Zur Geschichte des Neusser Klarissenklosters
Die Gründung des Neusser Klarissenklosters an der noch heute Klarissenstrasse genannten Stelle ist im Jahre 1283 nach Tücking erfolgt. Das Kloster ist wie folgende Urkunde zeigt, bald schon zu hoher Bedeutung gelangt und muss schon früh eine grössere Anzahl von Nonnen gehabt haben. Sie ist erlassen von Papst Benedikt XI., am 4. Juni 1304. Die (schon von Wadding in seinen Annalen des Minoritenordens Bd. VI, S. 247 zum Jahre 1304 Nr. 4 und von Mering und Lacomblet vergl. Tücking: Geschichte der kirchlichen Einrichtungen p. 227 erwähnte) Urkunde findet sich jetzt im authentischen Texte in dem grossen [92] im Jahre 1898 in Rom erschienenen Bullarium Franciscanum Bd. V. p. 22 sp. Da von dem Werke nicht viele Exemplare in Privathände gelangen dürften, und man die einzelne Urkunde auch nicht so leicht dort suchen wird, so geben wir hier eine Uebersetzung derselben. Nebenbei bemerkt setzt Wadding, der berühmte Schriftsteller der drei Orden des h. Franziskus, die Gründung des Neusser Klarissenklosters in das Jahr 1288. Der in der Urkunde genannte Provinzial der Kölner Ordensprovinz ist Gerard de Pomerio (von Pommern).
„An den geliebten, Sohn den Minister der Brüder des Minoritenordens in der Kölner Provinz.
Deine uns vorgetragene Bitte enthielt, dass die verstorbene Gräfin Richardis von Jülich, willens für das Heil ihrer Seele in der Stadt Köln ein Kloster zu Ehren der h. Klara zu gründen, in welchem Schwestern vom Orden dieser Heiligen aufgenommen werden sollten, einen dazu geeigneten Platz in dieser Stadt und eine gewisse Summe Geldes zur Errichtung dieses Klosters geschenkt hat, dass auch ein Kölner Bürger für den Bau dieses Klosters eine Summe Geldes in seinem letzten Willen vermacht hat und das genannte Kloster schon auf jenem Platze begonnen worden ist, mit nachträglicher Zustimmung des verstorbenen Erzbischofs Wicbold von Köln seligen Andenkens[1]. Daher hast Du uns Deinerseits demüthig gebeten, dass wir uns würdigen möchten, Dir zuzugestehen, nach Vollendung jenes genannten Klosters mit den nothwendigen Einrichtungen, Schwestern dort aufnehmen und sie und das genannte Kloster dem bezeichneten Orden einverleiben und zur Ausbildung jener Schwestern in der klösterlichen Zucht drei oder vier Nonnen desselben Ordens aus Neuss in der Kölner Diöcese mit Zustimmung des Konvents jenes Klosters und der betreffenden Nonnen aufnehmen und in das Kloster überführen zu können. Wir also ertheilen Deiner Bitte zustimmend, Dir in Kraft des Gegenwärtigen Vollmacht, frei genannte Schwestern in das bezeichnete Kloster setzen und das Kloster selbst und die Schwestern dem erwähnten Orden einverleiben und drei oder vier Nonnen des Klosters in Neuss, welche jene Schwestern instruiren und ausbilden sollen in der klösterlichen Zucht, unter Zustimmung des Konvents jenes Klosters [93] und der genannten aufzunehmenden Schwestern nach Vollendung jenes Klosters aufnehmen und überführen zu können in das Klarissenkloster. (Es folgt die übliche Strafandrohung gegen solche, die das hindern sollten.) Gegeben zu Perugia 4. Juni im 1. Jahre unseres Pontifikates.“
Anmerkungen der Vorlage
- ↑ † 26. März 1304.