Zedler:Werder oder Wehra

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Werder, ein Flecken in dem Stiffte Hildesheim

Nächster>>>

Werder, ehemals ein Dorf

Band: 55 (1748), Spalte: 322. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|55|Werder oder Wehra|322|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Werder oder Wehra|Werder oder Wehra|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1748)}}


Werder oder Wehra, ein Dorf und Pfarre im Bißthum Hildesheim, im Amte Wiedelah gelegen. Das Jus Patronatus über Wehra hatten ehemahls die Heren von Steinberg. Der Pastor daselbst bekommt von fünf und sechtigstehalb Morgen Landes, davon jeder Morgen 3 Himten zinset. Die Braache ist frey. Desgleichen hat der Pastor 7 fl. 18 gl. Zinse von Wiesen und Höffen. Von denen Predigern zu Wehra sind bekannt:

1. Johann Montanus, unterschrieb das corpus doctrinae den 8 Jun. 1653.
2. David Mayer, Pastor zu Schladen und Wehra, subscribirte dem corpori doctrinae den 14 April 1663.
3. Christoph Heinrich Baurmeister, Pastor zu Wehra und Upstedt, unterzeichnete das corpus doctrinae den 4. Dec. 1667.
4. Johann Michael Stuckenbroeck, Pastor zu Hennekenrode und Werder, unterschrieb das corpus doctrinae Julium den 20. Octob. 1681.
5. Benjamin Behrmann, wurde den. 29 Sept. 1690 dahin beruffen.
6. Melchior Busso Ladey, Pastor zu Schladen und Werder, subscribirte dem corpori doctrinae den 11 Sept. 1704.
7. August Sauerwald, Pastor zu Schladen und Wehra, wurde 1728 examiniret, und unterzeichnete den 14 Octob. das corpus doctrinae.

Lauensteins Diplomat. Histor. des Bißth. Hildesheim II Th. p. 226.