ADB:Adolf IV. (Graf von Holstein)

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Artikel „Adolf IV., Graf von Holstein“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 108–110, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adolf_IV._(Graf_von_Holstein)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 03:22 Uhr UTC)
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Adolf IV.: Graf von Holstein, Sohn des vertriebenen Adolfs III. und der Adelheid[WS 1], Tochter Burchards von Querfurt[WS 2], soll schon um 1205 von den holsteinischen Unzufriedenen über die Elbe geholt und in der Wilstermarsch versteckt gehalten worden sein. Jedenfalls kann dieser Aufenthalt, wenn er nicht überhaupt nur der Sage angehört, keine Folge gehabt haben. Vielmehr befestigte sich die dänische Herrschaft in den Küstenländern des baltischen Meeres durch die Metzer Urkunde Friedrichs II. (1214), in welcher der Kaiser für dänischen Beistand gegen Otto IV. die Reichsgebiete jenseit der Elbe und Elde, sowie die Eroberungen im Wendenlande zu ungestörtem Eigenthum dem Reichsfeinde überließ, durch die Erwerbung der Lehnshoheit über Schwerin, durch die Wiedereroberung Hamburgs (1216), das kurze Zeit in Otto’s IV. Hand gefallen war, durch die päpstliche Bestätigung der Metzer Urkunde (1217), durch den Tod Otto’s IV. (1218), endlich durch den Sieg Waldemars bei Holmir und die Eroberung Esthlands (1219). In Holstein schaltete Graf Albert von Orlamünde[WS 3] als dänischer Vasall, in Dithmarschen Graf Schack. Als aber am 11. Mai 1223 Graf Heinrich von Schwerin bei Gelegenheit einer Jagd auf der kleinen Insel Lyfe bei Fühnen den König sammt seinem Kronprinzen gefangen nahm und hinweg auf das Schloß Dannenberg führte, begann ein folgenreicher Umschwung der Dinge. Um den Preis seiner Freiheit entschloß sich Waldemar (1224 Juli 4) zur Unterzeichnung eines Vertrages, der ihn verpflichtete, die nordalbingischen Lande dem Reiche zurückzugeben und Dänemark vom deutschen [109] Kaiser zu Lehn zu nehmen. Der Ausführung dieses Vertrages widersetzte sich aber der Graf Albert von Orlamünde in seiner Eigenschaft als erwählter Reichsverweser von Dänemark. Der König blieb in Haft. Jetzt erschien unter Antrieb und Schutz des Bremer Erzbischofs der junge Schauenburger. Das Land fiel seinem angestammten Fürsten zu; Albert ward von den Schweriner Grafen Heinrich und Gunzel in einer Schlacht bei Mölln besiegt und gefangen, die dänische Herrschaft gestürzt. In einem zweiten Vertrage (1225 Nov. 17) mußte nun Waldemar auch die slavischen Länder außer Rügen zurückgeben, ein erhöhtes Lösegeld zahlen und seine Söhne als Geiseln stellen. Kaum befreit ließ aber Waldemar vom Papste sich seines Eides entbinden und rückte zur Wiedereroberung des eben Aufgegebenen aus. Von seinem Neffen Otto von Lüneburg unterstützt, unterwarf er Dithmarschen, nahm Rendsburg und Itzehoe. Auf der Höhe von Bornhöved aber traten ihm von Lübeck aus, das sich der königlichen Besatzung in der Burg entledigt hatte, die verbündeten Fürsten Norddeutschlands entgegen: A. IV., Heinrich von Schwerin, Heinrich von Werle, Erzbischof Gerhard von Bremen, Alexander Soltwedel, Bürgermeister von Lübeck, der sich vorher vom Kaiser seine Reichsfreiheit hatte sichern lassen, endlich der herbeigerufene Herzog Albert von Sachsen, dem Lauenburg und Ratzeburg, sowie auch die Schirmvogtei von Lübeck zugestanden und die Anerkennung der Lehnshoheit ausdrücklich ausgesprochen ward. Am 22. Juli 1227 ward auf der Haide von Bornhöved, zwischen diesem Orte und Gönnebeck, nach heißem und schwankendem Kampfe besonders durch Adolfs kräftige Leitung und Haltung ein entscheidender Sieg erfochten, der durch den vorher verabredeten Abfall der Dithmarschen von der erzwungenen Bundesgenossenschaft zu einer völligen Niederlage der Dänen sich gestaltete. Der Bedeutung des Ereignisses waren sich schon die Zeitgenossen lebhaft bewußt; kein anderes ist so wie dieses Gegenstand der sagenbildenden Aufregung des Volksgemüthes, keines so sehr durch geistliche Stiftungen und Denkfeste verherrlicht worden: Dithmarschen sicherte seine Selbständigkeit, Lübeck wahrte und mehrte seine Reichsfreiheit, Holstein, der deutsche Norden ward für immer frei von fremder Herrschaft. 1229 kam ein Vertrag zwischen dem Dänenkönig und dem Holsten-Herzog zu Stande, der die dänischen Ansprüche stillschweigend aufgab und die gegenseitige Kriegshülfe festsetzte. Mit dieser Befreiung der nordelbischen Lande hielt A., gebunden durch ein im Drange des Kampfes und der Gefahr gethanes Gelübde, sein irdisches Tagewerk für vollendet. Zwar führte er, kaum beerbt, die Herrschaft noch ein Jahrzehnt weiter, ließ sich auch noch einmal (1234) von seinem früheren Gegner Waldemar zu einem Zuge gegen seinen früheren Verbündeten, Lübeck, bestimmen, wie es scheint, nur um Ansprüche auf die Einkünfte aus der Stadt geltend zu machen, welche Kaiser Friedrich I. seinem Vater einst übertragen und 1235 Friedrich II. mit 5000 Mark abkaufte. Dann aber unternahm er, begleitet von seiner Gemahlin, 1238 einen Kreuzzug nach Liefland, und als er nun die Vormundschaft über die auch jetzt noch nicht herangewachsenen Söhne einer sichern Hand, seinem Schwiegersohn Abel[WS 4], Herzog von Schleswig, anvertrauen zu können glaubte, trat er 13. Aug. 1239 mit der nothwendigen Einwilligung seiner Gemahlin Heilwig von der Lippe[WS 5] in das von ihm selbst zum Andenken des Sieges gestiftete Franciskaner-Kloster der Maria Magdalena zu Hamburg. Um der geistlichen Weihen würdig zu werden, pilgerte er nach Rom und empfing hier die Absolution für alles im Waffenhandwerk vergossene Blut. Zurückgekehrt und von dem Lübecker Bischof Johann zum Priester geweiht, eilte er nach Bornhöved, um hier an der denkwürdigen Stätte der Gefahr und Errettung das Opfer seiner Erstlings-Messe zu bringen. Seine letzten Jahre verlebte er in dem gleichfalls von ihm gegründeten Marienkloster [110] in Kiel, zwar hin und wieder auch noch an den weltlichen Angelegenheiten seines Landes durch Rath oder Zuspruch theilnehmend, zugleich aber auch allen Entsagungen seines Standes sich[WS 6] willig unterwerfend und nach wie vor für Gründung von Kirchen und Klöstern eifrig thätig. Gestorben 8. Juli 1261 ward er in der Kirche des Marienklosters in Kiel begraben. Was der erste Schauenburger begründet, der zweite erweitert und befestigt, der dritte verloren hatte, A. IV. hat es wiedergewonnen und dauernd gesichert.

Mooyer, Zur Chronologie der Geschichte Adolfs IV., Nordalbingische Studien VI. (Kiel 1854).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Adelheid von Querfurt, * um 1165, † um 1210
  2. Burchard II. von Querfurt, Burggraf v. Magdeburg, * um 1125, † 1179
  3. Graf Albert von Orlamünde, * um 1182, † wahrsch. 18.2.1245
  4. Abel, Herzog von Schleswig und König von Dänemark, * 1218, † 29. Juni 1252
  5. Heilwig zur Lippe, * um 1198, † 1248/50
  6. Vorlage: ssch