Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Weingarteiba oder Weingartuueiba

Band: 54 (1747), Spalte: 742. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Weingang|742|}}
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Weingang. Mit dem Ein- und Ausschencken der Handwercksgesellen mag vor diesem ein Uebermaas, der Weingang genannt, seyn gehalten worden, da man sie vielleicht zu Weine geführet; welches aber in der Policey-Ordnung zu Franckfurt am Mayn, im Jahre 1577. Tit. XV. §. 1. fol. 854 abgeschaffet.