Zedler:Wild oder Wildius, (Caspar)


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 56 (1748), Spalte: 689. (Scan)

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Wild oder Wildius, (Caspar) ein Rechtsgelehrter, gebohren 1526 zu Speyer, legte sich in seiner Jugend auf die Mathematick, studirte hernach Theologie, verließ aber dieselbe endlich, und erwählte die Rechte.

Nachgehends wurde er Fürstlicher Würtembergischer Rath, und diente 30 Fürsten nach einander in mancherley Gelegenheiten.

Er pflegte öffters zu sagen: Er wolte lieber von den Seinigen etwas verlieren, als von dem Rechte seiner Fürsten etwas fahren lassen. Als er 1584 eine Visitation zu Tübingen auf Fürstliche Verordnung anstellte, rührte ihn der Schlag, da er in einem Buche las, daß er den 6 Februar des nur gedachten 1584 Jahres plötzlich starb, und ließ Constitutiones scholasticas & ecclesiasticas; ingleichen Jus municipale.

Adami vitae JCr. Germ. p. 263 u. ff.