ADB:Bolten, Johann Adrian
Menno Simonis starb 1561 auf dem Gute Fresenburg bei Oldesloe in Holstein. B. gibt Bd. 2, S. 34–142 eine Reihe von heterodoxen Schriftstellern, die sich theils längere, theils kürzere Zeit in Altona aufgehalten, und führt die Schriften der Heterodoxen genau an. Erwähnenswerth ist noch Bolten’s Entwurf einer schleswig-holsteinischen Buchdruckergeschichte, die in des Kieler Professors Aug. Niemann Miscellaneen (Bd. 2, Stück 1, S. 163–188 und Bd. 2, Stück 2, S. 224–250, Altona und Leipzig 1800) [114] erschien. Im J. 1777 veröffentlichte er „Nachrichten von Stapelholm“. Außerdem hat er mehrere Predigten und andere theologische Schriften geschrieben, er schrieb auch über die Kirchenagende des Superintendenten Adler, die zuerst 1797 an das Licht trat und mehrere Streitschriften für, wie Bolten’s, und wider hervorrief. B. selbst hat in seinen Nachrichten von Altona, Bd. 1, S. 130–139, sein Leben bis 1790 erzählt und seine damals schon erschienen Schriften genannt. Das sorgfältig gearbeitete Lexikon der jetzt lebenden schleswig-holsteinischen und eutinischen Schriftsteller des Kieler Prof. und Bibliothekars B. Kordes, welches 1797 erschien, berichtet S. 28–30 kurz über Bolten’s Leben und Schriften; Ergänzungen gibt das Lexikon der schleswig-holsteinischen, lauenburgischen und eutinischen Schriftsteller von 1796–1828 von Lübker und Schröder, Abth. 1. S. 60, und Alberti, Lexikon der schleswig-holsteinischen Schriftsteller, Abth. 1, S. 70–71.
Bolten: Johann Adrian B. Zu Süderstapel im Herzogthum Schleswig, wo der Vater damals Prediger war, 1742 geboren, besuchte er die Schleswiger Domschule und 1759 das akademische Gymnasium in Altona. Weiterhin studirte B. in Kopenhagen Theologie und orientalische Sprachen. Im J. 1772 ward er zu Wöhrden in Süderdithmarschen zum Prediger gewählt, 1782 von dem Könige als Prediger nach Altona berufen, wo er 1807 starb. B. war ein ziemlich fruchtbarer Schriftsteller. Als seine Hauptschriften dürften erwähnenswerth sein die Resultate seiner Forschungen über Ditmarschen und Altona: 1) „Ditmarsische Geschichte“, Th. 1–4, Flensburg und Leipzig 1781–1788, in 8. 2) „Historische Kirchen-Nachrichten von der Stadt Altona und deren verschiedenen Religions-Partheyen, von der Herrschaft Pinneberg und von der Grafschaft Ranzau“, Bd. 1–2, Altona 1790–91, in 8. B. hat bei dieser Schrift das lehrreiche Werk von L. H. Schmid, „Versuch einer historischen Beschreibung der Stadt Altona“, Altona und Flensburg 1747 in 4., benutzt und bei wichtigen Thatsachen die Verordnungen, auf denen sie beruhen, abdrucken lassen. Die Regierung suchte die Stadt Altona und nach der von Stennbock im J. 1713 befohlenen Verbrennung zu heben, besonders durch Privilegien in Beziehung auf freie Religionsübung. Ein Rescript vom 15. September 1747 (Bolten’s Altona, Bd. 2, S. 3–7) gestattete den Separatisten freie Religionsübung, sie sollen verpflichtet sein, ihre Kinder zu taufen, sich bei Eheschließungen kirchlich trauen zu lassen, dem Magistrat ist aber eine Anzeige zu machen. Den Mennoniten wurden 1641 und 1731 mehrere Privilegien bewilligt, und ebenso anderen Vereinigungen,