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Artikel „Bouricius, Jakob van“ von Joseph Albert Alberdingk Thijm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 211–212, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bouricius,_Jakob_van&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:08 Uhr UTC)
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Bouricius: Jakob van B., tüchtiger Jurist, geb. 1544 zu Dokkum in der friesischen Provinz Groningen, † 3. Dec. 1622. Er studirte zu Löwen und Bologna, wo er unter Carlo Segonio zum Magister promovirt ward, bildete sich weiter zu Dôle und Douai aus und ließ sich dann beim Hof von Friesland als Advocat einschreiben. Als 1572 die Wallonen in Friesland waren, leistete er vermöge seiner Kunde des Französischen seinem Vaterlande wesentliche Dienste und auch 1600 wußte er bei einer Parteiung zwischen den Städten und der Landbevölkerung mit sieben Genossen den Frieden wieder herzustellen. Mit seinem Schwager Tjerk Tiara hat er 1602 die erste „Landesordonnanz“ für Friesland zusammengestellt; seine Advocatur legte er 1608 nieder, war aber später bis zu seinem Tode Mitglied der Regierung von Leeuwarden. Seine juristischen, seit 1604 einzeln erschienenen Werke civilistischen und processualistischen Inhaltes erschienen zusammen mit denen seines Enkels Johannes († 1671 als Rathsherr im Hof von Friesland) in zwei Ausgaben 1700 und 1701. Am meisten Verbreitung fanden (auch in deutschen Drucken) sein „Advocatus“ 1604 und „Captivus, sive Enchiridion defensionum“ 1610. Auch sein Sohn Hektor, geb. 1593, † 3. Jan. 1636, der Vater Johanns, war ein [212] tüchtiger Jurist und seit 1626 Rathsherr am friesländischen Hof. Er hat (als Professor zu Franeker) juristische Dissertationen etc. geschrieben, auch lateinische Gedichte hinterlassen.

v. d. Aa, Woordenb.