Zedler:Wunder-Reden einer aus Deutschland in Entzückung gesetzten Weibes-Person
Wunder-Reden einer aus Deutschland in Entzückung gesetzten Weibes-Person, ist der Tittel einer Schrifft die 1700 in 8 auf 10 Bogen die Presse verlassen. Diese Weibs-Person soll im Jahr 1693 von Jenner bis in April solche entzückte Reden geführet haben, welche der Herausgeber in der Vorrede als etwas Göttliches ausgeben will. Sie bestehen in viertzig Capiteln [2132]oder absonderlichen Entzückungen, welche abgewechselt, bald aus einigen abgesungenen Versen aus alten und neuen Liedern, bald aus kurtzen Seuffzern und Reden bestehen, derer Inhalt nichts anders ist, als Babel solle bald fallen und Zion in einen glückseligen Zustand versetzet werden. Die Person zeigt sich ziemlich eingenommen mit der Phantasie, so im Jahr 1692 und 93 im Schwang gieng, daß damahls das taufendjahrige Reich anbrechen solte, und verstehet also durch Babel alles was sich dieser Phantasie widersetzet, welches ein ziemlicher Mißbrauch ist, so unter viele gute Seuffzer und Gedancken, die hier befindlich, überall eingebrocket worden. Eine sonderliche Redens-Art findet sich p. 37. Soll ich frey reden, HErr JEsu? Nichts. Hierauf soll sie geschwiegen haben. So kommt auch gar p. 42. die Formul vor: Ich Christus rede es. Der Herausgeber hat die vielfältigen Minen, so die Person dabey gemacht, mit Lachen, aufspringen etc. mit Fleiß dazu gezeichnet. Absonderlich sind beträchtlich das 14, 27, 33 und 38ste Capitel, in welchen diese Weibs-Person mit einer andern wechselweise in der Entzückung soll geredet, und sie einander geantwortet haben. Dieser andern Person, welche männliches Geschlechts gewesen zu seyn scheinet, absonderliche Entzückungen sind zuletzt angefüget. Sie führen eine höhere Schreibart; sind aber eben dieses Innhalts, jedoch brechen sie offt härter aus, und fluchen etliche mahl über die so genannten Pfaffen. Gedachte Person bezeuget selbst in der ersten Entzückung grossen Zweiffel, ob es nicht ein Irrgeist sey, der sie treibe. Unschuldige Nachrichten. des Jahrs 1796 p. 129 u. f.