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Artikel „Avesnes, Burchart von“ von Joseph Albert Alberdingk Thijm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 704–705, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Avesnes,_Burchart_von&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 06:02 Uhr UTC)
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Avesnes: Burchart (Bouchart) v. A., berühmt durch seine eben so romantische wie folgenschwere Heirath mit Margarethe von Flandern, ist um 1170 als Sprößling eines der angesehensten hennegauischen Geschlechter geboren, † um 1244. In seiner Jugend dem geistlichen Stand bestimmt und bis zum Unterdiakon befördert, machte er, wahrscheinlich seinen geistlichen Stand bei Seite schiebend, unter Richard Löwenherz den Kreuzzug von 1191 mit und ward von ihm zum Ritter geschlagen. – Balduin IX. hatte bei seinem Tode 1205 nur zwei Töchter hinterlassen, Johanne und Margarethe, von denen jene ihm als Erbin von Flandern, Hennegau und Namur folgte. 1211 nun veranlaßte ihr Oheim König Philipp August von Frankreich eine Heirath zwischen ihr und Ferdinand, dem Sohne König Sancho’s I. von Portugal. Dawider aber erhob sich eine mächtige Partei des einheimischen Adels unter Burchard v. Avesnes’ Leitung, und als Ferdinand, der sich gleich darauf mit Philipp August entzweit und dann englische Hülfe gefunden hatte, als Preis derselben die Hand seiner Schwägerin Margarethe dem Grafen von Salisbury geben wollte, wußte Burchard die damals erst zwölfjährige zu bereden, vielmehr ihm selbst ihre Hand zu reichen. Ob er seinen geistlichen Stand dabei verschwiegen und verleugnet, oder ob er vielmehr in gutem Glauben handelte, weil es den Unterdiakonen früher noch nicht verboten war zu heirathen, läßt sich nicht sagen. Von seinen Söhnen ist später dies letzte behauptet worden. Sobald aber der Friede [705] zwischen Ferdinand und Philipp August 1214 wieder hergestellt war, ward nun letzterer selbst der unversöhnliche Gegner jener Ehe und es ward Alles aufgeboten, um sie wieder zu trennen. Innocenz III. erklärte sie nach angestellter Untersuchung für ungültig und that Burchard in den Bann, bis er Margarethe freigegeben habe. Sie selbst aber wollte sich nicht von ihm trennen. Honorius III., 1216 auf den päpstlichen Stuhl gestiegen, wiederholte den Spruch. Zugleich ward Burchard von den Truppen seiner Schwägerin nach Gent eingebracht und eine Zeit lang gefangen gehalten. Seine Anhänger wußten ihn jedoch wieder zu befreien und mit der jungen Gattin verbunden, ward er von ihr mit zwei Söhnen beschenkt: Johann (s. Johann I. Graf von Hennegau[WS 1]) und Balduin (s. d.) Als er aber 1219 mit allen seinen Anhängern durch eine neue Sentenz gebannt ward, beschloß er persönlich in Rom um Absolution nachzusuchen, wie es scheint ohne Erfolg, obwol er nach einigen Nachrichten auch ins gelobte Land zog. Ja, 1221 gelang es Philipp August, Margarethe gefangen nach Paris zu führen. Die Ehe ward nun aufs neue für ungültig erklärt und 1225 vermählte Ludwig VIII. sie mit Wilhelm v. Dampierre, dem sie den 1251 in einem Tournier gestorbenen Wilhelm und Guy (Veit) v. Dampierre, den späteren Erben von Flandern, nebst drei anderen Kindern gebar. Als nun 1244 durch den kinderlosen Tod ihrer älteren Schwester Johanna ihr das Erbe ihres Vaters, Flandern, Hennegau und Namur zufiel, erhob sich über ihre Nachfolge sofort ein Streit zwischen den Kindern erster und zweiter Ehe, wobei die Mutter selbst wegen ihrer Verfolgung der eigenen Kinder die schwarze Dame von Hennegau genannt, die Kinder Burchards als illegitim verwarf. Diese aber veranlaßten eine neue Untersuchung der Sache und erreichten in der That, daß der Abt von Chalons sie mit päpstlicher Vollmacht am 24. November 1249 für legitim geboren erklärte, nachdem schon 1246 ein Schiedsspruch Ludwigs IX. die Erbfrage dahin geregelt hatte, daß Johann als ältester Sohn erster Ehe seiner Mutter in Hennegau, Wilhelm dagegen (dem dann hierin nach seinem frühen Tode Guy folgte) als ältester zweiter Ehe in Flandern folgen sollte. Burchard selbst scheint schon 1244 gestorben zu sein. Margarethe ward also durch Johann die Stammmutter der Grafen von Hennegau und Holland bis auf Jacobäa von Baiern herab; durch Guy aber der Grafen von Flandern bis auf Ludwig von Male (1383), durch dessen Tochter Margarethe der Herzöge von Burgund bis auf Karl d. Kühnen, durch dessen Tochter Maria des Habsburger Hauses.

Kervyn de Lettenhove, Hist. de Flandre und ders. in der Biogr. nat. de Belg.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Der hier angekündigte Artikel existiert in der ADB nicht.