ADB:Albrecht, Michael von
[743] bairischen Proceß sowie Kirchenrecht. Besondere Verdienste erwarb er sich in der corporativen Selbstverwaltung der Universität, der er vier Mal als Rector vorstand.
Albrecht: J. A. Michael von A., geboren am 26. September 1807 zu Ingolstadt als Sohn eines Wundarztes. Er war eine Zeit lang in der juristischen Praxis thätig, wurde 1834 außerordentlicher Professor in Marburg, 1837 Ordinarius in Erlangen und in demselben Jahre in gleicher Eigenschaft nach Würzburg berufen, wo er bis zu seinem am 17. Mai 1878 erfolgten Tode thätig gewesen ist. Er vertrat dort hauptsächlich gemeinen deutschen undSeine Schriften sind „Die Exceptionen des gem. deutsch. Civ.-Processes“ (Preisschrift! München 1835); „Ueber die Ausbildung des Eventualprincips im gem. Civ.-Processe“ (Marburg 1837); „Ueber das Motiv des Forum contractus“ (Rectoratsprogramm, Würzburg 1845).
- Holtzendorffs Rechtslexikon. – Fick, Nachruf in der Festrede zur Feier des 297. Stiftungsfestes 2. Januar 1879. – Zur Erinnerung an Hofrath Dr. J. A. M. v. Albrecht. Nachruf von Risch.