Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Wasserseige, (todtgehauene)

Band: 53 (1747), Spalte: 728. (Scan)

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Literatur
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Wasserseige, ist auf Bergwercken, das untere Theil, Sohle oder Boden eines Stollens, was unter dem Trägwerck ist, da das Wasser nach des Stollns Mundloch flüsset. Berginform. Part. 2 f. 107. Bergbausp. post Indic. Lit. W. Löhneyß Part. I c. 8 f. 11. Welche Zechen der Wasserseige gebrauchen, also, daß sie durch Lotten oder andere Wege das Wasser darauf leiten, und der Stolln ist in der Maasen, so sollen sie, nach Erkenntniß des Bergamtes, entweder Steuer vom Neunten, oder wo nicht Ertz bricht, sonst Steuer zur Wasserseige geben. Churfürstl. Sächs. Bergord. Artic. 77 §. penult. Appendix Joachimsth. Bergw. Gebr. Part. II ad Art. 97 n. 1 u. f. Hohnst. Bergord. Art. 128 §. 5. Löhneyß, Bergord. Part II Art. 44 §. ult.