr. 1758; wurde auf der Leipziger Nicolaischule, deren Rector sein Vater war, vorgebildet und im Frühjahr 1717 bei der Universität Leipzig immatriculirt, promovirte 1721 zum Magister artium, habilitirte sich im nämlichen Jahre als Privatdocent in der philosophischen Facultät. 1722 zum Licentiatus iuris creirt, ließ er sich 1723 unter die Zahl der Advocaten aufnehmen und wurde bei der Universität zum Prof. extraord. der Poesie ernannt. 1724 Doctor iuris, 1725 als Prof. publ. der Poesie an die Universität Wittenberg berufen. Dorthin übergesiedelt, erhielt er 1730 zu seiner bisherigen Professur noch diejenige des Natur- und Völkerrechts. 1733 außerordentlicher Beisitzer der Juristenfacultät, 1735 öffentlicher ordentlicher Professor der Institutionen, ordentlicher Beisitzer im Hofgericht, Schöppenstuhl und der Juristenfacultät; 1739 königl. polnischer und kurfürstl. sächs. Hofrath, 1740 Professor Digesti infortiati et novi, 1744 Prof. Digesti veteris, 1752 Prof. Codicis und Assessor im geistlichen Consistorium, später noch Senior und Interimsordinarius der Juristenfacultät. C. stand bei seinen Zeitgenossen als Praktiker und gelehrter Jurist, sowie wegen seiner guten humanistischen Bildung (er galt für einen trefflichen lateinischen Dichter) in großem Ansehen. Einige Jahre vor seinem Tod erblindet, verlor er weder seine Munterkeit im Umgange, noch in den Vorlesungen, auch war ihm sein Gebrechen äußerlich kaum anzusehen. Er hinterließ viele gedruckte Kathederabhandlungen (105) und Programme (12), deren Verzeichniß nachzusehen ist bei