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Artikel „Auerswald, Alfred von“ von Richard von Bardeleben in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 642–644, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Auerswald,_Alfred_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 09:15 Uhr UTC)
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Auerswald: Alfred v. A., der jüngste Sohn des Oberpräsidenten und Landhofmeisters v. Auerswald, wurde am 16. December 1797 in Marienwerder geboren, wo sein Vater Kammerpräsident war, † 1870. Seine Knabenjahre verlebte er in Königsberg, wohin sein Vater 1802 als Oberpräsident von Ostpreußen versetzt wurde, machte dort 1815 sein Universitätsexamen, trat aber gleich darauf als Freiwilliger bei dem 2. westpreußischen Dragoner-Regiment ein, mit dem er nach Frankreich marschirte. Nach seiner Rückkehr bezog er die Universität in Königsberg, wo er der Deutschen Burschenschaft angehörte, trat 1819 in den Staatsdienst bei dem Regierungscollegium in Marienwerder ein, übernahm 1824 eines der Familiengüter, blieb aber dem genannten Regierungscollegium zugetheilt und wurde nach einigen Jahren Regierungsrath. Er verheirathete sich 1826 und wurde 1830 zum Landrath des Rosenberger Kreises ernannt, welchen Posten er bis 1844 bekleidete. Seine Frau, Franziska geb. Frey, wurde ihm nach zwölfjähriger Ehe 1838 durch den Tod entrissen. 1837 trat er als Abgeordneter der Ritterschaft in den preußischen Provinziallandtag ein, gewann dort rasch eine einflußreiche Stellung und machte diese namentlich auf dem Königsberger Huldigungslandtage von 1840 geltend; er war einer der Haupturheber der Adresse, die Friedrich Wilhelm IV. um die 1815 versprochene Einführung von Reichsständen ersuchte; in gleicher Weise bethätigte er diesen Einfluß auf den Provinziallandtagen von 1841, 43 und 45, die durch ihre loyale und gemäßigte, aber beharrlich die von dem Huldigungslandtage erhobenen Ansprüche verfolgende Haltung wesentlich dazu beitrugen, der Entwicklung des öffentlichen Lebens in Preußen die Bahn zu ebnen. 1842 ging A. von A. nach Berlin als Abgeordneter der dorthin einberufenen Versammlung der ständischen [643] Ausschüsse und 1846 nahm er, als vom Könige ernanntes Mitglied, Theil an den Berathungen der in Berlin tagenden Generalsynode, deren Aufgabe es war, die Grundlagen einer Verfassung der evangelischen Kirche in Preußen zu entwerfen. Als im April 1847 auf Grund des Patents vom 3. Februar der Vereinigte Landtag in Berlin zusammentrat, erreichte er in ihm den Höhepunkt seiner politischen Laufbahn. Seiner besonnenen parlamentarischen Taktik war es zu verdanken, daß in die Adresse auf die Thronrede, wenn auch in milder Form, die Verwahrung zu Gunsten der durch das Februarpatent in Frage gestellten, auf den Verheißungen von 1815 fußenden ständischen Rechte hineingebracht wurde, als durch den geschickten gegen den Beckerath’schen Adreßentwurf beantragten Gegenentwurf des Grafen Arnim-Boytzenburg die Niederlage der liberalen Partei schon unvermeidlich erschien. Dieser mit kleiner Majorität (303 Stimmen gegen 290) errungene Erfolg rettete die liberale Sache und wurde bestimmend für die ganze Haltung des Landtags, unter dessen Leitern v. A. eine hervorragende Rolle einnahm und unablässig und erfolgreich bemüht war, bei der Vertheidigung der bedrohten ständischen Rechte, die sich namentlich in der Ablehnung der Zinsgarantie für die Ostbahn glänzend bewährte, die Brücke der Verständigung mit der Krone nicht abzubrechen. Er wirkte ferner hauptsächlich dazu mit, daß die Wahl zu den ständischen Ausschüssen, für deren Ablehnung die schärfere Richtung der Opposition sich erklärte, erfolgte, und er nahm auch an der Versammlung derselben Theil, die im Beginn des Jahres 1848 zum Zwecke der Berathung des Strafgesetzentwurfes in Berlin eröffnet und am 6. März dieses Jahres schon unter den bedrohlichen Anzeichen der über Deutschland hereinbrechenden europäischen Umwälzung geschlossen wurde. Unmittelbar nach der Märzrevolution erging an v. A. der Ruf des Königs, in dem soeben unter dem Vorsitz des Grafen Arnim-Boytzenburg gebildeten Ministerium das Portefeuille des Innern zu übernehmen. Voll Hingebung eilte er nach Berlin an die Seite des bedrängten Monarchen und unterzog sich der ehrenvollen, aber undankbaren Aufgabe, die in ihren Grundfesten bedrohte und erschütterte staatliche und gesellschaftliche Ordnung mit den unzureichenden der Regierung zu Gebote stehenden Mitteln gegen den Andrang der revolutionären Leidenschaften zu vertheidigen. Graf Arnim wurde im Vorsitz des Ministeriums bereits nach wenigen Tagen durch Camphausen ersetzt. Mit diesem und der Mehrzahl seiner übrigen Collegen zog sich v. A. schon etwa einen Monat nach dem Zusammentritt der Nationalversammlung (Ende Juni 1848) von der Leitung des Staatsruders zurück, da sie bei der Majorität derselben nicht die genügende Unterstützung fanden. Er fuhr fort als Abgeordneter an den Sitzungen der Nationalversammlung Theil zu nehmen und verließ sie erst Anfang November mit der altliberalen Minorität.

Auch beiden folgenden Legislaturen, der, die schon nach einer kurzen, stürmischen Sitzung im Frühjahr des Jahres 1849 ihr Ende erreichte, und der nächsten, die bis 1852 inmitten der immer mehr die Oberhand gewinnenden Reaction währte, sowie auch dem Volkshause des Erfurter Parlaments gehörte von A. an. Er behauptete dabei seine Stellung als eines der leitenden Mitglieder der altliberalen Opposition, obwol er nur noch selten die Tribüne betrat. Während der folgenden sechs Jahre 1852–1858 blieb er dagegen, mit Ausnahme der Session von 1855, an welcher er in Folge einer Nachwahl Theil nahm, dem Abgeordnetenhause fern. Trotz dieser zeitweiligen Zurückgezogenheit von der Tagespolitik und der seltenen Mäßigung und Versöhnlichkeit seines Charakters erlitt er einen schwere Kränkung durch die Unduldsamkeit der herrschenden Reactionspartei, die in den maßgebenden Kreisen damals allmächtig war. Seit 1845 bekleidete er die Stelle eines Generallandschaftsdirectors der Provinz Preußen, [644] ein wichtiges ständisches Amt, dessen Inhaber durch die Wahl der Stände berufen wird, aber der königlichen Bestätigung bedarf. Als 1853 seine Wahlperiode abgelaufen war und die preußische Landschaft ihn aufs neue auf diesen Vertrauensposten erhob, wurde ihm die königliche Bestätigung versagt und damit zum ersten Male seit Errichtung dieses Instituts der von den Ständen Gewählte von der Krone zurückgewiesen.

Durch das Ergebniß der allgemeinen Wahlen, die unmittelbar nach dem Sturze des Manteuffel’schen Systems Ende 1858 unter dem Ministerium Hohenzollern stattfanden, nahm die altliberale Partei noch einmal, wenngleich nur für kurze Zeit, einen bedeutenden Aufschwung, und auch v. A. wurde wieder zum Abgeordneten gewählt. Er verkaufte um diese Zeit sein bei Rosenberg in Westpreußen gelegenes Gut und siedelte ganz nach Berlin über, wo er bis zum Ende seines Lebens seinen Wohnsitz nahm. Während der Dauer des Ministeriums Hohenzollern, in dem sein älterer Bruder einen hervorragenden Platz einnahm, widmete er sich mit Eifer der parlamentarischen Thätigkeit, obwol er sich fast jedes öffentlichen Auftretens im Abgeordnetenhause enthielt. Bei Gelegenheit der Krönung im October 1861 wurde er zum Wirklichen Geheimen Rath ernannt. Als nach dem Sturz der „neuen Aera“ durch wiederholte, aber ihren Zweck gänzlich verfehlende Kammerauflösungen die gemäßigten liberalen Elemente beinahe gänzlich aus der Volksvertretung verdrängt wurden, verlor auch v. A. seinen Sitz im Abgeordnetenhause und trat erst, nachdem der durch den Krieg von 1866 eingetretene Umschwung den Verfassungsconflict beseitigt hatte, gegen Ende dieses Jahres durch eine Nachwahl wieder in dasselbe ein. Er wurde auch bei der schon 1867 erfolgenden Erneuerung des Abgeordnetenhauses wieder gewählt und erfüllte bis zum Ende dieser Legislaturperiode trotz seines schon hohen Alters unermüdlich und mit gewissenhafter Treue die Pflichten des parlamentarischen Berufs. Dem norddeutschen Reichstag hat er nicht angehört, obwol er die Entwickelung der deutschen Verhältnisse mit dem regsten Antheil begleitete; er trat jedoch nicht, gleich Anderen seiner langjährigen Parteigenossen im Abgeordnetenhause, in die Reihen der Nationalliberalen ein, sondern schloß sich einer kleinen Mittelfraction an, welche die Reste der Altliberalen, die bei ihrer Fahne geblieben waren, vereinigte. In den letzten Jahren seines Lebens zeigten sich Symptome eines Herzleidens, welches plötzlich im Februar 1870 – gleich nach dem Schlusse seiner letzten Landtagssession – einen sehr ernsten Charakter annahm; nach einer mehr als viermonatlichen schweren Krankheit erlag er demselben am 3. Juli 1870 im 73. Jahre seines Lebens.