ADB:Braun, Karl (sächsischer Staatsmann)

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Artikel „Braun, Karl“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 269, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Braun,_Karl_(s%C3%A4chsischer_Staatsmann)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 13:53 Uhr UTC)
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Braun: Karl B., geb. 1807 zu Plauen i. V., Advocat daselbst, erwarb sich als Abgeordneter auf dem sächsischen Landtage 1842–43 durch seinen Kampf für Einführung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit einen so gefeierten Namen, daß die liberale Partei in Sachsen ihn mit einer Reise nach den Rheinlanden, Frankreich und England beauftragte, um das öffentliche Verfahren an Ort und Stelle zu studiren. Auf dem Landtag von 1845 Präsident der zweiten Kammer, wurde er nach dem Sturz des Ministeriums Könneritz von dem König 16. März 1848 an die Spitze der Regierung berufen, eine Aufgabe, für welche sich seine Kräfte nicht ausreichend erwiesen. Ohne in verhängnißvoller Zeit Ersprießliches geleistet zu haben, nahm er Febr. 1849 seine Entlassung und bekleidete seitdem bis an seinen Tod (1868) die Stelle als Amtshauptmann in seiner Vaterstadt.