Zur Schulgesundheitspflege

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Titel: Zur Schulgesundheitspflege
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aus: Die Gartenlaube, Heft 7, S. 116
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1896
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[115] Zur Schulgesundheitspflege. Manches ist in den letzten Jahrzehnten geschehen, um die Schäden, welche der Schulbesuch dem jugendlichen Körper anthun kann, soweit als irgend möglich zu bekämpfen. Die Schulzimmer sind größer, Heizung, Beleuchtung, Lüftung besser geworden, Bänke und Tische werden nach zweckmäßigen Gesichtspunkten hergestellt. Die Lehrer selbst werden mit den Grundlagen der Schulgesundheitspflege vertraut gemacht, damit sie in ihrem Teile auch für das körperliche Wohl der ihrer Obhut anvertrauten Kinder Sorge tragen können. Und endlich ist dem Verlangen nach der Anstellung von Schulärzten, welche eine Art Oberaufsicht über die gesundheitlichen Zustände einer Schule führen, wenigstens da und dort Rechnung getragen worden.

Trotzdem bleibt immer noch vieles zu thun, und zum Teil handelt es sich dabei um Verbesserungen, die mit nicht allzu großer Mühe durchzuführen wären. Auf einen sehr wichtigen Punkt hat unser Mitarbeiter Dr. med. Herrm. Baas das Augenmerk gelenkt in seinem trefflichen Buche „Gesundheit und langes Leben“. Er betrifft die Frage, ob ein Kind, das im gesetzlichen Alter von 6 Jahren zur Schule gebracht wird, auch wirklich körperlich reif dafür ist. Schwächliche, blutleere, nervöse, skrofulöse, mit einem Wort nicht ganz gesunde Kinder sollte man, verlangt er, viel häufiger, als geschieht, in der Freiheit lassen und erst spät in die Schule aufnehmen, weil einesteils kränkliche Kinder durch den Schulbesuch meist gesundheitlich noch mehr zurückkommen und andernteils nicht viel leisten können, so daß sie andere gesunde Kinder mit zurückhalten. Und das leitet Baas zu der ganz bestimmten und unseres Erachtens wohlberechtigten Forderung, daß bei der Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in die Schulen der Arzt zugezogen werde. „Es ist ein ganz entschiedener Mangel unserer öffentlichen hygieinischen Zustände,“ schreibt er, „daß bei der Schulaufnahme nicht auch ein Arzt mitzusprechen hat, um darüber zu wachen, daß nur gesunde Kinder aufgenommen, kranke aber zurückgestellt werden. Bei der Rekrutierung ist dies allgemein eingeführt, für die Schulen fehlt eine solche Einrichtung dagegen überall, höchstens wird hier und da einmal von den Eltern kranker Kinder ein Zeugnis verlangt, daß ihr Kind körperlich nicht kräftig genug sei, um die Schule zu besuchen. In der Regel aber werden dann Kinder, die etwa ein Jahr zu spät in die Schule kommen, um ein Jahr länger in der Schule behalten, weil nach der Schablone der gesetzlichen Schulbesuchsdauer dies sein muß, ohne daß Rücksicht darauf genommen ist, daß gesunde und ältere Kinder leicht nachholen, was sie etwa versäumt haben. So droht den Eltern kranker Kinder und diesen selbst noch eine Strafe für das Kranksein, und um dieser zu entgehen, werden heute viele Kinder, trotz entgegenstehender ärztlicher Gründe, doch in die Schule geschickt, oft zum lebenslänglichen Nachteil für ihre Gesundheit. Gerade solche Kinder verfallen am häufigsten den sogenannten Schulkrankheiten, eine Krankheitsrubrik, die erst neuerdings, besonders in Mädchenschulen, sozusagen öffentliche Geltung gewinnt.“