ADB:Andres, Johann Baptist
[451] 14. April zum Doctor beider Rechte promoviert ward. Seiner dortigen Lehrthätigkeit wurde 1811 durch Aufhebung der Universität eine Ende gemacht, jedoch wurde ihm an dem an die Stelle derselben geschaffenen Lyceum die Professur des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte übertragen und ihm, obschon Priester, am 22. März 1812 der Charakter eines k. Hofrathes ertheilt. Als am 12. März 1813 der bekannte Kirchenrechtslehrer Anton Michel in Landshut gestorben war, glaubte man in A. denselben freisinnigen Lehrer wieder zu finden. Er ward am 11. Mai zum Professor in Landshut ernannt. Es ist seine Lehrthätigkeit, durch die er einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die damalige Anschauungsweise ausübte.
Andres: Johann Bapt. A., geb. 11. August 1768 in Königshofen im Grabfelde, † 24. Sept. 1823 als königlicher Hofrath und Professor des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte an der Universität Landshut, hatte seine Gymnasialstudien in Münnerstadt am dortigen Augustiner-Gymnasium, die Philosophie, in der er 1786 die Doctorwürde erhielt, in Würzburg vollendet, trat daselbst in das bischöfliche Clericalseminar, wurde am 22. Sept. 1792 Priester und 1793 Licentiat der Theologie. Von 1795 bis 1799 war er bemüht, sich für Geschichte und Jurisprudenz auszubilden, weßhalb er zuletzt auch noch die Universität Göttingen besuchte. 1802 Privatdozent und 1803 Professor an der Universität Würzburg, erhielt er 1804 einen Ruf als Professor des Natur- und allgemeinen Staatsrechts, sowie der Staatengeschichte nach Salzburg, wo er am- Felder, Gelehrten- und Schriftsteller-Lexikon. Prantl, Gesch. der Ludw.-Max.-Universität.