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Artikel „Colerus, Christophorus“ von Karl Felix Halm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 400, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Colerus,_Christoph&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:26 Uhr UTC)
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Colerus: Christophorus C., Philolog und Jurist, gebürtig aus Franken, † 1651 (?) in Oesterreich. Ueber die Lebensverhältnisse dieses, nicht unbedeutenden Philologen fehlt es gänzlich an näheren Nachrichten. In den Jahren 1597 und 1598 finden wir ihn als Lehrer auf der Universität Altorf, wo er sich eines großen Beifalls vor vielen Zuhörern erfreute. Wenn er sich in einem Briefe (von 1598?) an Joachim Camerarius als Professor hist. et polit. unterzeichnet, so ist daraus nicht zu folgern, daß er eine Professur als Amt bekleidet habe; vielmehr ergibt sich aus seinen Briefen aus Altorf, die voll sind von Klagen über seine schlechten Verhältnisse, daß er sich überall bei Freunden um eine Empfehlung für eine Anstellung bewarb. Als er ein Anerbieten aus Polen erhielt, einen jungen Edelmann auf seinen Reisen durch Europa zu begleiten, riethen ihm seine Altorfer Freunde die Stelle nicht auszuschlagen; er erbat sich aber auch noch den Rath seines Gönners Camerarius, ob er sie annehmen solle. Seine Schriften aus den nächsten Jahren sind aus Heidelberg, Krakau und Prag datirt. Als er in Prag 1603 sich aufhielt, suchte er noch immer eine Stelle und erregte bei seinen Altorfer Freunden den Verdacht, daß er nur durch einen Uebertritt zum Katholicismus sein Ziel erreicht habe. Daß dieser wirklich erfolgt ist, scheint sicher, aber man weiß nicht, welche Stellung in Oesterreich er sich um diesen Preis erkauft hat. Colerus’ philologische und juristische Schriften umfassen nur einen Zeitraum von elf Jahren 1592–1602. Seine bedeutendsten sind eine Ausgabe des Sallustius 1598, Valerius Maximus 1601 und der „Germania“ des Tacitus 1602 mit Commentar, die zu den besseren aus jener Zeit gehören, ferner ein Commentar zu den sogenannten zwei Briefen des Sallustius „De republica ordinanda“ 1599, auf welches rhetorische Machwerk er große Stücke hielt. Die „Epistola ad Stanislaum Zellenium Vitellium de Zelaucka de studio politico recte instituendo“, die aus einem Landgut dieses Edelmanns bei Krakau datirt ist (1601), enthält eine Aufzählung von Schriften von Theologen, Dichtern, Juristen, Historikern etc., mit deren Studium sich ein angehender Staatsmann zu befassen habe; das Büchlein verräth ein gesundes Urtheil und eine vielseitige Belesenheit in alten und neuen Schriftstellern.

Ein Verzeichniß seiner Schriften bei Apinus: Vitae professorum philosophiae in academica Altorfina, p. 83–87.