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Artikel „Bodmann, Franz Joseph“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 15–17, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bodmann,_Franz_Josef&oldid=- (Version vom 3. Oktober 2024, 14:09 Uhr UTC)
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Bodmann: Franz Joseph B., geb. am 7. März 1754 in Aura (Unterfranken), Sohn des fürstlich würzburgischen Amtskellers Philipp Ferdinand B., widmete sich, nach vorbereitendem Unterricht bei den Jesuiten in Fulda, dem Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte in Würzburg, besuchte von 1774–1777 die Universität Göttingen und begab sich, nachdem er 1778 in Würzburg die [16] juristische Licentiaten- und 1780 die Doctorwürde erhalten hatte, zu seiner weiteren praktischen Ausbildung nach Wien und Wetzlar. Von Kurfürst Friedrich Karl Joseph v. Erthal als außerordentlicher Professor und Hofgerichtsrath 1782 nach Mainz berufen, lehrte B. deutsches Privatrecht, dann seit 1785 noch besonderes Mainzisches Recht, wozu sich seit 1789 Vorlesungen über Diplomatik und Archivalpraxis gesellten, zwei Fächer, für welche B. bei seiner besonderen Vorliebe für geschichtliche Studien vorzüglich geeignet war. Den Leistungen Bodmann’s entsprach die Anerkennung des Kurfürsten, der ihn 1783 zum ordentlichen Professor und 1789 zum Hof- u. Regierungsrath ernannte; in demselben Jahre 1789 wurde B. auch unter die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften in Erfurt eingereiht. Mit der Universität ging B. im J. 1792 bei dem Einzuge der Franzosen in Mainz schweren Prüfungen entgegen; er, der damals Prorector der Universität war, blieb, ungeachtet der Flucht Anderer, auf seinem Posten und bewahrte mit einigen anderen Regierungsräthen, wie z. B. der gelehrte Geheimerath Reuter, seinem Regenten die gelobte Treue. Daß unter seinem Vorsitz bei der Doctorpromotion des Hofraths v. Reider die Frage: Anne scientiis artibusque liberalibus felicius incrementum sub forma reipublicae adstrictiore liberioreve sit exspectandum zu Gunsten der republikanischen Staatsform beantwortet wurde, spricht nicht für eine Hinneigung zu den Franzosen, denen er vielmehr mit männlichem Muthe den Eid der Treue verweigerte, wofür ihn die angedrohte Strafe der Deportation traf. Bei dem zweiten Abzuge der Franzosen nach dem Frieden von Campo Formio blieb B. in seiner zweiten Heimath und trat in die Dienste der neuen Machthaber, 1798 als Lehrer der Gesetzgebung an der Mainzer Centralschule, 1803 als Richter, 1805 als Vicepräsident des Civilgerichts für das Departement vom Donnersberg, 1811 als Präsident des Untermauthgerichts in Mainz. Neben seiner richterlichen Stellung setzte B. seine frühere akademische Beschäftigung fort, indem er seit 1805 an dem neu errichteten Lyceum in Mainz Vorlesungen über Staatswissenschaften und Diplomatik hielt und von 1807–1814 als Conservator der Mainzer Bibliothek fungirte. Von 1814 bis zu seinem Tode (22. October 1820) lebte B. lediglich seinen Studien. Weder Altersschwäche, noch Schwermuth, gegen welche sein glücklicher Humor ihn schützte, beschleunigten, wie erzählt wird, seinen Tod, sondern er starb, wie sein Denkstein richtig sagt, als ein Opfer der Wissenschaft, indem er in den unterirdischen Räumen des Speirer Domes, in denen er sich an den Nachforschungen betheiligte, eine schwere Erkältung sich zuzog, die sein Ende herbeiführte. Als Schriftsteller entwickelte B. auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft, der Geschichte und Diplomatik einen staunenerregenden Fleiß. Seine. Arbeiten über einzelne Materien aus dem Privatrechte, z. B. „Ueber das Abzugs- und Nachsteuerrecht“, „Ueber das Besthaupt“, „Ueber die Erbpächte“ u. s. w., sind durch die Resultate der Forschungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte und des Privatrechts überholt und unter veränderten Verhältnissen für unsere Zeit bedeutungslos geworden; sie beweisen aber den Fleiß und das umfassende Wissen des Verfassers. Bleibenden Werth dagegen haben unbestrittenermaßen seine Forschungen über die Geschichte des Mainzer Erzstiftes, denen er mit ganzer Liebe, mit ganzer Kraft und ohne Rücksicht auf pecuniäre Opfer die besten Jahre seines Lebens gewidmet hat. Begünstigt durch seine persönlichen Beziehungen zu dem Präfecten Jean-Bon St. André in Mainz sammelte B. nach Aufhebung der Klöster (1802) die bisher dort verwahrten, noch unbenutzten Schriftstücke und Urkunden, von welch letzteren B. 21462 unedirte zusammentrug; daneben verglich er die bereits edirten mit den Originalen, wobei sich mancherlei Irrthümer herausstellten. Er selbst hat noch einen guten Theil seiner Schätze in den im J. 1819 herausgegebenen „Rheingauischen Alterthümern“ verwerthet, einem Muster deutschen Fleißes; ist auch der juristische [17] Theil wiederum überholt, so ist das zusammengetragene, mit seltenem kritischen Scharfsinne behandelte Quellenmaterial für den Juristen und Historiker zu allen Zeiten belehrend und verwendbar. Aus dem nicht selbst verwertheten reichen Vorrathe (siehe hierüber die Artikel von Dr. F. Falk im Intelligenzblatte zum Serapeum vom 30. Juni und 15. Juli 1869 Nr. 12 u. 13, und ferner die Beiträge zur Geschichte des Nassauischen Alterthumsvereins von Dr. Karl Schwartz, Wiesbaden 1871, S. 357 ff.) hat wol Einer oder der Andere der späteren Bearbeiter Mainzer Geschichte ein gutes Theil eignen Namens verwendet. Alle späteren Bearbeiter werden auf B. zurückkommen und seinen Leistungen Anerkennung zollen müssen.

Vgl. noch über B. den Artikel in Ersch und Gruber’s Encyklopädie XI. S. 149, 150 (Baur), woselbst einige Arbeiten des Sohnes Ferdinand B. dem Vater zugeschrieben sind.