Zedler:Zschackwitz, Johann Ehrenfried


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Zschackwitz, (Groß- und Klein-)

Band: 63 (1750), Spalte: 672–681. (Scan)

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Zschackwitz, (Johann Ehrenfried) ordentlicher Professor der Rechts-Gelahrheit und Weltweisheit zu Halle, ist auf dem Floß-Hause Kösen bey Naumburg den 15 Julius alten Calenders 1669 gebohren. Sein Vater war damahls an ermeldetem Orte Floß-Verwalter, und hat als Chur-Sächsischer Ober-Floß-Verwalter der Saalen- und Elster-Flössen zu Zeitz 1688 der Welt Abschied gegeben. Unter seinen Vor-Eltern ist sonderlich George Zschackwitz, der aus Böhmen wegen der Religion entwichen, merckwürdig, dessen Bruder George Johann Zschackwitz von Bohuschitz in Prag geblieben ist.

Auf der Zeitzischen Stiffts-Schule hat er den gründlichen Unterricht des Weltberühmten Christian Cellarii mit besonderm Vortheil genossen. Als er die gewöhnlichen Schul-Jahre zurück geleget hatte, wendete er sich 1688 nach Leipzig, und erwehlete allda Adam Rechenbergen, Christian Gottfried Franckensteinen, und Friedrich Philippi, zu seinen Lehrern. Im Jahr 1691 überkam er bey der damahligen Chur-Sächsischen Kriegs-Cantzeley die Stelle als Feld-Kriegs-Secretar. Vom Jahr 1693 bis 1697 hat er bey dem Hoch-Fürstlichen Hause Sachsen-Gotha unter dem General-Wartenslebischen Cüraßier Regimente, welches im Fränckischen Solde stand, das Amt als Audietur verwaltet, auch zugleich zwey Jahre die Regiments-Quartier-Meister-Dienste [673] versehen.

Nachdem er seine Dienste aufgegeben hatte, so begab er sich nach Dreßden, wo er sowohl bey dem damahligen Statthalter dem Fürsten von Fürstenberg, als auch bey dem ehemahligen Königlich-Pohlnischen und Chur-Fürstlich-Sächsischen Land-Cammer-Rath dem Herrn Marschall von Bieberstein, bis 1705 verschiedene Bedienungen verrichtete, und sonderlich als Secretar sich zugleich in besonderen Verschickungen gebrauchen ließ, auch dabey die Stelle eines Hoch-Fürstlich-Sächsisch-Merseburgischen Agentens zwo Jahr lang verrichtete.

Im Jahr 1705 gieng er wieder nach Leipzig, und fieng 1706 auf Anrathen einiger vornehmen Freunde an, der gelehrten Welt mit Schrifften zu dienen. Im Jahr 1711 erhielte er den Ruff als Archiv-Secretar nach Eisenach, verließ aber 1713 dieses Amt, und nahm auf dem Academischen Gymnasio zu Coburg die Stelle als Professor der Historie an, welche Stelle ihm der verstorbene Hertzog von Sachsen-Hildburghausen, auf seinem neuerrichteten Academischen Gymnasio 1716 gleichfalls auftrug.

Als er in seinen Noten zu dem Examine juris publici etwas allzufrey de regimine Carolorum Caesarum geschrieben hatte, und dieserwegen am Kayserlichen Hofe sehr ungnädig angesehen wurde; so sahe er sich genöthiget, auf seine Sicherheit zu dencken, Hildburghausen zu verlassen, und sich unter Königlich–Preußischen Schutz zu begeben. Er erwehlte Halle zu seinem Aufenthalte, und erlangte mit Genehmhaltung der Academie, die Erlaubniß, die Geschichte, das öffentliche Staats-Recht und andere Wissenschafften zu lehren. Worauf Ihro Königliche Majestät in Preußen, ihn 1731 zum außerordentlichen Professor des Rechts und der Philosophie, und 1738 zum ordentlichen Professor des Rechts und der Philosophie erklärten, in welcher Würde er auch vor einiger Zeit mit Tode abgegangen.

Er war übrigens ein munterer, aufgeweckter und fleißiger Rechtsgelehrter, und gehöret unter die Polygraphos unserer Zeiten, wie nachstehendes Verzeichniß von seinen Schrifften mit mehrern erweisen wird.

Es sind aber dieselben folgende:

1. Recht des Hauses Sachsen wegen Neapolis, Leipzig 1706 in 4.
2. Leben Seiner Majestät Caroli III Königs in Spanien und der Indien, etc. worinnen zugleich mit enthalten, was der Spanischen Succeßions-Sache, und des daraus entstandenen Krieges halber, so wohl in Deutschland, Spanien, Italien, Franckreich, Holland, der Schweitz; und andern Orten gehandelt worden, und vorgefallen. Alles mit vielen bisher ungedruckten Documenten, Memorialen, und andern glaubwürdigen Nachrichten erläutert, so daß selbiges statt einer vollkommenen Historie dieses Succeßions-Streits, und deshalben geführten Kriegs dienen kan, ausführlich von Jahr zu Jahr entworffen, und mit vielen nöthigen veritablen Grund-Rissen derer Bataillen, Festungen, Belagerungen zu Wasser und Land, ausgezieret, Leipzig in [674] 8, in 4 Theilen; der erste und andere 1708, der dritte und vierdte aber 1709. ohne Vorsetzung seines Nahmens. Siehe Neue Hällisch. Biblioth. p. 909, und Mylii Biblioth. Anonymor., p. 1157.
3. Schlesische Kirchen-Historie vom Heydenthum bis auf die Kayserliche und Schwedische Commißion von Jr. Ehrnkron (unter welchem Nahmen sich Herr Zschackwitz verstecket), Freystadt (das ist, Leipzig) in 8, der erste Theil 1708, und der andere 1709; beyde aber wieder aufgelegt 1715. Siehe Mylii Bibilioth. Anonymor. p. 1196.
4. Eroberung Ryßel sammt den Flandrischen Feldzügen, ebend. 1708 in 4.
5. Widerlegung des Päbstlichen Bannes und der Päbstlichen Briefe, ebend. 1709 in 4.
6. Nachricht von dem 1709 zwischen dem Kayser Josepho und dem Pabst Clemens dem Eilfften getroffenen Vergleich, mit Anmerckungen versehen, ebend. 1709 in 4.
7. Recht des Kaysers und des Reichs auf Italien,( ebend. 1709 in 4.
8. Einleitung zu denen Universitäten, Halle 1709 in 8.
9. Nachricht von der Reichs-Stadt Rothenburg und einigen andern, ebend. 1709 in 8.
10. Neueröffneter Welt- und Staats-Spiegel, worinnen die in Europa, wie auch denen andern Theilen der Welt vornemlich aber in Deutschland vorfallende merckwürdigen Begebenheiten kürtzlich vorgestellet auch alles mit behörigen Documenten, an Memorialien, Briefen, Relationen, und dergleichen erläutert, einige Anmerckungen beygefüget, und verschiedenes aus der Geographie, Genealogie, Politica und Historie, erörtert wird, Haag (das ist, Leipzig) in 8, 100 Theile und 2 Appendices in 8 Bänden, von denen Jahren 1709-1716, ohnen seinen Nahmen. Siehe Neue Hällische Bibliotheck, p. 909, und Mylii, Biblioth. Anonymor. p. 1171.
11. Einleitung zu dem Deutschen Jure publico, oder Staats-Rechte, durch Frag und Antwort; Leipzig 1710 in 8. Eine Recension davon findet man in Mosers Biblioth. juris Publ. Theil III, p. 889 u.ff. u. in der Neuen Bibliotheck oder Nachricht und Urtheilen von neuen Büchern und allerhand zur Gelehrsamkeit etc. Vol. I, p. 909 u.f.
12. Die Deutsche Uebersetzung von Musitano, de morbis mulierum, ebend. 1710 in 8.
13. Die Deutsche Uebersetzung des reflexions sur l’Etat de l’Europe, ebend. 1710 in 8.
14. Deutsche Uebersetzung des memoires des dernieres Revolutions de Pologne, ebend. 1710 in 8.
15. Notae & additamenta ad Schurtzfleischii Tr. de jure Imperiii in Italiam, ebend. 1710 in 4.
16. Deutsche Uebersetzung des Fautes de deux Cotes, ebend. 1711 in 8.
17. Leben und Thaten Josephi I Römischen Kaysers, Leipzig 1712 in 8.
18. Vermehrte Reise-Beschreibung des Missons, Franckf. und Leipz. 1712 in 8.
[675] 19. Schlüssel zur heutigen Historie, Theil II. ebend. 1713 in 8.
20. Europäische Friedens-Fama, eb. 1713 in 4.
21. Theologisch-Politisches Bedencken, was von Geistlichen Stifftungen und piis causis zu halten sey, ebend. 1713 in 8, unter dem erdichteten Nahmen: Franciscus Xaverius. Einige Schrifften, die dagegen herausgekommen, findet man in Peter Jänichens Orat. de foenore legatorum, not. (d), welche dieses seiner Notitia de Bibliotheca Thorunensi p. 56 beygefüget stehet. Siehe Mylii Biblioth. Pseudonymor. p. 184.
22. Staats Paradoxa, V Stücke, eb. 1713 in 8.
23. Deutsche Uebersetzung des les Suspirs de l’Europa. ebend. 1713 in 8.
24. Einleitung zum Lehn-Recht, oder Grundlegung zu dem Lehn-Rechte des Deutschen Reichs, worinnen deßen Ursprung und Beschaffenheit, kürtzlich doch gründlich untersucht und abgehandelt, zugleich aber auch mit von einigen wichtigen Materien des Deutschen Staats-Rechts Nachricht ertheilet wird, mit Zuziehung der bewährtesten Autoren, und nach der gesunden Vernunfft erläutert, auch mit nöthigen Registern versehen. Leipzig 1714 in 8. 1 Alph. S. Gelehrte Fama XXXIV Th. p. 734 u.f.
25. Zustand von Europa, T. II. ebend. 1714 in 8.
26. Bedencken von Schatz Graben, Franckf. und Leipzig 1715 in 8.
27. Deutsche Uebersetzung von Monzambano mit Anmerckungen, Leipzig 1715 in 8. S. Mosers Biblioth. Jur. Publ. Th. II p. 569.
28. Breve & compendiosum Examen Juris Publici Imperii Germanici inusum collegiorum privatorum explicatorio-examinatorium, ex uno vel altero autore olim concinnatum & luci expositum a G. A. Jam denuo adornavit, scholiis emendavit, & capitulatione Caroli VI moderni gloriosissimi Imperatoris, uti & capitulatione perpetua & Pace Baadensi auxit, hasque notis ac reflexionibus quibusdam illustravit Joh. Ehrenfr. Zschackwitz, Coburg 1716 in 8. Siehe die Gelehrte Fama, Theil 51 und 52 p. 242.
29. Historische Nachricht vom Kriege in Norden, T. VI, Franckf. und Leipzig 1713-1716 in 8.
30. Anmerckungen über Caroli VI Wahl-Capitulation, Coburg 1716 in 8.
31. Notae in Cellarii Geographiam, Jena 1716 in 12.
32. Deutsche Uebersetzung de la vita di Filippo II, T.II, Leipzig 1716 in 8.
33. Deutsche Uebersetzung von Struvii Syntagmate Historiae Germanicae, unter dem Titel: Erläuterte Deutsche Reichs-Historie von der Deutschen Ursprung bis auf ietzige Zeiten. Jena 1720 in 4. Siehe Stollens Historie der Gelahrheit, p. 281.
34. Annonymiana P. VI, Franckf. und Leipzig 1720 in 8.
35. Memoires der heutigen Historie, P. V, ebend. 1720 in 8.
36. Leben und Thaten Caroli VI, Römischen Kaysers, nebst der Europ. Staats- und Reichs-Historie, [676] Franckf. 1723 in 8. Eine Recension findet man im 4ten Stücke der Unpartheyischen Urtheile von Juristisch- und Historischen Büchern, p. 312 u.f.
37. Historisch-Genealogischer Schau-Platz, oder Genealogie und Historie des Hauses Oesterreich, und aller andern Chur- und Fürstlichen Häuser in Deutschland, Lemgo, 1724, in 4. 3 Alph. 5 Bogen.
38. Nachrichten vom Olivischen Frieden, Hamb. 1725 in 4.
39. Philippi Theodori Verpeortenii, Prof. olim in Gymn. Coburg. Commentatio Historica de Ducatibus, veteris Germaniae, regno haereditariis, eorumque origine; qua ostenditur Germaniae Duces non esse e magistratibus & praefectis ortos, sed e regibus, jusque proprium & haereditarium in suis provinciis antiquitus habuisse. Recusa & notis illustrata a Joh. Ehrenfried Zschackwitz, Halle 1726 in 4. Eine Recension findet man davon in den Monatlichen Nachrichten von Gelehrten Leuten und Schrifften, 1726 im Monath Julius, und in den Leipziger Gelehrten Zeitungen, 1727 p. 247.
40. Commentarius de septem clypeis militaribus, ebend. 1729 in 4.
41. Zustand von Europa, T. II, Franckf. und Leipzig 1732 in 8.
42. Allerneuester Zustand von Europa, in welchem die merckwürdigsten Begebenheiten sämmtlicher Reiche und Staaten hinlänglich vorgestellet, mit dienlichen Anmerckungen erläutert, und, eines jeden Staats gegenwärtiges Interesse, vernünfftig beurtheilet, zu befinden. Nebst angehängten Discursen über gelehrte Sachen, Leipzig 1734-1736 in 8, in 3 Tomis, deren jeder aus 10 Theilen bestehet. Siehe die Leipziger Gelehrten Zeitungen, des Jahrs 1734 p. 56. Weil der Herr Prof. Zschackwitz im 19 und 20 Theile dieses Allerneuesten Zustandes von Europa, besonders in dem eingerückten Discurs vom Ursprunge der Abgötterey, den der Evangelischen Religion wedersprechenden Secten eine seeligmachende Krafft u. Wahrheit beygelegt, den Elenchum verworffen, u. sich gegen solche geneigt bezeigt hatte, welche die nomina discretiva mißbilligen; so fand sich iemand, der ihn seine Lehrvergehungen entdeckte. Man sahe nehmlich: Dietrich Christian Wölffers Sprache der Indifferentisten (Hamburg 1739 in 8 von 9½ Bogen) worzu Herr Neumeister eine Vorrede gemacht hatte. Er widerlegt ihn allhier gründlich und bescheiden, und dediciret seine Arbeit dem Hn. von Brincken, einem Christlichen Politico, der ihn dazu anermahnet. Bey dieser Gelegenheit bestrafet er auch, daß Herr Zschackwitz die Opfer vor eine blosse Mensch-Erfindung ausgegeben; ingleichen daß er gelehret: Die Abgötterey[WS 1] komme nehmlich nicht vom Teufel, noch von Cham und dessen Nachkommen her, sondern sie sey den Völckern natürlich beygefallen; Der Fluch des Noa bedeute nichts, sondern sey ein [677] ungedultiges Wort gewesen; so solle er auch an einem andern Orte des obgedachten Buchs, des Ripperda Abfall zu den Mahometanern recht gesprochen, auch den Rath zu Franckfurt am Mayn hart geschmähet haben, weil er den Calvinisch-Reformirten keine Kirche gestatten wolle, ingleichen, daß er geschrieben, wer in allen Secten tugendhafft lebe, der sey ohne allen Widerspruch ein vollkommener Christe. Siehe die Früh-aufgelesenen Früchte der Theolog. Samml. des Jahrs 1739 p. 212 u.f. Unsch. Nachr. 1741 p. 480 u. f. Kurtze Fragen aus der Kirchen-Historie des N. Test. Th. XII, p. 646 u.f. und Lilienthals Theol. Biblioth. p. 363.
43. Heraldica oder Wappen-Kunst, worinnen der wahre Ursprung der Wappen und deren Bedeutung behörig, und sonderlich aus denen Alterthümern aufgesuchet, zugleich deren eigentlicher Nutz und Gebrauch hinlänglich gewiesen, die vornehmsten Wappen erkläret, nicht weniger zum Verständniß dessen allen eine Nachricht von dem alten Kriegs-Wesen, sammt denen verschiedenen Arten der Waffen, nicht weniger das Ceremoniel grosser Herren und deren Abgesandten, als eine mit dem Wappen-Wesen verknüpfte Sache beygefüget wird, Leipz. 1735 in 8 mit Kupf. Siehe die Leipziger Gelehrte Zeit. des Jahrs 1736 p. 166 u.f.
44. Einleitung zu denen vornehmsten Rechts-Ansprüchen derer gecrönten Hohen Häupter und anderer Souverainen in Europa, worinnen deren eigentliche Beschaffenheit und Ursprung behörig vorgestellet, insonderheit aber der weltlichen Chur- und alten Fürstl. Deutschen Häuser ihre Praetensiones vorgetragen, anbey jedes Staates seine, dißfals habende Gründe erläutert, zugleich auch verschiedener hoher Häuser ihre Genealogien, nebst einigen kurtzen Historischen Nachrichten von Selbigen beygebracht, nicht weniger einige zum Verständniß des Wappen-Wesens, dienende Alterthümer, mit angeführet und untersuchet werden. Franckf. u. Leipz. (oder vielmehr zu Erfurt) 1733-1735 in 8, drey Bände, der erste Band ward 1734 neu aufgeleget, von allen Druck-Fehlern gereiniget, und mit einem vollständigen Register versehen. Siehe die Leipz. Gel. Zeit. des Jahrs 1733 p. 256, und des Jahrs 1734 p. 272.
45. Anmerckungen über Jac. Friedr. Ludovici Einleitung zum Kriegs-Proceß, darinn nebst Untersuchung verschiedener Kriegs-Alterthümer, des Autoris Sätze ergäntzet und erläutert, zugleich aber eine Nachricht von der Politica militari beygefüget wird, Jena und Leipzig 1736 in 8, 15 Bogen. Siehe Leipz. Gel. Zeit. 1736 p. 687 u.f.
46. Gründliche Nachricht von dem Handlungs-Wesen sowohl der vormahligen als auch der jetzigen Zeiten und sämmtlichen Völcker der Welt; worinn zugleich verschiedene Stellen der Römischen und Griechischen Geschichtschreiber erläutert, anbey gewiesen wird, worinn [678] das See- und Schiff Recht eigentlich bestehe, Leipzig 1736 in 8, 7 Bogen. Siehe Leipz. Gel. Zeit. 1736 p. 784.
47. Neueste Grundveste des Heil. Röm. Deutschen Reichs, in welcher die vornehmsten Reichs-Grund-Gesetze von den berühmtesten Publicisten dieser Zeit erkläret werden, Leipzig u. Rudelstadt, 3 Theile 1736-1739 in 4. S. Leipz. Gel. Zeit. des Jahrs 1736 p. 926 u.f. des Jahrs 1737 p. 536, und des Jahrs 1738 p. 135 u.f.
48. Allerneueste Europäische Staats- und Deutsche Reichs-Historie, worinne die Begebenheiten dieses Welt-Theiles, wie solche von der Regierung Maximiliani I bis hieher, in Kriegs und Friedens und andern Angelegenheiten sich befunden, hinlänglich vorgestellet, zugleich einige Nachricht von welchen andern auswärtigen Staaten der Welt mitgetheilet wird, Zerbst 1737 in 8, 3 Alph. Siehe Leipz. Gel. Zeit. 1737 p. 519.
49. Notae & observationes in Godofredi Hechtii Programma de rei heraldicae inter Germanos, speciatim Saxonas, auspiciis, Halle 1737 in 4. Es ist eine neue Auflage des gedachten Programmatis mit des Herrn Zschackwitzens Anmerckungen. Siehe die Recension in den Leipz. Gel. Zeit. 1738 p. 77 u.f.
50. Gründliche Abhandlung von einer vollständigen Oeconomia politica und Camerali, Halle 1739 in 8. Es enthält selbige acht Bücher, dem eine Nachricht von sämmtlichen sowohl zu gedachter Oeconomie, als auch zu dem Handlungs Wesen gehörigen Büchern vorgesetzt ist. In dem ersten Buche, welches sechs Capitel in sich fasset, gehet er überhaupt das Handlungs Wesen, und was aus andern Wissenschafften mit selbigem verknüpffet ist, durch. Das andere zeiget in neun Capiteln, wie das Handlungs-Wesen in einem Staate wohl einzurichten, und was dabey sonderlich zu beobachten. Das dritte handelt in sechs Capiteln von dem Handlungs-Wercke, darbey viele Alterthümer mit erläutert werden. Das vierte leget in sieben Capiteln alles dieses ferner dar, zeiget zugleich, was zu einer Staats-Oeconomie vornehmlich gehöre. Das fünfte ist, nebst seinen sechs Capiteln, den Lehns-Sachen gewidmet, weil Lehnen ebenfals zum Cammerwesen gehören. Das sechste hat in drey Capiteln mit der Einrichtung der Hofstadt eines grossen Herrn zu thun. Das siebende redet in zwölf Capiteln sowohl noch weiter von dieser Sache, als auch wie man bey Hofe, vornehmlich aber auch im Handel und Wandel, sich wohl aufzuführen habe. Endlich zeiget das achte, das auch zwölf Capitel enthält, wie man zum rechten Verständnisse dessen allen gelangen, und die verschiedenen Arten der Staaten der Welt sich bekannt zu machen habe. Zuletzt erscheinet eine Nachricht von allen in diesem Wercke angeführten Schrifftstellern, nicht weniger ein unmaßgeblicher Vorschlag, wie diese Sachen und Wissenschafften etwan auf Academien [679] könnten gelehret werden. Siehe Leipz. Gel. Zeit. 1739 p. 287 u.f.
51. Gründliche Einleitung zu einer vollständigen Deutschen Reichs- und Kayser-Historie, worinnen der wahre Ursprung dieses Reichs, und daß die alten Deutschen viel anders beschaffen gewesen, als man solche bisher abgemahlet, gewiesen, viele Alterthümer erläutert, auch eines jeden Kaysers Regiment und Thaten in Chronologischer Ordnung bis auf jetzige Zeit beschrieben worden, und zwar alles zur Erläuterung sämmtlicher Scribenten medii aevi, auch sonderlich derer, die unsere Reichs-Historie abgehandelt haben, denen Staats-Liebhabern zu Nutz und Lust ans Licht gestellet. Rudolstadt 1739 in 8. Dieses Werck ist gleichsam der erste Theil von einer vollständigen Reichs-Historie, die der Herr Professor nach und nach herausgeben wollen. Es enthält neun Bücher, und leget das erste, welches acht Capitel in sich fasset, den uralten Zustand unsers Deutschlandes, sammt der Lebens-Art, Sprache den Sitten, Gesetzen, den Gottesdienst der Deutschen vor Augen, wobey die irrigen Meynungen, welche verschiedene Gelehrten dißfals hegen, sattsam widerleget werden. Das andere zeigt in neun Capiteln der Francken Ursprung, nebst ihren Königen. Das dritte stellt in acht Capiteln das eigentliche Deutsche Reich, und dessen Kayser aus dem uralten Sächsischen Hause dar. Das vierte fasset acht Capitel in sich, und handelt die Kayser aus dem Fränckischen Hause ab; gleichwie das fünfte in vierzehen Capiteln mit den Kaysern aus dem Hohenstaufischen Hause zu thun hat. Das sechste redet in eilf Capiteln von den ersten Kaysern aus dem Hause Oesterreich, und auch aus einigen andern Häusern. Das siebende ist in zehen Capiteln allein mit den Oesterreichischen Kaysern beschäfftiget, und zwar bis auf den Tod Kaysers Carls des Fünften. Das achte geht in der Vorstellung der Kayser aus diesem Hause in sechs Capiteln weiter fort, bis auf den Schluß des Westphälischen Friedens; worauf in dem neunten Buch die übrigen Kayser und deren Verrichtungen in fünf Capiteln vorstellig gemacht werden. In dem andern Theile dieses Wercks hat sollen eine vollständige Anweisung von den sämmtlichen Schrifftstellern der mitlern Zeit gegeben werden; ingleichen hat der Herr Professor darinnen untersuchen wollen, wer unsere Reichs-Historie in eine ordentliche Form gebracht hat; auch die Geschichte des ehemahligen Königreichs Arelat, nebst vielen andern Dingen anführen wollen. Der dritte Theil aber hat sollen unter andern eine kurtze, doch umständliche Erläuterung des ehemahligen Römischen Staats enthalten. Ob aber diese beyden letzten Theile der Verfasser, wie er versprochen, ans Licht gestellet, können wir nicht sagen. Indessen sehe man von diesem Wercke weiter nach die Leipziger Gelehrten Zeitungen 1739 p. 343 u.f.
52. Vollständige Europäische Staats-Historie, [680] zwey Theile, Hamburg 1739 in 8, von welcher man einen Auszug in den Leipzig. Gelehrt. Zeit. des Jahrs 1739 p. 787 u.f. und des Jahrs 1740 p. 161 u.f. findet.
53. Beytrag zu der Erläuterung des Ludovicischen Kriegs-Processes.
54. Vollständige Heraldick, P. II.
55. Gründliche Untersuchung von der Deutschen ihren wahren Ursprung, Lebens-Art, u. s. w.
56. Geschichtmäßige Untersuchung des wahren Ursprungs der sämmtlichen Chur- und alter Deutschen Fürstlicher Häuser, Zerbst 1740 in 8. Ein Auszug daraus stehet in den Leipziger Gelehrten Zeitungen des Jahrs 1740 p. 462 u. f.
57. Neuer Beweiß, daß die Deutschen die wahren Erfinder der Buchdrucker-Kunst sind. Es ist dieser Beweis in dem Oeffentlichen Jubel-Zeugnisse, welche bey dem von einigen Buchdruckern zu Halle den 25 Jul. 1740 erneuerten Andencken der vor dreyhundert Jahren erfundenen Buchdrucker-Kunst, von der Hochlöblichen Friedrichs Universität und andern gelehrten Gönnern feyerlichst abgeleget worden, (Halle 1741 in 4) enthalten. Es bestehet aber dieser Beweis darinnen: Die Celten, oder Scythen sind die würcklichen Erfinder der Gelehrsamkeit, und sonderlich der Buchstaben, folglich haben die Chineser ihr Buchdrucker-Wesen von den Celten erhalten. Dagegen etwas im III Theile der so nöthig als nützlichen Buchdrucker-Kunst und Schrifftgiesserey, p. 69. ist erinnert worden. Siehe auch die Leipziger Gelehrten Zeitungen des Jahrs 1741 p. 198. und die Acta Historico-Ecclesiastica, Band V, p. 630.
58. Vollständiges Lehn-Recht des Deutschen Reichs, worinnen der wahre Ursprung sämmtlicher Lehnen gewiesen, zugleich aus der Praxi selbst gezeuget wird, was diese Anführung sowohl wegen der so genannten Hohen- oder Reichs-Lehn, als auch in Betrachtung der andern Lehen vor Nutzen habe, nebst einer Nachricht von allen hieher gehörigen Scriptoribus und nöthigen Registern, Halle 1741 in 8, 2 Alph. und 5 Bogen. Vier Bücher enthalten alles dasjenige, was der Herr Verfasser von den Lehen zu sagen für nöthig erachtet hat. In dem ersten untersuchet er, wo der wahre Ursprung der Lehen zu finden sey, und wie die daraus entstandenen Rechte eigentlich anzusehen sind. Er betrachtet die Eintheilung der Lehen und die uralte ehemahlige Eintheilung von Deutschland, redet von den Churfürsten und andern Fürsten nebst den übrigen Ständen des Deutschen Reichs und ihren habenden Rechten von der eigentlichen Eintheilung der Reichs-Stände, der wahren Beschaffenheit des Deutschen Reichs und des allda entstandenen Lehn-Rechts, dem Lehn-Rechte an sich selber und dessen Beschaffenheit, und von dem eigentlichen [681] Ursprunge des Wortes Lehen. Aus dem andern Buche lernet man, wer eigentlich Lehen zu vergeben vermöge, was die Regalien sind, wie solche eingetheilet werden, was für Recht ein Fürst in geistlichen Dingen habe, was für Arten von Lehen im Grunde Stücke des Landes-herrlichen Hoheit sind, wobey er von den übrigen Stücken des Landes-herrlichen Hoheit und den annoch übrigen Regalien und zuletzt von den Dienstleistungen handelt. Im dritten Buche wird von der Art und Weise, Lehn-Güter zu erlangen und zu überkommen, von der Belehnung an sich selber, der gewöhnlichen Lehns-Eydesleistung, den Rechten eines Vasalls in dem Lehn-Gute, der Verlierung und Veräusserung der Lehen, den bürgerlichen Rechten im Deutschen Reiche, so weit sie in Lehns-Sachen zu gebrauchen, von dem Ursprunge der Land-Stände und deren habender Ritter-Güter, dem alten Zustande Deutschlandes überhaupt, und der Provintzen, Bayern, Francken, Schwaben, und Sachsen besonders, von der Staats-Klugheit, die in Ertheilung der Gesetze, auch Recht und Gerechtigkeit zu verwalten nöthig, vornehmlich aber, wie dieses in den Lehns-Angelegenheiten wohl zu beobachten, von dem Nutzen der Oeconomie sonderlich bey den Lehen, und der ehemahligen politischen und geographischen Eintheilung unsers Landes und vornehlich nach den Gauen gehandelt. Das vierdte Buch erkläret den eigentlichen und wahren Ursprung des Deutschen Reichs, vornehmlich aber, in wie fern das Lehn-Recht, in solches gehöre, den Ursprung der Reichs-Grund-Gesetze überhaupt und insbesondere, die Wahl-Capitulation, die güldene Bulle, die Reichs-Abschiede, den Religions-Frieden, den Westphälischen Frieden und die übrigen Reichs-Grund-Gesetze; wobey eine gründliche Darlegung folget, auf was für Art so wohl unser Staats-Recht an sich selber, als auch die sämmtlichen zu solchen gehörigen Scribenten recht vorzustellen, und wie sie beschaffen sind. Siehe Leipziger Gelehrte Zeitungen des Jahres 1741 p. 813 u.ff.
59. Geschichtmäßige Erläuterung des Westphälischen Friedens, Halle und Leipzig 1741 in 8.
60. Erläuterte Deutsche Alterthümer, Franckfurt und Leipzig 1743 in 8.

Sonst kan man von ihm nachsehen: Jenichens Leben der jetztlebenden Rechtsgelehrten in Deutschland, p. 234 u. ff. Mosers Lex. der jetztlebenden Rechtsgelehrt. in Deutschland, p. 278 u. ff. Coburgischer Zeitungs-Extract des Jahrs 1716 p. 263.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Abötterey