Zedler:Weltliche Hof-Officirer, oder Weltliche Hof-Bediente

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weltliche Hoheit, oder Weltliche Regalien

Band: 54 (1747), Spalte: 1833–1834. (Scan)

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Literatur
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Weltliche Hof-Officirer, oder Weltliche Hof-Bediente. Von diesen ist zu wissen, daß schon vor Alters die Deutschen ihren Königen, als Römischen Kaysern, zu Bestellung und Verwaltung des Königlichen Standes viele Diener zugeordnet haben. Und zwar hauptsächlich zu dem Ende, daß derselbe, nemlich der König oder Kayser selbst, wie Hincmar Epist. III. c. 31. bezeuget, so weit es ziemlich und anständig, aller Privat Sorgen entübriget seyn, und dagegen alle seine Gedancken, Sinn und Gemüthe, unter unabläßiger Hoffnung des Göttlichen Beystandes, eintzig und allein auf des Reichs allgemeinen Wohlstand, Gedeyen und Aufnehmen richten können. Es befand sich aber dennoch unter diesen Beamten und Officirern am Königlichen Hofe ein gar mercklicher Unterscheid, und waren dieselben eigentlich zweyerley Art. Nemlich einigen lag vornehmlich ob die allgemeinen Klagen und Beschwerden der Reichs-Unterthanen zu verhören und zu erörtern, anbey aber auch beständig dem Hofe zu folgen, und beyzuwohnen. Und diese hiessen besonders Königliche Räthe, oder Höhere Hof-Bediente, Lal. Consiliarii Regis, oder Palatini majores. Hincmar Epist. III. c. 17. Ausser diesen aber waren auch noch andere, welche die Königlichen Privat- oder zu der Hofhaltung gehörige Sachen zu verwalten hatten, und zum Unterscheide der erstern nur Palatini minores oder geringere Hof-Bedience genennet wurden. Hincmar Epist. III. c. 33. Sonst sind auch die ersten, welche als des Königs Geheime Cammer- und Reichs-Hof-Räthe gewesen, nicht vom Könige allein, sondern mit Vorwissen der Geheimen Reichs-Räthe und Fürsten verordnet, und in Ansehung ihrer Personen hauptsächlich diese Qualitäten und Tugenden in Acht genommen worden, daß sie nemlich eines Adelichen alten Geschlechts und Herkommens, anbey von ansehnlicher Leibes-Gestalt, Vernunft, Bescheidenheit und Abscheu vor der Trunckenheit, ingleichen dem Geitze feind, und der Gerechtigkeit geneigt und zugethan gewesen. Hincmar Epist. III. c. 18. Insbesondere aber hat man in Ansehung der Königl. Hof Bedienten überhaupt davor gesorget, daß, wenn einer viele Jahre lang in Kriegs- und Politischen Sachen sich in seinem anbefohlenen Amte getreu, fleißig, aufrichtig, und ohne Klage verhalten, der König ihm seine guten und getreuen Dienste mit einer ansehnlichen und ziemlichen Vergeltung belohnet, hierum aber doch der Diener selbst nicht lange flehen noch lauffen dürffen; sondern es haben die Königlichen Räthe, und insonderheit der Ertz-Cantzler, Pfaltz-Graf, und andere, solches als eine Schuldigkeit ermessen, und den König deshalber von selbst zu gebührender Zeit erinnert und angemahnt. Die Ursachen aber, anbelangend, warum die Königlichen Beamten und Diener dergestalt bedacht worden; so findet man vornehmlich folgende aufgezeichnet. Als nemlich 1) weil es billig und recht, daß ihnen ihrer getreuen Dienste wegen einiger Genuß und Vortheil widerfahre, und solche Gnaden-Erzeigung GOtt wohlgefällig sey; 2) weil hierdurch einem jedweden zu beharrlicher und unwandelbarer Treue, Liebe und Beständigkeit in seinem Dienste Anlaß und Ursache gegeben würde; 3) weil solchergestalt auch alle vom Hofe weit entfernte Beamte getrösten und hoffen können, ihrer getreuen Dienste wegen einen gleichmäßigen Genuß zu empfinden. Besiehe Lehmanns Speyerische Chronicke, Lib. II. c 6.