ADB:Clausnizer, Karl Gottlob
Meusel, Lex. deutscher Schriftsteller Bd. 2. S. 135 verzeichnet. Merkwürdig ist seine „Untersuchung der Frage, welche Erklärung der Ehegesetze Mosis für das Gewissen die sicherste sei“. Leipzig 1773, worin er den seltsamen Satz aufstellt, alle diejenigen mosaischen Eheverbote seien auch für Christen verbindlich, die nicht von Christo oder den Aposteln ausdrücklich aufgehoben seien (nicht bedenkend daß Paulus das ganze Gesetz für aufgehoben erklärte), und worin er zugleich eine Berechnung der verbotenen Verwandtschaftsgrade versucht.
Clausnizer: Karl Gottlob C. (Clausnitzer?), geb. zu Rosenthal bei Pirna 1. Juli 1714, wird Mag. phil. 1734, Pastor zu Schirmenitz bei Oschatz 1738, später Propst und Superintendent zu Cloeden, stirbt 22. Oct. 1788. – Verschiedene homiletische und pädagogische Schriften von ihm findet man bei- Vgl. übrigens J. D. Michaelis, Oriental. u. exeget. Bibliothek Bd. 4. S. 181 ff.