Zedler:Warph, oder Warff
Warph, oder Warff, heißt an einigen Orten so viel, als bey denen Sachsen das Wort Ting oder Ding. Ting bedeutet nehmlich bey den alten Deutschen, und auch noch heutiges Tages bey den Dänen, ein Gerichts-Platz. Daher wurden auch Tungini solche Richter genannt, welche die nächsten nach den Graven waren; wie selbige denn sonst auch Dinggraven hiessen. Besold Contin. Doch meynen auch einige, das Wort Warff bedeute überhaupt zwar ein jedes Geschäffte oder eine Verrichtung, eigentlich aber doch auch das Gerichte, oder vielmehr die Gerichtlichen Seßionen oder Termine. Wie es denn auch besonders der Verfasser des Reineckes also gegeben hat: Man schall ein drudde Werff verdagen. Und im Lehn-Recht C. 32. §. 18 heist es: Man soll ihn dreymahl citiren. Ich esche von menem Herrn eine Worffe, ander Worffe, drudde Worffe. Gryphiander de Weichhild. c. 68, n. 6 und 7. Besold in Thes. Pract. v. Warph.