ADB:Bar, Herbord Sigismund Ludwig von

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Artikel „Bar, Herbord Sigismund Ludwig von“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 44–45, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bar,_Herbord_Sigismund_Ludwig_von&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 04:09 Uhr UTC)
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Bar: Herbord Sigismund Ludwig v. B., Enkel des vorgenannten Georg Ludwig v. B., wurde 1. Nov. 1763 zu Osnabrück geboren, studirte zu Anfang der 80er Jahre in Göttingen unter Pütter die Rechte und trat 30. Nov. 1785 als Auditor bei der kurfürstlichen Justizkanzlei zu Hannover in praktische Thätigkeit. Bald darauf als Rath an die Osnabrücker Kanzlei versetzt, kam er in nahe Beziehungen zu dem alten Freund seiner Familie, Justus Möser. „Ich kann“ – so durfte er als Greis noch von sich sagen – „die vielen Abendstunden, in welchen ich während der letzten fünf Jahre seines Lebens (†. 8. Jan. 1794), an seiner Seite saß und ihm zuhörte, nicht vergessen und schätze mich [45] glücklich, da mir vergönnt ist, meine unauslöschliche Dankbarkeit für die von ihm erhaltenen Belehrungen öffentlich auszusprechen“. In seine Hände ging derjenige Theil des Möser’schen Nachlasses über, welchen Stürm[1] 1823 als dritten Theil der „Osnabrück’schen Geschichte“ veröffentlicht hat. Die friedliche Beamtenthätigkeit unterbrachen die Stürme der Napoleonischen Zeit. 1807 mußte B. als Vertreter der Beamtenschaft in einer nach Paris befohlenen Deputation von Stadt und Landschaft Osnabrück vor König Jerome und dem Kaiser Napoleon erscheinen. Seiner Thätigkeit als Staatsrath in der Justizsection zu Cassel wird das Lob gezollt, daß er unter schwierigen Verhältnissen im deutschen Sinne gewirkt habe. Nach Beseitigung des Königreichs Westphalen kehrte er in seine Stellung als Kanzleirath zurück, wurde aber bald (1816) zum Präsidenten der königlichen Provincialregierung zu Osnabrück, seit Errichtung der Landdrosteien (1823) zum Landdrosten für denselben Bezirk ernannt. In der Ritterschaft des Fürstenthums Osnabrück bekleidete er das seinem Hause seit langem zustehende Amt des Erblanddrosten und erschien als deren erwählter Deputirter auf dem ersten allgemeinen Landtage des Königreichs Hannover (1814–1819), zu dessen Präsidenten ihn das Vertrauen seiner Mitstände berief. Nachdem Stadt und Provinz das 50jährige Dienstjubiläum des so allgemein verehrten Beamten gefeiert, der König ihn zum Geheimenrath, die Stadt Osnabrück zum Ehrenbürger, die Universität Göttingen zum Dr. jur. ernannt hatte, war es ihm noch vergönnt, bei der am 12. Sept. 1836 stattfindenden Enthüllung des von Drake geschaffenen Möserdenkmals seinem großen Freunde die Gedächtnißrede zu halten. Im Jahre darauf, bald nach der Thronbesteigung Ernst Augusts schied er aus dem Staatsdienst. Als Frucht seiner Muße erschienen im J. 1840 Stammtafeln und Nachrichten von dem Geschlecht der Bar, denen Kenner neben dem Stoffreichthum einfach klare Ansicht nachrühmen. Er starb zu Osnabrück 20. Dec. 1844.

Vergl. J. Möser, Werke (Register). – Hannov. Ztg. 1835. Nr. 134. – Rotermund, Gelehrtes Hannover. – Stürm[1], Mittheilungen des histor. V. f. Osnabrück 3, 95.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. a b S. 45. Z. 3 u. 28 v. o. l.: Stüve st. Stürm. [Bd. 2, S. 798]