Zedler:Wasser und Weide
Wasser und Weide, hangen eigentlich der Proprietät und dem Eigenthume allein, und nicht der Jurisdiction an. Es folgt also nicht, sie haben Wasser und Weide von uns; mithin haben wir die Obrigkeit allda, Denn es kan wohl in einem und eben demselben Gebiete der eine das Eigenthum, der andere aber die Obrig- oder Gerichtsbarkeit haben. Wehner.