ADB:Albrecht III. (Herzog von Braunschweig-Grubenhagen)

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Artikel „Albrecht III., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 264, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_III._(Herzog_von_Braunschweig-Grubenhagen)&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 21:20 Uhr UTC)
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Albrecht III., Herzog von Braunschweig-Grubenhagen, † 1486, dritter Sohn des Herzogs Erich I. oder des Siegers, Großsohn des Herzogs Albrecht II., war bei dem am 27. Mai 1427 erfolgenden Tode seines Vaters noch minderjährig, weshalb Herzog Otto der Jüngere von Grubenhagen-Osterode bis 1440 die Vormundschaft über ihn und seine Brüder Heinrich und Ernst übernahm. Danach regierten die drei Brüder bis zum Tode Heinrichs, 1464, gemeinschaftlich, wie denn die grubenhagensche Linie sich stets durch wahrhaft brüderliche Eintracht und wankellose Treuherzigkeit der einzelnen Familienglieder unter einander auszeichnete. Nur in wenigen Fällen handelte A. allein. Nach Heinrichs Tode übernahm er, da Ernst verzichtete und Geistlicher wurde, die Regierung und die Vormundschaft über Heinrichs gleichnamigen Sohn. Trotz seines friedlichen Sinnes wurde er mehrmals in Fehden verwickelt, welche jedoch für seine Person stets unblutig abliefen. So gerieth der Herzog Wilhelm der Jüngere von Göttingen im J. 1477 mit der Stadt Einbeck in Streit und lagerte im J. 1479 mit seinem Heere vor derselben. Einbecks streitbare Bürger zogen ihm ins freie Feld entgegen; Herzog Wilhelm lockte die sorglosen Gegner in einen Hinterhalt und brachte ihnen eine vollständige Niederlage bei. Mehr als 300 Einbecker sollen, wie die Chronisten etwas unglaubhaft berichten, getödtet und über 800 derselben gefangen genommen und nach Wilhelms Burg Hardegsen gebracht sein. Während die Herzoge Wilhelm und A. am 5. Dec. 1479 in Göttingen sich vertrugen, ohne daß es zwischen beiden zum Kampfe gekommen war, mußten die Einbecker ihre gefangenen Mitbürger mit 30000 Gulden lösen und sich in Wilhelms Schutz begeben. – Trotz aller Frömmigkeit und Gottesfurcht trieb Herzog A., wenn auch nicht in eigener Person, so doch durch seine Dienerschaft das Raubritterwesen, wie mehrere urkundlich erwiesene Vorfälle ergeben. Nach des Mündels Heinrich, im J. 1479, erreichter Volljährigkeit einigten sich Oheim und Neffe über die Herrschaft ihrer Länder dahin, daß A. die Burgen Herzberg und Osterode, Heinrich die Burg zu Salz der Helden erhielt, das Schloß Grubenhagen und die Städte Osterode und Einbeck aber gemeinschaftlich bleiben sollten. A. war mit Elisabeth, des Grafen Volrad von Waldeck Tochter verheirathet, welche ihm drei Söhne und eine Tochter Sophie, später Aebtissin von Gandersheim, gebar. Von den Söhnen starb Ernst bald nach des Vaters Tode, Philipp folgte in der Regierung und Erich wurde Bischof von Osnabrück und Paderborn, im J. 1532 auch zum Bischofe von Münster gewählt, starb aber, ehe er bestätigt wurde, am 14. Mai desselben Jahres. A. liegt zu Osterode begraben.

Vgl. die Litteratur z. Art. Albrecht I. und II.