Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Wüstemann

Band: 59 (1749), Spalte: 1412. (Scan)

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Wüste Land, Jer. VI, 8. Das Ebräische Wort hat hier gar eine nachdenckliche Bedeutung, und heisset etwas also verwüsten, daß es gantz öde wird, da alles wieder niedergerissen, zerstöhret und verderbet, also, daß nicht ein Stein auf dem andern gelassen wird, Luc. XIX, 44. wie es denn gelesen wird 1) von verwüsteten Wegen und Strassen, darauf niemand wandelt, Es, XXXIII, 8; 2) von einem verwüsteten Acker, der nicht gebauet wird, 3 B. Mos. XXVI, 34. 3) von verwüsteten Städten, Dan, IX, 18. die nicht mehr bewohnet werden, wie etwan von dem verwüsteten Babel stehet, Offenb. Joh. XVIII, 23. und auch die Städte wüste genennet werden, wenn sie mit Feuer verbrannt worden, Es. I, 7; 4) von verwüsteten Bergen, Ezech. XXXV, 7; 5) von verwüsteten Häusern, wo alles eingegangen und verwüstet ist, daß niemand darinnen wohnen kan, Es. V, 9; 6) auch von verwüsteten Thoren, die öde stehen, Es. XXIV, 12. In Summa, es bedeutet eine solche Verwüstung eines Landes oder auch einer Stadt, daß es ein rechtes Scheusal, sie anzusehen, wird, 5 B. Mos. XXVIII, 37. Ezech. VII, 23.