Zedler:Weinschul
Weinschul, Lateinisch Judicium Vini, heist an theils Orten am Rheinstrome ein besonderes Gerichte, welches zu Entscheidung der wegen des Weinhandels entstehenden Streitigkeiten bestellet ist. Und bestehet dasselbe aus seinen Beysitzern und Richter oder Rheinmeister des Gerichts in der Weinschul, von welchen so denn an den Stadt Rath, und endlich an das Reichs-Cammer-Gerichte appelliret werden mag. Wehner in Obs. Pract. V. Weinschul und Meichsner Tom. IV. Decis. 20. fol. 458.