Zedler:Welling, (Moritz, Graf von)


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Wellingborough

Band: 54 (1747), Spalte: 1580–1581. (Scan)

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Welling, (Moritz, Graf von) Königl. Schwedischer Rath, General, und General Gouverneur der Hertzogthümer Bremen und Verden, Graf zu Ekenäs, Freyherr zu Fünhoff etc. Es wurde dieser Herr, ohngeachtet seiner grossen Verdienste und des hohen Ranges in dem Schwedischen Senat, im Jahr 1726 im Monat November in seinem Hause in Verhafft genommen, welches folgende Beschuldigungen und Veranlassung zum Grunde hatte. Denn man maß ihm hauptsächlich bey: 1) Daß er eine Summe Geldes von 80000 Rthl. welche ihm im Jahr 1714 zu Auslösung derer gefangnen Officirer von des General Steinbocks Regiment gegeben worden, zu etwas gantz anders [1581] angewendet, und dadurch besagten Officirern das gäntzliche Verderben zuwege gebracht; 2) daß er von dem Hofe zu Petersburg und von dem Hertzog von Hollstein Pension empfangen, um dem Hertzoge zur Erbfolge in Schweden zu verhelffen; 3) daß er einen Vorschlag gemacht, den Zoll in dem Schwedischen Pommern an einen gewissen Deutschen Hof gegen eine gewisse Geld-Summe zu verpachten, oder auch einen Theil desselben gar zu verkauffen; 4) Daß er solches darum gethan, damit er diesen Hof bewegen möge, des Hertzogs von Hollstein Parthey zu halten, und demselben auf den Schwedischen Thron zu verhelffen; 5) Daß er um dieses Vorhaben desto besser zu verbergen, und um sich bey dem Könige ein Vertrauen zu erwerben, demselben einen Entwurff übereicht, wie er sich in Schweden ohngeachtet derer errichteten Reichs-Gesetze, souverain machen könne. Durch diesen Entwurf nun wurde der König in Schweden, in ein Mißtrauen gegen den Grafen gesetzt und bewogen, selbigen denen Ständen zu eröffnen, mit Befehl, die gantze Sache nach der Schärffe zu untersuchen; welches auch geschahe und nahm die Sache endlich diesen Ausgang, daß, ob ihm zwar von der in seiner Sache niedergesetzt gewesenen Commißion würcklich das Leben abgesprochen wurde, er doch nur aus Mitleiden, und in Ansehung des hohen mehr als achtzig jährigen Alters zu einen ewigen Gefängniß condemniret wurde. Als man ihm aber im Monat Juni 1727 unter einer Wache von Stockholm nach Jönköping, als den Ort seiner Verwahrung, abführte, starb er unter Wegs in einem Wirthshause zu Mehlby; Andere hingegen melden, er sey auf dem Schlosse Jönköping, woselbst man ihn zwey Domestiquen zu seiner Bedienung gelassen, und dabey auch wöchentlich eine gewisse Anzahl Kupffer Thaler zu seiner Aßistentz, aßigniret, erst den 10 Jul. besagten 1727 Jahres verstorben. Sein verblichener Cörper aber wurde nach seinem in Schonen gelegenen Land-Gute zur Beerdigung in der Stille gebracht. Ludwigs Universal-Histor. IV Th. p. 421. 436 und 465. Europ. Fama 298 Theil p. 858 u. ff. Leben und Thaten Friedrich Königs in Schweden, p. 850. u. ff. Pfeffingers Braunschw. Lüneburgich. Histor. III Th. p. 965 u. ff. Ludewigs Opuscula Oratoria p. 177. 178. 203. 204. 206. 207. 215. 217.