Zedler:Weitz oder Weitzen, (Quintin)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Weitz, (Melchior)

Nächster>>>

Weitze

Band: 54 (1747), Spalte: 1481–1482. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|54|Weitz oder Weitzen, (Quintin)|1481|1482}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weitz oder Weitzen, (Quintin)|Weitz oder Weitzen, (Quintin)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}


Weitz oder Weitzen, (Quintin) Weyl. Rath Sr. Catholischen Maj. in dem Hof von Holland, hat geschrieben: Einen Tractat in Holländischer Sprache von Avereyen oder gemeine Contributiones über Kauffmannschafften und Güter in den Schiffen, zu Abtraqung in Ersetzung des Schadens, so einige Kaufleute oder Schiffer erlitten, Schiff, Leib und Gut zu salviren; welcher Tractat nachgehends von Symon von Lewen mit einigen nöthigen Observationen, Ordinantien, Aßecurantien, und Avereyen Ordnungen vermehrt, zu Lübeck in 8. in Deutscher Sprache unter oblgem Tittel an das Licht getreten.