ADB:Balduin VI.
Balduin VI., Graf von Flandern, seit 1051 Graf von Hennegau, und als solcher Balduin I., B. von Mons, auch B. der Gute genannt (s. o. S. 8), hatte sich dort bereits durch seine treffliche Verwaltung einen Namen gemacht, als er 1067 seinem Vater folgte. Auch für Flandern war seine kurze Regierung – er starb schon 1070 – eine Zeit der inneren und äußeren Ruhe. Bei seinem Tode folgte ihm in Flandern der älteste seiner Söhne, Arnulf III. (schon am 20. Febr. 1072 gefallen im Kampf gegen seinen Oheim Robert, s. d.) und der jüngere, Balduin II., in der Hennegauer Grafschaft.
- Biogr. nat. Belg.