ADB:Abendroth, Amandus Augustus

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Artikel „Abendroth, Amandus Augustus“ von Karl Wilhelm Harder in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 19, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Abendroth,_Amandus_Augustus&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 22:56 Uhr UTC)
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Abendroth: Amandus Augustus A., geb. zu Hamburg 16. Oct. 1767 als Sohn des aus Eisenberg in Kursachsen stammenden Niedergerichtsprocurators Abraham Augustus A., † 17. Dec. 1842. Er studirte seit Ostern 1787 zu Erlangen und Göttingen, wo er am 30. März 1790 zum Dr. jur. promovirt ward. Nachdem er einige Jahre in Hamburg als Advocat gelebt und namentlich bei der Verwaltung der neugegründeten Armen-Anstalt sehr thätig gewesen war, wurde er am 5. Sept. 1800 zum Rathsherrn erwählt. In dieser Eigenschaft verwaltete er um die Zeit der ersten Besetzung Hamburgs durch französische Truppen das Amt des Prätors, der die erste Instanz für minder erhebliche Civilstreitigkeiten bildete und zugleich die Polizeiverwaltung sowie das Untersuchungsverfahren in peinlichen Fällen zu leiten hatte. Gleiche Umsicht und Thatkraft, wie hierin, bewies er auch 1809 und 1810 unter vielerlei Schwierigkeiten als Gouverneur des hamburgischen Amtes Ritzebüttel an der Elbmündung. Nach Einverleibung Hamburgs in das französische Kaiserreich im Jahre 1810 wurde er Maire der Stadt, in welcher Stellung er sich um dieselbe große auch von Napoleon gewürdigte Verdienste erwarb. Die Besitzung Ritzebüttel rettete er der Stadt und machte sich um ihre Verwaltung auch nach Beendigung der französischen Herrschaft namentlich durch Gründung des Seebades verdient. Nach seiner Rückkehr von dort verwaltete er mit Auszeichnung die neuorganisirte Polizei, als Nachfolger seines Schwagers Joh. Heinr. Bartels (s. d.), und wirkte verdienstlich bei der allgemeinen Armen-Anstalt. Am 29. Juli 1831 wurde er an Wilhelm Amsinck’s Stelle zum Bürgermeister erwählt. – A. war weder ein gelehrter Jurist noch ein feiner Rechtspraktiker, aber ein gebildeter Mann von klarer Einsicht, raschem Ueberblicke und bedeutender Thatkraft, die von Uneigennützigkeit und Gemeinsinn geleitet wurde. Er war frei von Eitelkeit, und alles Vornehmthun und hochmüthige Wesen war ihm zuwider. Im Jahre 1792 verheirathete er sich zu Venedig. Sein ältester Sohn, der hamburgische Advocat Dr. August A., † 19. März 1867, zeichnete sich durch Kunstliebe, Wohlthätigkeit und patriotischen Gemeinsinn aus. Wesentlich gefördert wurde durch ihn die städtische Kunsthalle; mit großem Eifer wirkte er auf dem Gebiete der inneren Mission, wobei seine treffliche Gattin ihn redlich unterstützt hat. Auch um das deutsche Eisenbahnwesen hat er Verdienste.

Amtliche Memorie von Wurm, Hamburg 1852. Nekrol. v. Eckermann im Hamb. Correspondenten, 1843, Nr. 45 ff. Schröder’s Lexikon Hamburg. Schriftst.