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Artikel „Borsselen“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 180–181, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Borsselen&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:13 Uhr UTC)
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Borsselen. Ein altes und hochangesehenes Geschlecht in Seeland, schon im 13. Jahrhundert von bedeutendem Einfluß. 1280 gehörte das Haupt der Familie Wolfert zu den seeländischen Edelleuten, welche die Partei Flanderns gegen Holland ergriffen. Doch verband er sich nachher mit den holländischen Landesherren und gewann eine schrankenlose Macht über den schwachen Johann, den Sohn Florens’ V., zu dessen Vormund er erkoren ward. Der That nach Regent Hollands und Seelands schaltete er mit despotischer Willkür und zog sich den Haß der Edlen und des Volkes im ersteren Lande in solchem Maße zu, daß er 1299 vom Volke zu Delft erschlagen ward. Sein Sohn, ebenfalls Wolfert heißend, hielt darauf wiederum die Partei Flanderns gegen Holland in dem Krieg zwischen Guy von Flandern und Johann von Avesnes. Nachdem die Streitigkeiten über Seeland 1322 zu Gunsten Hollands geschlichtet waren, fuhr das Geschlecht B. fort, eine vorragende Stellung einzunehmen, namentlich unter den bairischen und burgundischen Fürsten. Das Haupt der Familie im Anfang des 16.[1] Jahrhunderts, Frank v. B., leistete als Führer der Kabeljaus in Seeland dem Herzog Philipp von Burgund solche wichtige Dienste, daß dieser ihn zu seinem Statthalter in Holland und Seeland und Vogt der entthronten Gräfin Jacobäa von Baiern erhob. Es entspann sich zwischen der jungen Wittwe und ihrem ritterlichen Vogt ein Liebesverhältniß, das mit einer Heirath endete, welche zu mancherlei romanhaften Erzählungen den Stoff gab. Obgleich seitdem seiner Statthalterwürde verlustig gegangen, erhielt sich B. in der Gunst des Herzogs, der ihn zum Grafen von Ostervant erhob, und wahrscheinlich die Heirath Jacobäa’s nicht ungern sah, welche den Bedingungen des Vertrages mit ihm entgegen lief und so zu einer neuen ihm noch mehr vortheilhaften Vereinbarung führte. Auch nach der Gräfin Tod blieb B. eine hohe, halb fürstliche [181] Stellung gesichert und sein Geschlecht gehörte noch lange nachher zu den vornehmsten des Landes. Hervorragende Männer hat es jedoch nicht mehr geliefert.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 180. Z. 11 v. u. l.: 15. (statt 16.) Jahrhunderts. [Bd. 45, S. 667]