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Artikel „Bock, Johann von“ von Ludwig Spach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 766–767, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bock,_Johann_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 05:45 Uhr UTC)
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Bock: Johann v. B., einer der ältesten adligen Familien des Elsaßes entsprossen. Die Bock besaßen Rittergüter in mehreren elsaßischen Ortschaften, z. B. in Gerstheim, Oberehnheim. Die Ruprechtsaue, östlich von Straßburg, verdankt ihren Namen einem Ruprecht B., welcher im J. 1200 als Eigenthümer dieser damals sumpfigen Niederung vorkommt. Ein Kuntz B. wurde im J. 1298 [767] durch Albrecht von Oesterreich zum Ritter geschlagen. Einige Glieder der Familie B., Friedrich und Wersich, kommen in der Schlacht von Seckenheim in die Gewalt Friedrichs des Siegreichen von der Pfalz (c. 1452). Ein Johannes B. von Erlenburg erscheint in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zu wiederholten Malen als Stettmeister in Straßburg. Er stirbt im J. 1542, nachdem er sich mehrerer politischer Aufträge entledigt. Noch später findet sich der Name dieser Familie neben den straßburgischen Stettmeistern (im J. 1587). Am Anfang des 17. Jahrhunderts heirathet eine Tochter des Stettmeisters Georg Jakob B. den würtembergischen Marschall Anton von Lützelburg. Johannes B. wurde 1395 mit dem Ritter Heinrich von Müllenheim und dem Altammeister Andreas Heilmann von dem Straßburger Magistrat nach Prag gesandt, in der Absicht, bei Kaiser Wenzel die Beilegung eines langwierigen Streites zwischen der Stadt und dem Dynasten Braun von Rappoltstein zu betreiben. – Die Verhandlungen waren zu einem erwünschten Ende gediehen, als die drei Gesandten während ihrer Rückreise von zwei Raubrittern, den Gebrüdern Buschko und Bogislaw von Schwanberg bei Tachau überfallen, auf Schloß Schwanberg geschleppt und dort als Geiseln für die Ansprüche, welche besagte Ritter gegen Wenzeslaus mit Recht oder Unrecht geltend machten, zurückgehalten wurden. Die Gefangenschaft zog sich in die Länge; das Lösungsgeld war sehr hoch angesetzt, und die Behandlung der Gefangenen äußerst hart. Andreas Heilmann starb im Kerker, Müllenheim wurde entlassen, aber Johannes B. bis gegen Ende des J. 1395 zurückgehalten, und nur gegen eine Caution von Borsiboy von Swinar provisorisch freigesetzt.

Bulletin de la société des monuments historiques d’Alsace. II. Serie. Vol. III. p. 9 ss. (Monographie von Spach). Lehr, Alsace noble. Tome II. ad vocem. Bock (Vol. II. u. III.) und Lützelburg (Vol. VI. u. VII.)