Zedler:Weymar, (Fürstenhaus)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
fertig
<<<Vorheriger

Weymar, Grafen und Herren

Nächster>>>

Weymar, Bernhard, Hertzog in Sachsen zu

Band: 55 (1748), Spalte: 1328–1335. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|55|Weymar, (Fürstenhaus)|1328|1335}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weymar, (Fürstenhaus)|Weymar, (Fürstenhaus)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1748)}}


Weymar, (Hertzoge von dem Fürstlichen Ernestinischen Hause Sachsen) ist eine besondere Linie, welche von ihrer Residentz Weymar die Weymarische genennet, und, wie aus dem Artickel: Sachsen, im XXXIII Bande, p. 252. u. f. zu ersehen, von dem Hertzoge Wilhelmen II, des Hertzogs Johannes, von dem ein Artickel folget, Sohne gestifftet worden ist. Gedachter Wilhelm II, Hertzog in Sachsen zu Weymar, Eisenach und Jena, Stiffter der Ernestinisch-Weymarischen Linie zu Weymar, Eisenach und Jena, war wie der Artickel: Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, mit mehrern besaget, gebohren 1598 den 11 April, wurde 1623 den 27 Julius im [1329] Treffen bei Stadloe gefangen, und kam 1624 den 17 August zu Neustadt in Oesterreich wieder los.

Nachdem er also aus seinen Feldzügen nach Hause gekommen, ward ihm das Directorium in der Gemeinschafft der Landes-Fürstlichen Regierung solenniter unter gewissen Vergleichen übergeben, welches er auch 14 Jahr geführet.

Als aber 1638 durch Abgang Hertzog Johann Ernsts, der Coburgischen und Eisenachische Anfall geschehen, haben darauf 1640 in die zum Theil aus solcher Erbschaft zugekommene u. in die andere schon vor gehabte Lande, Hertzog Wilhelm und seine noch übrige Brüder, Hertzog Albrecht und Ernst, sich endlich getheilet, und also die bisherige Landsgemeinschafft aufgehoben.

Da denn Hertzog Wilhelmen das Fürstenthum Weymar, Hertzog Albrechten Eisenach, und Hertzog Ernsten das Fürstenthum Gotha zugefallen, anbey auch der Senior dieses Hauses jedesmahl zum Director über die gemein gebliebenen Dinge bestellet worden.

Es ist aber Hertzog Albrecht ohne Erben abgegangen und sind also seine Eisenachische Lande an seine Brüder gekommen, welche sie 1645 dergestalt unter sich getheilet, daß Hertzog Wilhelm in der einen Helffte Eisenach mit verschiedenen andern Stücken, und Hertzog Ernst Heldburg nebst andern Orten, erhalten.

Es sind also diese beyde die Stiffter der zwey noch übrigen Sachsen-Ernestischen Häuser, nemlich Hertzog Wilhelm, des Weymarischen und Hertzog Ernst, des Gothischen Hauses, wovon sich aber jedes wieder in besondere Linien getheilet hat. Im Jahr 1660 bey Zertheilung der bisher zwischen der Albertinischen u. Ernestinischen Haupt-Linie gemeinschafftlichen gefürsteten Grafschafft Henneberg, kam noch die Stadt und das Amt Ilmenau, das Amt Kalten-Nordheim und Zilbach an den Herzog Wilhelm, welcher 1651 Director ward, und 1662 den 17 May 64 Jahre 1 Monat und 6 Tage alt, verstarb, nachdem er 1632 den 26 May Königlich-Schwedischer General-Lieutenant und 1651 den 8 May ein Oberhaupt der Fruchtbringenden Gesellschafft worden. Seine Gemahlin, Eleonore Dorothee, Johann Georgens, Fürstens von Anhalt-Dessau Tochter, mit der er sich 1625 den 23 May zu Weymar vermählet, und die 1664 den 26 December als Wittbe das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, hat ihm 7 Printzen und 2 Prinzeßinnen gebohren. Solche sind: 1) Wilhelm, gebohren und gestorben 1626 2) Johann Ernst V, Stiffter der jetztblühenden Linie zu Weymar von dem hernach, 3) Johann Wilhelm IV, gebohren 1630 den 16 August und gestorben 1639 den 16 May, 4) Adolph Wilhelm, gebohren 1632 den 15 May, ward Königlich-Schwedischer General-Major, und 1659 den 14 November auf der Insul Fühnen gefangen: Er hat zwar noch einige Zeit nach seines Vaters Tode gelebet, die 1662 vornemlich des Landes Gemeinschafft, und doch jedem Herrn Zeitwährender solcher Communion zugetheilten Einkünffte auch anderer Beyfügniß halber vorgegangene brüderliche Vergleichung mit getroffen, sich nach Eisenach begeben, und mit Formirung einer gewissen sonderlichen Hofstatt auch Beziehung seines angewiesenen Antheils daselbst zu residiren angefangen, ist aber bald darauf 1668 den 21 [1330] November gestorben, und hat mit seiner Gemahlin Marien Elisabethen, Augusts, Hertzogs zu Braunschweig und Lüneburg, Tochter, mit der er sich 1663 vermählet, zwar fünff Printzen gezeuget, die aber wegen frühen Absterbens nicht gefolget; 5) Johann George I, Stiffter der 1741 verloschenen Linie zu Eisenach: Von ihm und seinen Nachkommen siehe den Artickel: Eisenach, im VIII Bande, p. 614 u. ff; 6) Wilhelmine Eleonore, gebohren 1636 den 7 Julius, und gestorben 1653 den 1 Mertz unvermählt; 7) Bernhard II, Stifter der 1690 wieder erloschenen Linie zu Jena, von ihm und seinen Nachkommen siehe den Artickel: Jena, im XIV Bande, p. 371 u. ff.; 8) Friedrich VII, gebohren 1640 den 18 Mertz, und gestorben 1656 den 18 August; und 9) Dorothee Marie, gebohren 1641 den 14 October, und gestorben 1675 den 11 Junius, als eine Gemahlin Moritzens, Hertzogens in Sachsen zu Zeitz, der mit ihr 1656 den 3 Jullius sein Beylager gehalten. Viere von den angezeigten Söhnen lebten noch bey des Vaters Absterben, und da theilete sich das Weymarische Haus wiederum in unterschiedene Linien.

Anfänglich wurden zwar nur die Einkünffte, nicht aber das Land an sich selber getheilet, und da residirte, (a) Johann Ernst zu Weymar, (b) Adolph Wilhelm zu Eisenach, (c) Johann George I, zu Marcksuhl, und (d) Bernhard II, zu Jena.

Also hatte es das Ansehen, als wenn vier unterschiedene Linien aus dem eintzigen Weymarischen Hause entspringen wolten.

Es starb aber 1671 die Eisenachische Linie mit dem jungen Prinzen Wilhelm August ab, und da kam Adolph Wilhelms jüngerer Bruder, Johann Georg I, von Marcksuhl an dieses Stelle. Demnach wurden im folgenden 1672 Jahre nur drey Regierungen angeleget, die erst zu Weymar, die andere zu Eisenach, und die dritte zu Jena.

Gleich darauf starb 1672 die Altenburgische Linie ab, und obgleich das gantze Fürstenthum Altenburg an das Hauß Gotha fiel, so bekam doch das gesammte Weymarische Hauß durch einen gütlichen Vergleich unter andern nachfolgende Aemter aus der Altenburgischen Erbschafft: 1) Dornburg, 2) Altstädt, 3) Roßla, 4) Bürgel, 5) Heußdorff, 6)  Crainburg. In diese sechs Aemter theilten sich die drey Linien vom Hause Weimar folgendergestalt: 1) Weymar bekam Roßla, 2) Eisenach bekam Crainburg, 3) Jena bekam Dornburg, Altstädt, Bürgel und Heußdorff.

Endlich starb 1690 die Jenische Linie mit dem jungen Hertzog Johann Wilhelm ab, und da blieben nur noch zwey Linien in dem Hause Weymar übrig, nemlich die Weymarische und die Eisenachische, welche sich in die Jenische Erbschafft theileten, und ist letztere, von der der Artickel: Eisenach, im VIII Bande, p. 614 u. ff. nachzusehen, 1741 gleichfals erloschen.

Obgedachter Johann Ernst V, Hertzog in Sachsen zu Weymar, Stiffter der noch jetzo blühenden Linie zu Weymar, war, wie aus seinem besondern Artickel: Joannes Ernestus, im XIV Bande, p. 977. zu ersehen, den 11 Sept. 1627 gebohren, folgte seinem Vater 1662, und starb den 15 May 1683 im 15 Jahre 8 Monate und 4 Tage alt. Mit seiner Gemahlin, Christianen [1331] Elisabeth, einer Tochter Johann Christians, Hertzogs zu Holstein Sunderburg, die er sich 1656 den 15 August beygeleget, und 1679 den 7 Jun. durch den Tod verlohren, zeugete er drey Printzen und drey Prinzeßinnen.

Die Printzen waren 1) Wilhelm Ernst, Hertzog zu Sachsen-Weymar, welcher den 19 October 1662 gebohren, 1683 den 15 May zur Regierung gekommen, und sich 1683 den 1 November mit Charlotte Marien, einer Tochter Bernhards II, Hertzogs zu Sachsen-Jena, vermählet; aber wegen unterschiedlicher Ehe-Differentien durch die darzu requirirte sämmtliche Theologische und Juristische Facultät zu Jena, sich den 23 August 1690 von ihr scheiden lassen, und den 26 August 1728 ohnbeerbt das Zeitliche gesegnet, 65 Jahre 10 Monate und 7 Tage alt: Gedachte Gemahlin aber war schon 1703 den 6 Jenner zu Tonna ohnweit Gotha, Todes verblichen; von ihm siehe einen besondern Artickel unter: Wilhelm Ernst, Hertzog in Sachsen zu Weymar; 2) Johann Ernst VI, von dem hernach; und 3) Ernst Gustav, gebohren 1672 den 28 August. Die Printzeßinnen waren: 1) Anne Dorothee, die den 12 November 1657 gebohren, den 29 Jenner 1685 Aebtißin zu Quedlinburg worden, den 23 Junii 1704 gestorben, und begraben worden zu Weymar, den 11 Sept. 2) Wilhelmine Christiane, welche den 26 Novembr. 1658 gebohren, 1684 mit Christian Wilhelmen, Fürsten zu Schwartzburg-Sondershausen, vermählet, und den 30 Junius 1712 durch den Tod abgefordert worden; und 3) Eleonore Sophie, die den 12 Mertz 1660 gebohren, und den 4 Febr. 1687 mit Tode abgegangen, nachdem sie seit 1684 mit Philippen, Hertzoge zu Sachsen-Merseburg, vermählt gewesen.

Unter den Landen, die Hertzog Johann Ernsten V, nach seines Vaters Tode zufielen, war erstlich Weymar mit den zu geschlagenen Städten, Aemtern und Schlössern, dabey er als Aeltester das Directorium über die gemeine Rent-Cammer und Regierung so lange behielte, bis 1668 durch den Todesfall Hertzogs Adolph Wilhelms, dessen angefallene Landes-Portion, und die von Altenburg angediehene Quart eine Theilung veranlasseten.

Da denn ihm noch ein besonderer Antheil angewachsen, und Krafft des Brüderlichen Recesses die Sache so vermittelt worden, daß unter seiner Direction die wichtigsten Angelegenheiten, als Reichs-, Kreis- und übrige zur allgemeinen Landes-Ersprießlichkeit dienende Sachen erörtert werden solten.

Wiewohl nach dem Jenaischen Anfall und dem deshalben errichteten Theilungs Receß vom Jahr 1691 dieses wieder geändert und nur einige wichtige Dinge in Gesandtschafft behalten worden.

Vorhero aber war Johann Ernst V, 1683, wie oben gedacht, gestorben und seine beyde Söhne Hertzog Wilhelm Ernst und Hertzog Johann Ernst VI, folgten in gemeinschafftlichen Besitz und Regierung seiner Lande.

Zu ihrer Zeit war das Haupt-Directorium des Ernestinischen Hauses bey Hertzog Johann Georgen zu Eisenach als Seniorn.

Wegen ihrer gemeinschafftlichen Administration, des Landes Nutzbarkeit und der Einkünffte richteten sie 1683 den 4 Sept. einen dreyjährigen Vertrag auf, und 1685 folgte [1332] ein anderweit erörterter Sonderungs-Receß wegen der Jurisdiction und Nutzbarkeit ihrer Güter. Die gesammten Lande aber, so ihnen nach Heimfallung der Jenaischen Portion 1691 in der Erbtheilung zwischen Eisenach und Weymar ausgemacht worden, sind

1) die Stadt, Amt und Residentz Weymar. 2) Die Vogtey Brembach, das Städtlein Rastenberg und Amt Hardisleben. 3) Das Amt Roßla und Städtlein Sultza. 4) Das Kloster und Amt Heußdorf. 5) Das Amt und Städtlein Dornburg. 6) Das Amt, Stifft und Städtlein Bürgel. 7) Das Amt und Schloß Cappelndorf. 8) Die Vogtey und kleine Stadt Magdala. 9) Das Amt und Städtlein Bercka. 10) Das Amt Crumsdorf. 11) Das Städlein Neumarck. 12) Das Städtlein Butstädt. 13) Die Vogtey Gebstett. 14) Das Städtlein Buttelstätt. 15) Das Amt Ober-Weymar. 16) Das von Sachsen-Gotha wiederkaufflich erhandelnde Amt, Städtlein und Schloß Cranichfeld. 17) Das Fürstliche Hennebergische Amt und Stadt Ilmenau, weswegen auch Sachsen-Weymar an den Hennebergisch-Schleusingischen Reichs- und Kreis-Stimmen Theil hat und solche wechselsweise mit den andern Interessenden führet.

Gleichermassen hat Sachsen-Weymar wegen seines Fürstenthums Weymar, eine besondere Reichs- und Kreis-Stimme allein zu führen.

Obgedachter Johann Ernst VI, Hertzog zu Sachsen-Weymar, war, wie aus seinem besondern Artickel: Joannes Ernestus II, im XIV Bande, p. 978 zu ersehen, den 22 Junius 1664 gebohren, und starb den 10 Junius 1707, 43 Jahre weniger 12 Tage alt. Er hatte sich 1685 den 11 Octobr. mit Sophie Augusten, einer Tochter Johannis, Fürstens zu Anhalt-Zerbst, und 1694 den 4 Novemb. mit Charlotte Dorothee Sophien, einer Tochter Friedrichs, Landgrafens zu Hessen-Homburg, vermählet.

Von dieser, so 1738 den 29 August Todes verblichen, hinterließ er einen Sohn, Johann Ernsten VII, so den 26 Decembr. 1696 gebohren, und den 1 August 1715 zu Franckfurt am Mayn gestorben, siehe von ihm den Artickel: Joannes Ernestus, Printz von Sachsen-Weymar, im XIV Bande, p. 978; von jener aber, die 1694 den 14 Sept. mit Tode abgegangen, ausser denen, so ihr Leben nicht hoch gebracht, folgende zwey Kinder: 1) Ernst Augusten, von dem sogleich; 2) Johanne Charlotte, die den 23 November 1693 zur Welt gekommen.

Jetzt besagter Ernst August, Hertzog zu Sachsen-Weymar, jetzt regierender Hertzog in Sachsen zu Weymar, Eisenach und Jena, Römisch-Kayserlicher General über die gesammte Cavallerie, wie auch Obrister über ein Regiment Cüraßirer und ein Regiment Infanterie, Ritter des Pohlnischen weißen Adlers, so den 19 April 1688 gebohren, lag zu Halle und Jena denen Studien mit höchstem Ruhme ob; succedirte seinem Vater, 1707, und regierte mit seines Vaters Bruder, Wilhelm Ernsten, von gedachtem 1707 Jahre bis 1728 gemeinschafftlich, als in welchem Jahre dieser, wie schon gedacht, ohnbeerbt verstorben: Worauf jener, Ernst August, den 26 August zur alleinigen Regierung gelangete.

So [1333] bald der Durchl. Hertzog die alleinige Regierung angetreten, war er bemühet des Landes Wohlseyn in grosse Aufnahme zu bringen; bestelte dahero die hohen Collegia mit gelehrten und rechtschaffenen Männern; richtete das Landschaffts-Collegium auf, machte besondere Anstalten in Kirchen-Sachen, verbesserte das Gymnasium mit weisen Anstalten, setzte darinnen aus Fürstl. Mildthätigkeit einen Professorn der Mathematick, ingleichen einen Sprach- und Tantzmeister, und Maiter in der Musick, damit die Gymnasiasten, zu allen Wissenschaften und Exercitien Gelegenheit haben möchten.

Nach erfolgten Ableben Johann Wilhelms, Hertzogs zu Sachsen-Eisenach, ward er Director des Hoch-Fürstlichen Weymarischen und Eisenachischen Hauses den 4 Jenner 1729.

Weilen auch der Kayser an dem Durchl. Hertzoge einen besondern Patriotischen Eyfer vor das hohe Oesterreichische Haus nebst einem wahrhafftigen Helden-Muth wahrnahmen, so machten Höchstdieselbe denselben zu Dero General-Feld-Marschall-Lieutnant, und kurtz darauf, vermöge eines herrlichen Kayserl. Diplomatis unter den 17 Jenner 1733 zu Dero würcklichen General über Dero sämmtliche Cavallerie, auch Obristen über ein Regiment Cuiraßirer und ein Regiment Infanterie.

Dahero auch Ihro Hochfürstl. Durchl. solche beyde Regimenter aufrichteten, und Ihro Kayserl. Majestät und Deutschen Reich in dem 1733 entstandenen Reichs-Kriege wider die Frantzosen am Rhein und Italien zu Hülffe schickten.

Ausser diesen hat er dieses Land mit vielen vortrefflichen Gebäuden gezieret, darunter Belveder, so eine halbe Stunde etwa von der Residentz gegen Mittag zuliegt, allerdings sehens würdig ist.

So hat er auch 1732 den Orten de la vigilance gestifftet, und ist von Augusten II. Könige in Pohlen, in den Orden des weisen Adlers aufgenommen worden.

Als im Jahr 1741 der Hertzog zu Eisenach, Wilhelm Heinrich, ohne männliche Erben mit Tode abgieng, so erbete er denselben, wodurch er einen ansehnlichen Zuwachs seiner Lande, und mithin auch die letzte Portion der Weymarischen Lande bekam. Er nahm von diesem Fürstenthum als nächster Vetter sogleich Besitz, und ließ deshalben seine Völcker in desselbigen Haupt-Städte, Eisenach und Jena, einrücken. Er hat in solchen grosse Veränderungen sowohl im Geistlichen als Weltlichen vorgenommen und alles auf den Fuß gesetzt, wie es im Weymarischen stehet. So sind auch die alten Minister und Bedienten meistens ihrer Dienste erlassen worden.

Mit dem Abt zu Fulda geriethe er wegen des Hennebergischen Amtes Fischbach, welches der Hertzog von Eisenach mit der darinnen befindlichen Hennebergischen Erb-Gerechtigkeit im Jahr 1703 an das Stifft Fulda versetzet, in große Irrungen, weil er nicht nur solches Amt, das ohne Vorbewust und Consens der Agnaten verpfändet worden, als Erbe der Eisenachischen Landes-Portion wieder gefordert, sondern auch die gedachte Erb-Gerechtigkeit in Besitz genommen. Es ist hierauf zwischen beyden Theilen von der an die Grentze gerückten Militz zu Thätlichkeiten gekommen, die leichte übele Folgen [1334] nach sich ziehen können, wenn nicht höhern Orts beyde Theile durch gütlichen Vergleich aus einander gesetzet worden wären.

Im Jahr 1743 hat er sowohl als der Hertzog von Sachsen-Gotha Friedrich III, wider den, 1742 zwischen Preußen und Pfaltz getroffenen Vergleich, wegen der Erb-Folge in Jülich und Bergen, auf dem Reichs-Tage zu Franckfurt eine Protestations-Schrifft austheilen lassen, um dadurch ihre hohe Gerechtsame auf diese Erb-Folge zu verwahren.

In eben diesem 1743 Jahre den 13 May hat er Krafft eines Mandats unter solchem Dato in seinen Landen das Beicht-Geld abgeschaffet, und dargegen jedwedem Kirch-Kinde nach Beschaffenheit seines Standes und Gewerbes ein gewisses Geld, so sie Quartaliter ihrem Beicht-Vater geben sollen, auferleget.

Er unterhält übrigens einen ansehnlichen Hof und ist sein eigener Minister. Die Regierungs-Sachen müssen alle durch seinen Kopff gehen; und wie er von vielen Dingen einen gantz besondern Geschmack hat, so ist auch, gegen die vorige Regierung zu rechnen, alles im Lande und am Hofe gar sehr geändert. Die Cammer-Intraden hat er sehr vermehret. Er ist lustig, liebt die Jagd, Militz, Musick und alles, was an den Höfen grosser Herren angenehm ist. Ob er gleich jedermann mit vieler Leutseligkeit begegnet, so ist er doch bey allem, was er höret, und siehet, sehr aufmercksam und nach Befinden empfindlich.

Er stellt zwar eine wohlgewachsene, aber sehr hagere Person für. Sein Bildnis befindet sich vor der an ihn gerichteten unterthänigsten Zueignungs-Schrift des XXXI Theiles gegenwärtigen Universal-Lexicons. Er hat sich zweymahl vermählet.

Die erste Gemahlin war Eleonore Wilhelmine, eine Tochter Immanuel Lebrechts, Fürstens zu Anhalt-Cöthen, und Wittbe Friedrich Erdmanns, Hertzogs zu Sachsen-Merseburg, mit welcher er den 24 Jenner 1716 sein Beylager gehalten, und die den 30 August 1726 mit Tode abgegangen.

Mit dieser Gemahlin hat er folgende acht Kinder gezeuget: 1) Wilhelm Ernsten, der den 4 Julius 1717 gebohren, und den 18 Junius 1719 zu Halle gestorben; 2) Johann Wilhelmen, der den 10 Jenner 1719 gebohren, und den 6 Decembr. 1732 mit Tode abgegangen; 3) Emanuel Friedrich Bernharden, der den 19 Decembr. 1725 gebohren, und den 11 Junius 1729 verblichen; 4) Wilhelmine Augusten, Zwilling, die den 4 Julius 1717 gebohren; 5) Charlotte Agnes Leopoldinen, die den 5 Decembr. 1720 gebohren, und den 15 Octobr. 1724 verschieden; 6) Johanne Eleonore Henrieten, die den 2 Decembr. 1721 gebohren, und den 16 Jun. 1722 gestorben; 7) Ernestine Albertinen, gebohren den 28 December 1722; und 8) Bernhardine Christiane Sophie, die den 5 May 1724 zur Welt gekommen, und den 19 November 1744 mit Johann Friedrichen regierenden Fürsten von Schwartzburg zu Rudelstadt, vermählet worden.

Die andere Gemahlin war Sophie Charlotte Albertine, eine Tochter George Friedrich Carls, Marggrafens zu Brandenburg-Bayreuth, mit der er sich 1734 den 7 April zu Bayreuth vermählet, und ihm 1747 [1335] den 2 Mertz zu Illmenau durch den Tod von der Seite gerissen worden, nachdem sie ihn mit vier Kindern erfreuet.

Selbige sind: 1) Carl August Eugen, gebohren den 1 October 1735, und gestorben 1736 den 13 September; 2) Ernst August Constantin, jetziger Erb-Printz, gebohren den 2 Junius 1737: Er hat 1744 im Jenner den Hochfürstlich-Brandenburg-Bayreuthischen rothen Adler-Orden überschickt bekommen, der ihm den 23 dieses zu Weymar mit den gewöhnlichen Solennitäten von dem Hertzoge selbst angeleget worden; 3) Ernestine Auguste Sophie, gebohren 1740 den 5 Jenner; und 4) Ernst Adolph Felix, gebohren 1741 den 23 Jenner, und gestorben 1743 den 23 Jenner, frühe um 6 Uhr, und also an eben diesen Tage, und fast in eben der Stunde, darinne er vor zwey Jahren gebohren worden.


Imhofs Notitia Procerum L.IV, c.2 §.19. Biedermanns Genealogie der hohen Fürsten-Häuser im Fränckischen Kreise, Tab. LVIII u. ff. Wettens Historische Nachricht von der berühmten Residentz-Stadt Weymar, p. 37 u. ff. Hübners Polit. Historie, V Th. p. 890 u. ff. Genealogisch-Historische Nachriten I Band, p. 712.1101 u. 1114. II Band, p. 27 u. f. und p. 750. III Band, p. 268 u. ff. und 754. IV Band, p. 1003.1094 u. f. V Band, p. 1023. VI Band, p. 968, VII Band, p. 131, und X Band, p. 110 u. f. Glafeys Geschichte des Hauses Sachsen, p. 904. Unschuld. Nachrichten des Jahres 1731, p. 461 u. ff. Neu-eröffneter Welt- und Staats-Spiegel 30 Th. p. 459 u. ff. 32 Th. p. 661 u. ff. 35 Th. p. 885 u. ff. und p. 932 u. ff. 55 Th. p. 566 u. ff. 56 Th. p. 651 u. ff. Die heutigen Souverainen von Europa, p. 818 u. f. Carl Günther Ludovici Schau-Platz der Allgemeinen Welt-Geschichte des Achtzehenden Jahrhunderts, III Th. p. 628.629.640.654 und 720. Genealogischer Schau-Platz des jetztherrschenden Europa, p. 398 u. f. Hübners Lexic. Genealog. p. 452. Historisches Jahr-Buch vom Jahr 1738. p. 165 u. f. und vom Jahr 1739, p. 124 u. ff. Lucä Fürsten-Saal, p. 1204 und 1207. Schumanns jährliches Genealogisches Hand-Buch des Jahres 1745. I Th. p. 244 u. f. Birckens Sächsischer Helden-Saal, II Th. p. 204 u. ff. Hübners Genealog. Tabellen, I Th. Tab. 160. Donati Europ. Tag-Register des Jahrs 1703. p. 4, und des Jahrs 1704. p. 221. Ludolphs Schau-Bühne, I Th. III und IV Th. Allgemeine Chronicke VIII Th p. 480. Curieuses Bücher-Cabinet V Eing. p. 850. Melissantes jetztlebendes Europa, I Th. p. 146 u. ff. Europäische Fama 175 Th. p. 531 u. f. 314 Th. p. 180, und 322 Th. p. 840. Neu-eröfnetes Welt-und Staats-Theatrum, V Eröfn. p. 303. Verbesserte Genealogische Fragen des Jahrs 1739. p. 137 u. f. Genealogiophili jetztlebende Häupter Deutschlands, I Th. p. 78 u. f. Bergers Durchlauchte Welt, I Th. p. 692 u. ff.