Zedler:Würtzburg, Bischoffthum

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Würtzburg, Stadt

Band: 59 (1749), Spalte: 1239–1346. (Scan)

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Würtzburg, oder Wirtzburg, Lat. Episcopatus Herbipolitonus, eines der größten und reichsten Bischoffthümer in dem Heiligen Römischen Reiche.

I. Lage.

Es lieget solches mitten in Francken, am Mayn-Flusse. Gegen Morgen stösset es an das Stifft Bamberg, und das Fürstenthum Schwartzenberg; gegen Mittag an die Deutschmeisterische und Anspachische Lande; gegen Abend an das Stifft Fulda, die Grafschafften Rheineck und Wertheim, wie auch einen Theil von dem Chur-Mayntzischen Gebiete; gegen Mitternacht an das Hennebergische und Coburgische.

II. Grösse.

Die Lande dieses Bißthums sind bey nahe so weitläufftig, als ein Churfürstenthum: denn es beträget dessen Länge dreyzehen, und die Breite zehen Meilen.

III. Aemter.

Das Bißthum Würtzburg bestehet aus 52 [1240]Aemtern; darunter sind aber die kleinen Aemter, die den Neben-Stifftern gehören, nicht mitgezählet: denn sonst würde sich die Anzahl bis auf siebentzig erstrecken. Um diese schönen Aemter kennen zu lernen; so wollen wir solche in Alphabetischer Ordnung hersetzen:

..1) Das Amt Arnstein, 2) Aschbach, 3) Aub, 4) Auersberg, 5) Bischoffsheim, 6) Bottenleuben, 7) Brellsdorf, 8) Bromberg, 9) Brosseltsheim, 10) Buttert, 11) Carlstadt, 12) Demblingen, 13) Dettelbach, 14) Ebenhausen, 15) Eberg, 16) Eltmann, 17) Fladungen, 18) Freudenberg, 19)Gemünden, 20) Geroldshofen, 21) Hartheim, 22) Hassfurt, 23) Heslach, 24) Hohenburg, 25) Homberg an der Werre, 26) Jachsberg, 27) Iphofen, 28) Kißingen, 29) Kitzingen, 30) Klingen, 31) Königshofen, 32) Lauda, 33) Mainberg, 34) Marck-Bibert, 35) Melrichstadt, 36) Münnerstadt, 37) Neuberg, 38) Neustadt an der Saal, 39) Reichelsberg, 40) Rimpar, 41) Rötingen, 42) Rotenfels, 43) Rotenstein, 44) Schüsselfeld, 45) Schönrein, 46) Schweinberg, 47) Stollberg, 48) Trimberg, 49) Volkach, 50) Werneck, 51) Wildburg, und 52) Zabelstein.

IV. Vornehmsten Oerter in diesem Bißthum.

Die merckwürdigsten Oerter un diesem Bißthum sind: Würtzburg, wovon der nachstehende Artickel handelt, die Festung Königshofen, Ochssenfurt, Kitzingen, Volkach, ienseit des Mayn-Stroms, Maynburg, Schneckenwerd, Schönbach, Schöntain, (so der Bischoff nach Absterben Philipps, des letztern Grafens von Reineck, 1559 erhalten) Schönthal, Köting, Melrichstadt, Gochsheim, (so der Bischof 1576 von der Reichs-Stadt Schweinfurt gekaufft) Bischofsheim, Schwartzach, Kißingen, Neustadt, an der Franckischen Saale, Gemünde, Carlstadt, Eborach, ein sehr reiches Kloster an den Bambergischen Grentzen, Aub, Arnstein, Trimberg, Geroldshofen, Zabelstein, Hasfurt, Iphofen, Fladungen, Lauden, Kosenberg, Halderberg, Waldenhofen, u. ff.

V. Wälder.

Unter den Wäldern sind bekannt der Odenwald, Speßhard, und Steigerwald. Nach diesen Wäldern pfleget man in Francken die Reichs-Ritterschafft abzutheilen.

VI. Flüsse.

Unter den Flüssen, welche das Bißthum Würtzburg durchströmen, ist der Mayn, der vornehmste. Die übrigen sind die Brenz, Metz, Saal, und Tauber.

VII. Fruchtbarkeit.

Das Land ist aus der massen fruchtbar, und die Einwohner dürffen für keine Art vonLebens-Mitteln sorgen; sondern können von ihrem Ueberflusse andern Deutschen Provintzen noch etwas mittheilen. Vornemlich wachsen darinnen die herrlichsten Weine, welche zu Wasser und zu Land auch bis nach Holland verführet werden. Unter diesen hält der so genannte Stein-Wein, dem Tockayer-Wein die Wage, und ist der Eymer [1241]jezuweilen mit 80 Rthlr. auswärts verkaufft worden. Das Sprüchwort trifft also ein:

Zu Bacharach am Rhein, zu Klingenberg am Mayn,
Und Würtzburg am Stein, da wächst der beste Wein.

VIII. Ursprung dieses Bischoffthums.

Daß das Bißthum Würtzburg eines der ältesten in Deutschland sey, ist ausser allen Streit gesetzt. Es hat seinen Anfang bereits unter den Fränckischen Königen genommen. Der erste, der allda zu Ende des siebenden Jahrhunderts den Christlichen Glauben geprediget, war der Heilige Kilian, welcher daher auch noch jetzo des Stiffts Patron ist, und von einigen für den ersten dasigen Bischof ausgegeben wird. Andere hingegen schreiben diese Ehre mit besserm Fug dem heiligen Burckhard zu, als welchen der erste Bischof zu Mayntz, Bonifacius, als seinen Anverwanden, den nach Kilians erfolgten Tode in dasiger Gegend gantz wieder erloschenen Christlichen Glauben von neuen zu predigen, dahin sendete, und mit Genehmhaltung des Römischen Stuhls, und des damahligen Königes in Austrasien Carolomanns im Jahr 742 zum ersten Bischof wehlte. Daß nur gemeldetes Jahr das wahre Stifftungs-Jahr sey, können wir vornemlich zu einen Beweis anführen, weil man in verwichenen 1742sten Jahre den 11 Novembr. zu Würtzburg das tausendjährige Jubel-Fest von der Stifftung dieses Bischöfflichen Sitzes, mit ungemein grossen Zulauffen des Volckes in der dasigen hohen Dom-Kirche unter dreymahliger Lösung der Stücke um die Festung, und einem dreymahligen Lauf-Feuer der Besatzung auf das feyerlichste begangen. Bald nach der Stifftung hat Carolomanns Bruder Pipin, Kaysers Carls des Grossen Vater und Major Domus oder Ober-Hofmeister des Königs Childrichs des Dritten in Franckreich, dieses Bißthum mit ansehnlichen Einkünfften versehen. Nach der Zeit ist es immer gewachsen, bis es eines der grösten, reichsten, und mächtigsten in Deutschland worden.

IX. Verzeichnis der sämmtlichen Würtzburgischen Bischöffe, wie sie, bis auf den heutigen, auf einander gefolget:
  1. St. Burchard, war von Geburt ein Engelländer, und ein naher Anverwander des Heiligen Bonifacius, ersten Bischoffs zu Mayntz, ward von dem Könige Pipin, Kaysers Carl des Grossen Vatern, im Jahr 742 zum ersten Bischoff in Würtzburg erwehlet und von dem Pabst Zacharias dem Ersten 746 bestätiget. Er regierte zu den Zeiten der Römischen Päbste Zacharias des Ersten, Stephans des Andern, Stephans des Dritten, Stephans des Vierten, und Adrians des Ersten, 49 Jahre; starb im Jahr 791; und liegt zu Würtzburg im Neuen-Münster neben dem heiligen Kilian begraben. Ein mehrers von seinem Lebens-Umständen findet man unter dem Artickel: St. Burchard I, im IV Bande, p. 1946 u. f.
  2. Megingaud, oder Megingoz, Mehingod, [1242]Mangaud, Meingud, Magingaud, war ein Graf von Rothenburg und Cuniberts Grafens zu Rothenburg, Castell, Kochengau und Endsee, Sohn. Er Wurde erwehlt 791, regierte nur drey Jahre zur Zeit Pabsts Adrians des Erstens, resignierte 794, bauete das Benedictiner-Kloster zu Neustadt ohnweit Würtzburg, ward erster Abt in demselben, starb allda 795, und liegt im Neuen-Münster zu Würtzburg begraben. Die Lebens-Geschichte dieses Bischoffs findet man ausführlicher unter dem Artickel: Megingaudus, im XX Bande, p. 247 u. f.
  3. Bernolph, oder Bernwolf, ein edler Francke, erwehlt 794, regierte sechs Jahre, vier Monate und drey Tage, zu den Zeiten der Römischen Päbste Adrians des Ersten, und Leo des Dritten, starb 800 den 29 September, und liegt auch in Neuen-Münster zu Würtzburg.
  4. Ludericus, ein edler Francke, und vorher Kaysers Carls des Grossen, Capellan und Beicht-Vater, erwählt 800, regierte drey Jahre und fünf Monate unter dem Pabst Leo dem Dritten, starb 804 den 27 Februar und liegt im Neuen-Münster zu Würtzburg begraben.
  5. Eygelward, oder Algelward, oder auch Egibald, ein edler Francke, erwehlt 804, regierte sechs Jahre und 28 Tage zur Zeit Pabsts Leo des Dritten, starb 810 den 24 April, und liegt im Neuen-Münster zu Würtzburg.
  6. Wolger, oder Wülferth, Wolgarius, ein edler Francke, erwehlt im Jahr 810 den 13 May, regierte zu den Zeiten der Römischen Päbste Leo des Dritten, Stephans des Fünfften, Paschalis des Ersten, Eugens des Andern, Valentins des Ersten, und Gregorius des Vierten, 21 Jahre. Unter seiner Regierung ward das Stifft vom Kayser Ludwig dem Frommen mit noch vielen Kirchen vermehret. Er starb 831 den 4 November oder 832, und liegt im Neuen-Münster zu Würtzburg. Umständlicher handelt von ihm der Artickel: Wolfgarius, im LVIII Bande, p: 874 u. f.
  7. Hunibert, ein edler Francke, erwehlt 832, regierte neun Jahre, drey Monate und drey Tage unter dem Pabst Gregorius dem Vierten, und starb 841 im Monat Mertz.
  8. Godebold, oder Godewald, Graf und Herr von Henneberg, Poppons des Ersten, Grafens und Herrn von Henneberg, Sohn, vorher Abt in dem Bayerischen Kloster zu Nieder-Alta, erwehlt 841 den 1 April, regierte zu den Zeiten der Römischen Päbste Gregorius des Vierten, Sergius des Andern, und Leo des Vierten, starb 852 am Tage St. Matthias vor Schrecken, weil der Donner in die Dom-Kirche zu Würtzburg geschlagen, und den Schmuck sammt der Kirche in die Asche geleget hatte.[1243]
  9. St. Arno, Graf und Herr in Francken zu Endsee, erwehlt im Jahr 853, regierte 36 Jahre, 6 Monate und 13 Tage zu den Zeiten Leo des Vierten, Benedicts des Dritten, Nicolaus des Ersten, Adrians des Andern, Johanns des Achten, Martins, Adrians des Dritten, Stephans des Sechsten, und Formosus. Dieser Bischoff ward von den Normännern im Jahr 891, unter währender Messe, vor dem Altar erschlagen, und liegt in der Dom-Kirche, zu Würtzburg, welche er wieder aufbauen lassen, begraben.
  10. Rudolph, Graf von Rothenburg und Endsee, Megingands, Hertzogs und Grafens zu Rothenburg, Castel, Kochengau und Endsee, denn Ymnens, einer gebohrnen und zwar der letzten Hertzogin in Ost-Francken, Sohn, erwehlt 891, regierte 16 Jahre und drey Tage zu den Zeiten der Römischen Päbste Formosus, Bonifacius des Sechsten, Stephans des Siebenden, Johanns des Neunten, Benedicts des Vierten, Leo des Fünfften, Christophs und Sergius des Dritten, starb 908 den 3 August. Ein mehreres von ihm findet man unter dem Artickel: Rudolph I, im XXXII Bande, p. 1503 u. f.
  11. Dietho, oder Theodo, Graf und Herr von Castell, Marquards, Grafens von Rothenburg und Castell, Sohn, erwehlt 908, regierte 24 Jahre, zwey Monate und 14 Tage unter den Päbsten Sergius dem Dritten, Anastasius dem Dritten, Landon, Johann dem Zehnden, Leo dem Sechsten, Stephan dem Achten, und Johann dem Eilften. Zu seiner Zeit brannte die Cathedral-Kirche zum adernmahl ab, die er aber wieder aufbauete. Er starb 932 den 15 November, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben. Von diesem Bischoffe findet man schon eine Nachricht unter dem Artickel: Dietho, im VII Bande, p. 867.


Nach ihm wird in etlichen Verzeichnissen ein Bischoff, Nahmens Pestricius, gefunden, von dem aber andere nichts wissen wollen.

  1. Burckhard der Andere, Graf und Herr von Henneberg, Gerhards des Ersten, Grafens und Herrns von Henneberg, und Adelheits, einer gebohrnen Gräfin von Gleichen, Sohn, vorheriger Abt des Klosters zu Hirschfeld, erwehlt 932, regierte 9 Jahre, 3 Monate und 23 Tage, zu den Zeiten der Päbste Johanns des Eilften, Leo des Siebenden, und Stephans des Neunten; starb im Jahr 941 den 25 Mertz. Siehe von ihm weiter unter dem Artickel: Burchard II, im IV Bande, p. 1947.
  2. Poppo der Erste, Graf und Herr von Henneberg, Gebhards des Andern, Grafens und Herrns von Henneberg, und Guttens, einer gebohrnen Gräfin von Schwartzenburg, Sohn, erwehlt 941, regierte zu [1244]den Zeiten der Römischen Päbste Stephans des Neunten, Martins des Andern, Agapets des Andern, und Johanns des Zwölften, 19 Jahre, zehen Monate und 14 Tage, starb 961 den 15 Febr. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, und liegt in der hohen Dom-Kirche zu Würtzburg begraben. Ein mehrers von seinen Lebens-Geschichten ist schon beygebracht worden unter dem Artickel: Poppo, im XXVIII Bande, p. 1539.
  3. Poppo der Andere, Graf und Herr von Hennebcrg, Godewalds des Dritten, Grafens und Herrns von Henneberg, und Adelheids, einer gebohrnen Gräfin von Ascanien, Sohn, erwehlt 961 den 2 Mertz, regierte 23 Jahre und vier Monate zu den Zeiten Johanns des Zwölften, Benedicts des Fünften, Johanns des Dreyzehnden, Donats des Andern, Benedicts des Sechsten, und Benedicts des Siebenden, starb 984 den 24 Julius, da er kurtz vorher vom Concilio zu Rom zurück gekommen, und liegt in der Hohen Dom-Kirche zu Würtzburg begraben. Man sehe von ihm weiter nach in dem Artickel: Poppo II, im XXVIII Bande, p. 1539.
  4. Hugo, Graf und Herr von Rothenburg, Richards, Grafens und Herrn von Rothenburg und Kochengau, Sohn, Kaysers Ottens des Andern Cantzler, erwehlt 984, regierte fünf Jahre, sieben Monate und 21 Tage, zu den Zeiten der Römischen Päbste Benedicts des Siebenden, Johanns des Vierzehnden und Johanns des Funfzehnden, starb 989 den 29 August. Siehe von ihm nach seinen Geschlechts-Artickel im XXXII Bande, p. 1100.
  5. Bernward, oder Bernhard, Graf und Herr von Rothenburg und Kochengau, Richards des Aeltern, Grafens und Herrn von Rothenburg und Kochengau, vierter Sohn, des vorstehenden Bischoffs Hugens Bruder, erwehlt 989, regierte zur Zeit des Pabsts Johanns des Funfzehnden, ward von Kayser Otten dem Andern nach Constantinopel geschickt, und starb 995 den 20 September in Griechenland, da er dem Hochstifft fünf Jahre, 8 Manate und 18 Tage vorgestanden. Siehe von ihm ebenfalls in seinem Geschlechts-Artickel im XXXII Bande, p. 1100.
  6. Heinrich der Erste, oder Hezelinus, Graf und Herr von Rothenburg, Richards des Jüngern, Grafens und Herrn von Rothenburg, Sohn, Kaysers Heinrichs des Andern Rath, erwehlt 995, regierte 22 Jahre, 5 Monate und 20 Tage zu den Zeiten der Römischen Päbste Johanns des Funfzehnden, Gregorius des Fünften, Sylvesters des Andern, Johanns des Sechzehnden, Johanns des Siebenzehnden, Sergius des Vierten, und Benedicts des Achten, starb 1018 am Tage Cecilias. Siehe von ihm ebenfalls seinen Geschlechts-Artickel im XXXII Bande, p. 1100.[1245]
  7. Meginhard, oder Mainhard, der Erste, Graf und Herr von Rothenburg, Hugens, Grafens und Herrns von Rothenburg, Sohn, Kaysers Heinrichs des Andern Rath, erwehlt 1018, regierte 15 Jahre, 10 Monate und 22 Tage, zu den Zeiten, da Benedict der Achte und Johann der Neunzehnde auf dem Päbstl. Stuhl sassen. Unter seiner Regierung erhielte das Stifft von Kayser die Freyheit, Geld zu müntzen. Er starb 1033 den 15 Febr. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  8. St. Bruno, Hertzog in Cärnthen, Conrads des Andern, Hertzogs in Cärnthen, aus dem Hause Nieder-Sachsen, und Mechtildis, einer gebohrnen Gräfin von Querfurt, Sohn, erwehlt 1033, regierte eilf Jahre, einen Monat und zwey Wochen zu den Zeiten der Röm. Päbste Johannis des Neunzehenden, Benedicts des Neunten, und Gregorius des Sechsten. Er hatte das Unglück in Nieder-Oesterreich, aus dem Schlosse Böseburg, da derselbe Saal einfiel, nebst andern Fürsten und Herren dergestalt beschädiget zu werden, daß er 1045 den 27 May darüber starb. Sein Cörper liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg. Ein mehrers von dessen Lebens-Geschichten siehe unter dem Artickel: Bruno, im lV Bande, p. 1637.
  9. Adelbert, Graf und Herr von Laim­bach und Scherdingen, aus Bayern, erwehlt 1045, vom Kayser Heinrichen dem Vierten wieder 1084 entsetzet, vom Hertzog Hermannen in Sachsen 1085 wieder eingesetzet, bald darauf vom Kayfer Heinrichen dem Vierten abermahl verjaget, worauf er sich ins Kloster Laimbach nach Bayern begeben, wo er 1090 gestorben, auch daselbst begraben liegt. Er regierte zu den Zeiten der Römischen Päbste Gregorius des Sechsten, Clementzens des Andern, Damasius des Andern, Leo des Neunten, Victors des Andern, Stephans des Neunten, Nicolaus des Andern, Alexanders des Andern, und Gregorius des Siebenden, viertzig Jahre.
  10. Mainhard, der Andere, Graf und Herr von Rothenburg, Herrn Rugers, Grafens und Herrns von Rothenburg, Sohn, ward 1084 erwehlt und eingesetzt vom Kayser Heinrichen dem Vierten, abgesetzt vom Hertzog Hermannen in Sachsen 1085, bald darauf vom Kayser restituiret, regierte drey Jahre zu den Zeiten der Röm. Päbste Gregorius des Siebenden, Victors des Dritten, und Urbans des Andern, starb 1088 plötzlich, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  11. Eginhard, oder Arnhard, Graf und Herr von Rothenburg. Er war des vorstehenden Bischoffs Mainhards leiblicher Bruder. Den Bischoffs-Stab erhielte er 1088, regierte 15 Jahre, acht Monate und drey Tage zu den Zeiten der Röm. Päbste Urbans des Andern, und Paschalis des Andern. Sein Lebens-Wandel war exempla-[1246]risch, und predigte offtmahls selber. Er starb 1104 den 28 Febr. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  12. Rupert, Graf und Herr in Francken, war vorher Dom-Probst daselbst, erhielte aber die Bischöfliche Würde 1104. Er regierte un­ter dem Pabst Paschalis dem Andern, nur zwey Jahre in der grösten Unruhe, immassen er von dem Kayser Heinrichen dem Vierten zweymahl entsetzt, und vom Kayser Heinrichen dem Fünften immer restituiret worden, starb 1106, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben. Siehe von ihm auch unter dem Artickel: Rupert, im XXXII Bande, p. 1848.
  13. Erlang, Graf und Herr von Calw aus Schwaben. Sein Vater war Adelbert der Andere, Graf und Herr zu Calw, und die Mutter Willtraud, eine gebohrne Gräfin von Burgund. Im Jahr 1104 ward er vom Kayser Heinrichen dem Vierten wider Bischoff Ruperten zum Bischoff erwehlt, von Heinrichen dem Fünften aber wieder abgesetzet. Im Jahr 1106 gelangte er nach Ruperts Tode erst zum ruhigen Besitz seines Bißthums, und regierte darauf sechzehen Jahr und eilf Tage zur Zeit der Röm. Päbste Paschalis des Andern, Gelasius des An­dern, und Calixtens des Andern. Er war die letzten vier Jahre beständig bettlägerig, u. ward nach seinem Tode, welcher im Jahr 1122 den 25 Dec. erfolgte, nicht zu Würtzburg, weil die Stadt im Banne war; sondern im Kloster Schwartzbach begraben. Eine umständlichere Nachricht von seinen Lebens-Geschichten siehe in seinem Geschlechte-Artickel: Calw, im V Bande, p. 336 u. f.
  14. Rudger, oder Ruger, Graf und Herr von Vaihingen aus Schwaben, ward vom Capitul 1122 zum Bischoff erwehlet, kurtz darauf aber vom Kayser Heinrichen dem Fünf­ten wieder abgesetzt, wendete sich endlich nach vielen Streitigkeiten ins Kloster Schwarzach, starb daselbsten 1130 an der Pest, liegt auch in dasiger Kloster-Kirche begraben. Damahls stunde die Würtzburgische Regierung in einem sehr verwirrten Zustande. Siehe von ihm auch unter dem Artickel: Rudgerus, im XXXII Bande, p. 1460.
  15. Gebhard, der Erste, Graf und Herr von Henneberg. Sein Vater war Godewald, Graf und Herr von Henneberg, und die Mutter Luitgardis, eine gebohrne Pfaltz-Gräfin am Rhein. Er ward vom Kayser Heinrichen dem Fünften wider den vorstehenden Bischoff Rugern 1122 zum Bischoff erwehlet, regierte in der grösten Unruhe nebst Rugern acht Jahre unter den Päbsten Calixt dem Andern, Honorius dem Andern, und Innocentzen dem Andern, und resignirte endlich nach Bischoffs Rugers Ableben im Jahr 1130. Siehe von ihm seinen Geschlechts-Artickel im XII Bande, p. 1384.
  16. Hezelin, oder Heinrich, Graf und Herr von Leiningen, Emicons, Grafens und Herrn von Leiningen, und Altrauds, einer [1247]gebohrnen Gräfin von Nassau, Sohn, erwehlt 1130, regierte nur vierzehen Monate zur Zeit des Röm. Bischoffs Innocentzens des Andern, starb 1131 auf einer Reise nach Bamberg plötzlich, ehe er noch die Confirmation von Rom erhalten. Umständlicher siehe von ihm bey seinem Geschlechte, im XVI Bande, p. 1614, aliwo ein besonderer Artickel von ihm handelt.
  17. Embrich, Graf und Herr von Leiningen, war des vorigen Bischoffs Hezelins leiblicher Bruder. Zur Bischöflichen Würde gelangte er 1130, und regierte darauf unter den Röm. Bischöffen Innocentzen dem Andern, Cölestin dem Andern, Lucius dem Andern,und Eugen dem Dritten, sechzehen Jahre. Bey dem Kayser Lotharius stunde er so wohl, daß er ihm den Titel eines Hertzogs in Francken, den ihm Kayser Heinrich der Fünfte disputirlich gemacht hatte, wiederum zugeeignet hat. Im Jahr 1147 ward er vom Kayser Conraden dem Dritten nach Constantinopel geschickt, daß er zwischen seiner Gemahlin Schwester Berthe, und dem Griechischen Kayser Emmanuel eine Vermählung stifften solte; er starb aber unterwegens zu Aquileja, und liegt auch daselbst begraben. Seine Lebens-Geschichte umständlicher siehe bey seinem Geschlechte, im XVI Bande, p. 1610 u. f.
  18. Siegfried, Freyherr von Querfurt, erwehlt 1147, regierte unter den Päbsten Eugen dem Dritten, und Anastasius dem Vierten sechs Jahre, und starb 1153. Zu seiner Zeit wurde verordnet, daß man der abgelebten Bischöffe zu Würtzburg Hertzen nach dem Kloster Eborach, deren Eingeweide in die Schloß-Kirche zur L. Frauen, und den Leib in die Dom-Kirche zu Würtzburg begraben solte.
  19. Gebhard, der Andere, Graf und Herr von Henneberg, Poppens des Eilften, Grafens und Herrns von Henneberg, und Irm­gards, einer gebohrnen Marggräfin von Stade, Sohn, erwehlt 1153, regierte acht Jahre, sechs Monate und funfzehen Tage zu den Zeiten Anastasius des Vierten, Adrians des Vierten, und Alexanders des Dritten; er starb 1161.
  20. Heinrich, der Andere, Graf und Herr von Berg und Andechs, erwehlt 1161, regierte drey Jahre, einen Monat und vierzehen Tage zur Zeit des Röm Bischoffs Alexanders des Dritten, starb 1165, und ward auf die in der 29 Nummer gemeldete Art begraben.
  21. Herold, aus dem Geschlechte von Höchheim, erwehlt 1165, erhielte 1168 auf dem Reichs-Tage zu Würtzburg die bekannte güldene Bulle wegen des Hertzogthums Francken und des Land-Gerichts, von dem Kayser Friedrichen dem Ersten. Er regierte unter dem Röm. Bischoff Alerandern dem Dritten acht Jahre, fünf Monate und drey Tage. Man glaubt, daß unter diesen Bischoff auf besagten Würtzburgischen Reichs-Tage allererst die vier Erb-Aemter des Stiffts vom Kayser Friedrichen dem Ersten sind gestifftet [1248]worden , welche damahls die Grafen von Henneberg, Reineck, Castell und Wertheim; heutiges Tages aber die Grafen von Guttenberg, Isenburg, Castell u. Stollberg verrichten. Sonst sind zu dieses Bischoffs Zeiten viele Räub-Schlösser zerstöret worden: und als er 1172 starb, hat man bey seiner Beerdigung ihm ein blosses Schwerdt mit ins Grab gegeben, welches nachgehends zur Gewohnheit worden ist.
  22. Reinhard, Graf und Herr von Abensberg, erwehlt 1172, regierte zehen Jahre zu den Zeiten der Röm. Päbste Alexanders des Dritten und Lucius des Dritten, starb 1182, nachdem er das Jahr zuvor eine Reise nach Rom gethan, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  23. Gottfried, der Erste, aus dem Adelichen Hause Biesenburg und Pisenberg, war erstlich Kaysers Friedrichs Barbarossens Cantzler, gelangte hernach 1182 zu dieser Bischöflichen Würde. Er regierte vier Jahre unter den Röm. Bischöffen Lucius des Dritten und Urbans des Dritten, zog mit dem Kayser Heinrichen wider die Türcken zu Felde, ward ohnfern Antiochien kranck, starb 1186 den 6 Febr. allda, und liegt auch daselbst begraben.
  24. Heinrich, der Dritte, aus dem Geschlechte von Bibelrieth und Babenburg. Er gelangte im Jahre 1186 zur Bischöfl. Würde, regierte alsdenn unter den Röm. Päbsten Urban dem Dritten, Gregorius dem Achten, Clementzen dem Dritten und Cölestin dem Dritten, sechs Jahre und acht Tage. Er starb 1193 vor Bekümmerniß zu Würtzburg, weil sein Zug nach Asien wider die Feinde der Christenheit unglücklich abgelauffen war.
  25. Gottfried, der Andere, ein Graf von Hohenlohe, Cratons, Herrns von Hohenlohe zu Weickersheim, Sohn, erwehlt 1193, regierte fünf Jahre, vier Monate und drey Tage, zur Zeit Pabsts Cölestins des Dritten. Er ward ein Vater aller Geistlichen genennet, weil er denselbigen so gewogen war, und starb 1198.
  26. Conrad, der Erste, war entweder aus dem Adelichen Hause Rabenspurg, oder Rheinstein. Andere machen einen Herrn von Querfurt aus ihm. Er bekleidete Anfangs die Cantzler-Stelle bey Kayser Heinrichen dem Sechsten, ward hierauf Bischoff zu Hildesheim, u. endlich 1198 Bischoff zu Würtzburg. Er regierte zur Zeit Innocentzens des Dritten fünf Jahre, und ward 1203 am St. Barbarä Abend, da er desselben Morgens zur Kirche gegangen, von zwey Rittern, nemlich von Bothon von Rheinstein, und Heinrichen von Falkenberg, meuchelmörderischer Weise ermordet.
  27. Heinrich, der Vierte, von Kaels zu Osterdorf genannt Großmann, Dom-Dechant zu Bamberg, erwehlt 1203, regierte drey Jahre zur Zeit Innocentzens des Dritten, und starb 1206, noch ehe er vom Pabst bestätiget wurde.[1249]
  28. Otto, der Erste, Freyherr von Lobdeburg oder Ladenburg, erwehlt 1206. Unter seiner Regierung, welche unter den Päbsten Innocentzen dem Dritten und Honorius dem Dritten, sechzehen Jahre und fünff Monate dauerte, hielte Kayser Otto der Vierte 1209 und Kayser Friedrich der Andere 1221, zwey grosse Reichs-Täge zu Würtzburg. Er starb 1223 am St. Nicolai Tage.
  29. Dietrich, Graf und Herr von Hohen­burg, erwehlt 1223, regierte nur ein Jahr und drey Monate zur Zeit des Römischen Bischoffs Honorius des Dritten, und starb 1224.
  30. Herrmann, Freyherr von Lobdeburg oder Ladenburg, des vorhergehenden Bischoffs Ottens des Ersten Bruders Sohn, erwehlt 1224. Unter seiner Regierung waren die Bürger zu Würtzburg sehr unruhig, die wolte der Bischoff zu paaren treiben: Aber sie nahmen ihn gefangen, setzten ihn auf einen Schlitten, und fuhren vor das Schloß. Etliche von seinen Leuten schmissen sie in dem Mayn, und etliche machten sie davon nieder. Dem Bischoff selbst thaten sie die Proposition, daß er ihnen das Schloß zu plündern würde müssen Preiß geben, wofern er wieder loß wolte. Mittlerweile thaten etliche von seinen Leuten, sonderlich Otto wolfskehl und Richolph von Eysenhoven, einen unvermutheten Ausfall aus dem Schlosse, und erlöseten den Bischoff glücklich aus den Händen der Bürger. Nach diesem kam der Bischoff nicht mehr in die Stadt, er ließ aber keine Gelegenheit vorbey, sein Unrecht aufs Schärffste zu rächen. Nachdem er unter den Päbsten Honorius dem Dritten, Gregorius dem Neunten, Coelestin dem Vierten und Innocentzen dem Vierten 26 Jahre die Bischöffliche Würde bekleidet, starb er im Jahr 1250.
  31. Ering, oder Iring, aus dem Geschlechte von Rheinstein, erwehlt, 1250, regierte sechzehen Jahre zu den Zeiten der Päbste Innocentzens des Vierten, Alexanders des Vierten, Urbans des Vierten, und Clementzens des Vierten, und starb 1266.
  32. Conrad der Andere, Graf und Herr von Trimberg, erwehlt wider Graf Bertholden von Hcnneberg 1266, reisete eilends nach Rom das Pallium und die Bestätigung abzuhohlen, fiel aber auf der Rückreise in eine schwere Kranckheit, und starb 1268, da er das Regiment zwey Jahre zur Zeit Clementzens des Vierten geführet.
  33. Berthold von Sternberg, Heinrichs von Sternberg, Sohn, Dom-Dechant zu Würtzburg, erwehlt 1268 wider Graf Bertholden von Henneberg. Es wolte ihm die Stadt Würtzburg nicht gehorchen, und ward darinnen so wohl von der Stadt [1250]Rothenburg, als auch von dem Grafen zu Henneberg und Castell verstärcket. Doch Bischoff Berthold gieng auf sie los, und erschlug 1269 bey Kitzingen auf einmahl 500 Würtzburgische Bürger, damit zogen sie gelindere Saiten auf. Nachdem er 19 Jahre meistentheils in Unruhe zu den Zeiten Clementzens des Vierten, Gregorius des Zehnden, Innocentzens des Fünfften, Adrians des Fünfften, Johanns des Ein und zwantzigsten, Nicolaus des Dritten, Martins des Andern, Honorius des Vierten und Nicolaus des Vierten, die Bischöffliche Würde bekleidet, starb er 1287 den 19 May.
  34. Mangold, aus dem Geschlechte der Truchsesse von Neuenburg, erwehlt 1287 als Dom-Probst zu Würtzburg. Er hatte mit den Würzburgern, und sonderlich mit den Zünfften in der Stadt grossen Streit, es wäre auch sonder Zweiffel zu einem Landverderblichen Kriege kommen, wenn sich nicht Kayser Rudolph von Habspurg ins Mittel geschlagen hätte. Seine Regierung währete funffzehen Jahre zu den Zeiten Nicolaus des Vierten, und da zwey Jahre, drey Monate und zwey Tage kein Pabst war, so dann unrer der Regierung der Päbste Coelestins des Fünften und Bonifacius des Achten. Er starb 1302.
  35. Andreas, ein gebohrner Freyherr von Gundelfingen. Sein Vater war Conrad von Gundelfingen und die Mutter Barbar, eine gebohrne von Greißbach. Er war vorher Probst zu Onolsbach und Oeringen, und ward Bischoff 1303 den 29 August. Die aufrührischen Bürger zu Würtzburg trieb er ziemlich zu paaren. Weil man auch gesehen hatte, daß bisher die meiste Unruhe von den Zünfften in der Stadt war angerichtet worden, so schaffte dieser Bischoff dieselben gantz ab, und hob damit das Uebel ziemlich aus dem Grunde. Nachdem er eilff Jahre unter den Päbsten Bonifacius dem Achten, Benedict dem Zehnden, auch da wieder eine Zeitlang kein Pabst war, und Clementzen dem Fünfften, die Bischöffliche Würde bekleidet, starb er 1314 um das Fest Andreas, und wurde in die Dom-Kirche zu Würtzburg bey dem Altar St. Petri und Pauli begraben.
  36. Gottfried der Dritte, ein Graf von Hohenlohe. Sein Vater war Graf Albrecht der Erste von Hohenlohe, und die Mutter Cunigunde, Gräfin von Oettingen, eine gebohrne von Münsterberg. Er gelangte 1314 auf den Bischöfflichen Stuhl, und regierte alsdenn neun Jahre unter dem Römischen Blschoff Johann dem zwey und zwantzigsten. Den 4 September 1322 starb er, und wurde in die Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  37. Wolfram von Grumbach, Wölflins von Grumbach, Ritters, Hochfürstlich-Würtzburgischen Raths, und Cunegundens, einer gebohrnen von Scherenberg [1251]Sohn, erwehlt 1322. Die Zeiten waren damahls sehr schlimm, theils, weil auf einmahl zwey Kayser waren: Theils auch weil die Stadt Würtzburg abermahl viel Händel machte. Er regierte eilff Jahre zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Johanns des zwey und zwantzigsten und Benedicts des Zwölfften, starb 1333 den 6 Julius, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  38. Herrmann der Andere, ein Baron von Lichtenberg, war vorher Kaysers Ludwigs aus Bayern Cantzler und Dom-Herr zu Würtzburg und Speyer, erwehlt zum Bischoff 1333 wider Otten von Wolfskehl. Er regierte zwey Jahre zur Zeit Benedicts, des Zwölfften, und starb 1335 am Tage Benedicti.
  39. Otto, der Andere, aus dem Adlichen Hause von Wolfskehl. Sein Vater war Weiprecht, der Aeltere von Wolfskehl zu Reichenberg und Bleichsfld, und die Mutter Anne, eine gebohrne von Scherenberg. Er ward 1333 von einem Theil des Capituls wider den vorherstehenden Herrmann von Lichtenberg erwehlet. Nach dessen Tode aber ward er den 30 August 1335 einhellig erwehlet. Er regierte hierauf zehen Jahre zu den Zeiten Benedicts des Zwölfften, und Clementzens des Sechsten mit grosser Autorität, und als seine Würtzburger das Haupt wieder empor heben wolten, so klopffte er sie 1338 bey Ochsenfurt in einem Scharmützel ziemlich auf die Finger. Sonst hat er das Stifft mit unterschiedenen Plätzen vermehret, darunter ist Rothenfels, Gemünd, Membernheyn, und ein Stück von der Stadt Kitzingen. Sein Sterbe-Tag war der 23 August 1345, und sein Begräbnis hat er in der Dom-Kirche zu Würtzburg. Siehe von ihm weiter in seinem Geschlechts-Artickel im LVIII Bande, p. 1296.
  40. Albrecht der Erste, war ein Graf und Herr von Hohenberg aus Schwaben. Durch seine Studien erhielte er in dem Canonischen Rechte die Doctor-Würde, und wurde Dom-Herr zu Würtzburg und Costnitz. Im Jahr 1345 ward er von Pabst Clementzen dem Sechsten zum Bischoff erwehlet, da mittlerweile das Dom-Capitul Albrechten von Hohenlohe erwehlet hatte. Dieser Graf von Hohenberg wiche dem Herrn von Hohenlohe 1349, da er Bischoff zu Freisingen wurde, nachdem er zu Würtzburg eine vierjährige unruhige Regierung zur Zeit Clementzens des Sechsten geführet hatte. Zu Freisingen stunde er dem Bißthum neun Jahre vor, starb 1359 und liegt in dasiger Dom-Kirche begraben.
  41. Albrecht der Andere, ein Herr von Hohenlohe, Gottfrieds des Achten von Hohenlohe zu Hohenlohe, Meckmühl, Uffenheim und Speckfeld, denn Annens, einer [1252]gebohrnen gefürsteten Gräfin von Henneberg, Sohn, erwehlt als Dom-Probst zu Würtzburg vom Capitul 1345 den 3 September, konnte aber das Regiment nicht eher antreten, bis ihm der von dem Pabste Clementzen dem Sechsten entgegen gesetzte Bischoff Albrecht von Hohenberg, 1349 durch Annehmung des Bißthums Freisingen Platz gemacht hatte. Hierauf regierte er 22 Jahre zu den Zeiten Pabsts Clementzens des Sechsten, Innocentzens des Sechsten, Urbans des Fünfften, und Gregorius des Eilfften, mitgrosser Weisheit, und brachte die Stadt Würtzburg unter den Fuß. Er starb 1372 im Monat Julius, und ward in die Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  42. Gebhard oder Gerhard, ein gebohrner Graf und Herr von Schwartzenburg aus Thüringen. Sein Vater war Heinrich, Graf und Herr von Schwartzenburg, und die Mutter Barbar, eine gebohrne Hertzogin von Sachsen. Vorher war er Bischoff zu Naumburg. Kayser Carl der Vierte aber und Pabst Gregorius der Eilfte machten ihn 1372 zum Bischoff zu Würtzburg. Das Dom-Capitul hatte zwar keine Lust zu ihn, sondern erwehlten nach ihrem Gutdüncken Albrechten von Heßberg; weil aber Kayser und Pabst für Gebharden war, so muste Albrecht weichen. Nach Kaysers Carls des Vierten Tode fiengen zwar die Würtzburger an zu rebelliren, und hiengen sich an Kayser Wentzeln; sie zogen auch nicht allein die Fränckischen Reichs-Städte Schweinfurt und Windsheim an sich; sondern sie wiegelten auch die Bischöfflichen Städte auf, daß der gute Gerhard wenig getreue Unterthanen übrig behielt. Er war aber ein unerschrockner Held, und gieng seinen Feinden so zu Leibe, daß er Windsheim und Schweinfurt eroberte; weil es aber freye Reichs-Städte waren, so muste er sie 1388 dem Reiche wieder geben. Hierauf kam es so weit, daß die Würtzburger 1398 den Bischoff in seiner Residentz belagerten, und denselben, weil sie seine Schwäche wohl wusten, endlich gar auf eine Schlacht hinaus forderten. Doch Johann von Eglofstein, damahliger Probst und Coadjutor des Stiffts, faßte einen Muth, griff die Würtzburger 1400 im Winter mit der Reuterey an, und erhielte bey dem Dorfe Bertheim einen solchen Sieg, daß 1300 Würtzburger auf dem Platz blieben, und 2000 gefangen wurden. Welche nun überführet wurden, daß sie an der Rebellion Schuld hatten, die wurden ohne alle Barmhertzigkeit hingerichtet. Das war nun allbereits der siebenzehende Tumult, den die Würtzburger erreget hatten, wodurch das gantze Stifft in die allergröste Armuth gerathen war. Dieser Bischoff wurde auch Administrator des Bißthums Bamberg, wie auch der gefürsteten Abtey Fulde, regierte 27 Jahre unter den [1253]Römischen Bischöffen Gregorius dem Eilften, Urban dem Sechsten, und Bonifacius dem Neunten. Sein Sterbe-Tag war der 9 November 1400. Siehe von ihm auch unter seinem Geschlechts-Artickel im XXXV Bande, p. 1957.
  43. Johann der Erste, aus dem Adelichcn Geschlechte von Eglofstein. Sein Vater ist gewesen Otto von Eglofstein und Stoltzenrod, Burgmann auf dem Rothenberg, und die Mutter Osanne, eine gebohrne von Hirschberg. Er war vorher Dom-Probst und Coadjutor des vorigen Bischoffs, und gleichwohl ward ihm von etlichen Dom-Herren Eberhard, ein Graf von Werthheim, entgegen erwehlet. Doch Kayser Rupert sahe voraus, was das gute Stifft endlich vor eine Mörder-Grube werden würde, wenn abermahl ein innerlicher Krieg entstünde; also zwang er Eberharden, daß er von seiner Prätension abstehen muste. Er regierte zehen Jahre zu den Zeiten Bonificius des Neunten, Innocentzens des Siebenden, Gregorius des Zwölfften, Alexanders des Fünfften, und Johanns des Drey und zwantzigsten, starb 1411 den 21 November zu Forchhelm, vermuthlich an beygebrachtem Gifft, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  44. Johann, der Andere, ein Edelmann aus dem Geschlechte von Brunn im Elsaß, Wilhelms von Brunn und Elisabethens, einer gebohrnen von Rathsamshausen, Sohn, erwehlt als Dom-Capitular-Herr zu Bamberg und Würtzburg und Probst zu St. Stephan 1411 den 18 October. Er fande das Stifft im schlechten Stande, und führte dem ohngeachtet, einen sehr kostbaren Staat; also ward daS Stifft mit unerträglichen Schulden beladen. Seine Unterthanen waren deswegen übel zufrieden, und verklagten ihn auf der damahligen Kirchen-Versammlung zu Basel, daß er mehr aufgehen liesse, als das Bißthum einbrächte. Besagte Kirchen-Versammlung faßte demnach ein Decret ab, die Tafel-Güter eines Bischoffs zu Würtzburg betreffend, welches also lautet:

Sacrosancta generalis Synodus Basiliensis in Spiritu Sancto legitime congregata, universalem Ecclesiam repraesentans, dilectis Ecclesiae filiis. Abbati monasterii Sancti Aegidii Nürembergensis, Bambergensis dioecesis, ac Sancti Victoris & Sancti Cyriaci Nuhusensis extra Maguntinenses & Wormatienses muros Praepositis Ecclesiarum salutem & omnipotentis Dei benedictionem. Porrecta huic Sacrosanctae Synodo pro parte venerabilis Johannis Episcopi Herbipolensis petitio continebat, quod licet bona & jura mensae Episcopalis Herbipolensis non sint communia cum bonis & juribus mensae Capituli Ecclesiae Herbipolensis, sed omnino divisa & separata ab eis existunt, tamen dilecti Ecclesiae filii, Praepositus, Decanus, Canonici & Capitulum ejusdem Ecclesiae a retroactis temporibus maxime dissensionibus & controversiis inter ipsum Episcopum ac dictos Praepositum, Decanum, Canonicos [1254]& Capitulum durantibus iidem Praepositus, Decanus, Canonici & Capitulum sine requisitione, voluntate & consensu dicti Episcopi super nonnullis castris, fortalitiis, rebus & bonis ad eandem mensam & Episcopum Herbipolentem pro tempore spectantibus & pertinentibus varios & diversos impignorationum, alienationum nec non aliarum aggravationum cum personis diversis fecerunt, iniverunt & celebrarunt contractus, per quos hujusmodi castra, fortalitia, res & bona hujusmodi extra manus dictorum mensae & Episcopi funt deductae & alienatae. Praedictique etiam Praelati, Canonici & Capitulum Episcopo similiter irrequisito, & praeter scitum, voluntatem & consensum ejus quamplurima bona suis locis & temporibus specificanda, & ad ipsos Capitulum pertinentia de facto ab eadem Ecclesia & Capitulo per venditiones, impignorationes & alios modos prohibitos distraxerunt, inhibentes & prohibentes censuariis, colonis & aliis reddituariis, qui ratione dictae mensae ipsi Episcopo annuatim ad solvendum certas pensiones, redditus & proventus obligantur, ne de illis ipsi Episcopo solvatur aut satisfiat per eosdem obligatos, ut insuper gravamina gravaminibus cumulantia iidem Praelati, Canonici & Capitulum, etiam praeter scitum, consensum & voluntatem ejusdem Episcopi tam civitati & civibus Herbipolensibus, quam oppidanis & oppidis in Neustatt, Meynungen ac diversis aliis locis plurimas libertates & privilegia concesserunt & indalserunt, per quas laxato fraeno obedientiae & subjectionis fomenta porriguntur rebellioni in maximum praejudicium Ecclesiae & Mensae praedictarum ac libertatis Ecclesiasticae violationem & invasionem Episcopique pro tempore Herbipolensis maximum praejudicium, damnum pariter & gravamen. Cum autem, ut ejusdem petitionis series innuebat, praefati Praelati, Canonici & Capitulum pro parte dicti Episcopi saepius sunt requisiti & moniti, quatenus hujusmodi attemptata gravamina & laesiones revocarent de facto, prout de facto juris ordine praetermisso processerunt, dicti tamen Praelati, Canonici & Capitulum hoc facere recusarunt & distulerunt, prout differunt & recusant de praesenti. Pro parte dicti Episcopi, cujus interest, ne tam insignis & notabilis Ecclesia sub sua gubernatione totali subjiciatur ruinae & desolationi, sed reformetur & reducatur ad pristinum statum & libertates, in quantum fieri poterit, nobis fuit humiliter supplicatum, quatenus sibi ac Ecclesiae & mensae praedictis desuper providere de solito benignitatis favore dignaremur. Nos itaque, qui ad reformationem, restaurationem & recuperationem deperditorum ab Ecclesiis & Ecclesiasticis titulis intensis desideriis anhelamus, de die in diem de praemissis certam notitiam non habentes hujusmodi supplicationi inclinati discretioni vestrae per haec scripta nostra mandamus, quatenus vos vel duo aut unus vestrum per vos vel alium seu alios ad hoc idoneum seu idoneos vocatis, qui fuerint evocandi, super praemissis omnibus & singulis simpliciter de plano fine strepitu & figura judicii ac sola facti veritate inspecta procedendo vos informetia, & si per eandem informationem praemissa narrata & exposita repereritis, per famam pubica ac alias probationes aut conjecturas verisimiliter, quae [1255]ad id sufficiant veritate suffulciri, eosdem Praepositum, Decanum & Capitulum moneatis & requiratis autoritate nostra, quatenus sub excommunicationis & suspensionis in personas ac interdicti in Ecclesiam praefatam, nec non privationis omnium beneficiorum, quae obtinent, ac inhabilitationem ad alia & similia imposterum obtinenda beneficia Ecclesiastica, etiamsi dignitates, personatus vel officia cum cura & fine cura existant, aliisque poenis, sententiis & censuris juris infra certum terminum peremptorium competentem per vos eis & cuilibet eorundem praefigendum communiter ac divisum impignorationes, alienata, aggravtiones, caeteraque alia gravamina superius expressa, quatenus de facto & juris ordine praetermisso processerunt, revocent, cassent & tollant, nec non Ecclesiam, mensam & Episcopum praefatum ad jus & libertatem pristinas, sicut ante hujusmodi alienationes erant; restituant & reponant realiter & cum effectu praestita cautione idonea, quod de caetero talia & similia non attemptent, & ab attemptatis interim penitus & omnino desistant. Alioquin vos praefatos Praepositum, Decanum, Canonicos & Capitulum citare curetis eadem autoritate ad alium terminum etiam peremptorium competentem ad audiendum, se poenas, sententias & censuras hujusmodi incidisse declarari, vel dicendum causas, si quas habent, rationabiles, cur praemissa omnia & singula fieri non debeant cum potestate processus hujusmodi continuandi, aggravandi & reaggravandi, invocato ad hoc, si opus fuerit, auxilio brachii secularis. Non obstantibus felicis recordationis Bonifacii Papae VIII, de una vel de duabus dictis non evocandis, ac aliis constitutionibus & ordinationibus Apostolicis statutisque & consuetudinibus dictae Ecclesiae contrariis juramento, confirmatione Apostolica vel quacunque firmitate alia roboratis, caeterisque contrariis quibuscunque seu si eisdem Praeposito, Decano, Canonicis & Capitulo vel quibusvis aliis communiter vel divisim a Sede Apostolica indultum existat, quod ad praemissa omnia & singula perficiena compelli, aut quod interdici, suspendi vel extra aut ultra certa loca ad judicium evocari non possint per litteras Apostolicas, aut quascunque alias facultates non facientes plenam & expressam ac de verbo ad verbum de indulto hujusmodi mentionem, contradictores eadem autoritate, appellatione postposita compescendo. Datum Basileae VII Idus Augusti Anno Domini 1433.

Ja. Delcy, S. Lünigs Spicileg. Eccles. Contin. II, p. 1024 f.
Mittlerweile machten es die Würtzburqer so bund, daß der Bischoff genöthiget ward die Stadt zu belagern. Die Mühe war zwar vergebens; als sich aber die Bürger aus der Stadt machten, und eine Schlacht wagten, so behielt der Bischoff 1435 das Feld. Er ward auch des Bißthums Bamberg und der gefürsteten Abtey Fulda Administrator, hatte drey Coadjutores nach einander, deren zwey er überlebet, regierte 29 Jahre zu den Zeiten Johannis des Drey und zwanzigsten, Martins des Vierten und Eugens des Vierten, starb 1440 den 9 Jenner, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.[1256]
  1. Sigemund, Hertzog zu Sachsen, Friedrichs des Streitbaren, Churfürstens zu Sachsen, und Catharinens, einer gebohrnen Hertzogin von Braunschweig und Lüneburg, Sohn, gebohren 1416 den 28 Februar, ward des vorigen Bischoffs Johanns des Andern Coadjutor, würcklicher Bischoff und Fürst 1440 den 23 Februar, regierte vier Jahre unter der Regierung Pabsts Eugens des Vierten, resignirte 1444, gienge wieder nach Sachsen zu seinen Herren Brüdern, starb 1457 den 24 December zu Rochlitz an der Wasser-Sucht, und liegt in der Dom-Kirche zu Meissen. Weitläufftiger von seinen Lebens-Umständen siehe unter dem Artickel: Sigismund, im XXXVII Bande, p. 1197 u.f.
  2. Gottfried der Vierte, Erb-Schencke des Heiligen Römischen Reichs, Semper-Frey und Herr zu Limpurg, Friedrichs des Dritten, Erb-Schencken des Heil. Römischen Reichs, Semper-Freyens und Herrns zu Limpurg, Hauptmanns über des Heiligen Reichs Land-Frieden in Francken und Bayern, denn Elisabethens, einer gebohrnen von Hohenlohe, Sohn, gebohren 1403, vierzehen Tage vor Fastnachten, ward Dom-Herr zu Bamberg und Würtzburg, Dom-Dechant zu Bamberg, Bischoffs Sigismunds Coadjutor 1443, würcklicher Bischoff und Fürst 1444 den 17 Jenner, regierte eilf Jahre, zwey Monate und etliche Tage, zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Eugens des Vierten und Nicolaus des Fünfften, starb 1455 den 1 April zu Würtzburg, und liegt daselbst in der Dom-Kirche, dem Predigt-Stuhl gegen über begraben. Eine umständlichere Nachricht von ihm findet man unter seinem Geschlechts-Artickel: Limpurg, im XVII Bande, p. 1297 u. f.
  3. Johann, der Dritte, ein Herr von Grumbach, Hansens von Grumbach zu Estenfelden und Burg-Grumbach, dann Annens, einer gebohrnen von Stettenberg, Sonn, erwehlt als Dom-Probst zu Würtzburg 1455, regierte eilf Jahre zu den Zeiten Calixts des Dritten, Pius des Andern, und Paulus des Andern, starb 1466 am Andern Oster-Tage, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  4. Rudolph, der Andere, ein Edelmann von Scherenberg, Conrads von Scherenberg, und Elisabethens, einer gebohrnen von Moßbach zu Lindenfels Sohn, erwählt 1466 den 30 April. Er regierte 29 Jahre zu den Zeiten Paulus des Andern, Sixtus des Vierten, Innocentzens des Achten, und Alexanders des Sechsten, starb 1495 den 29 April, als der letzte seines Nahmens, Geschlechts und Helms derer von Scherenberg, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg. Von seinen Lebens-Umständen siehe ein mehrers unter dem Artickel: Rudolph II, im XXXII Bande, p 1504.[1257]
  5. Lorentz, aus dem Adelichen Hause von bibra, Hansens von Bibra, und Margarethens, einer gebohrnen Schenckin von Schenckenwald, Sohn, gebohren 1456, ward 1465 Dom-Herr zu Würtzburg, 1494 Doctor des Canonischen Rechts und Dom-Probst, erwehlt zum Bischoff und Fürsten 1495 den 12 May, regierte vier und zwantzig Jahre zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Alexanders des Sechsten, Pius des Dritten, Julius des Andern, und Leo des Zehnden, im Frieden, und war eben kein Feind von D. Luthern, dessen Kirchen-Verbesserung damahls ihren Anfang nahm. Er starb 1519 den 6 Febr. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  6. Conrad, der Dritte, aus dem Geschlechte von Thüngen, Dietzens von Thüngen zu Reussenberg, und Annens einer gebohrnen Truchseßin von Wetzhausen, Sohn, gebohren 1470, erwehlt 1519 den 15 Februar. Zu seiner Zeit war der grosse Bauern-Krieg, da ward er nicht allein selber von 20000 Bauern in seinem Schlosse belagert, und auf das ärgste geschimpffet; sondern er muste auch die schönsten Klöster seines Bißthums im Rauch und Dampf aufgehen sehen. Endlich wurden die Bauern durch die Schwäbis. Bundes-Genossen zu paaren getrieben, und da ließ er ihrer 275 von der schlimsten Gattung hinrichten. Nachdem er in die 21 Jahre, vier Monate und zehen Tage zu den Zeiten der Päbste Leo des Zehnden, Adrians des Sechsten, Clementzens des Siebenden, und Pauls des Dritten regieret, starb er 1540 den 16 Junius, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  7. Conrad, der Vierte, aus dem Geschlechte von Bibra, Hartungs von Bibra, Hochfürstl. Würtzburgischen Amtmanns zu Raueneck, und Magdalenens, einer gebohrnen von Seckendorf-Aberdar, Sohn, gebohren 1492, ward 1504 Dom-Herr zu Bamberg und Würtzburg, so dann Capitular-Herr, und Probst im Neuen-Münster, endlich als Bischoff und Fürst erwehlt 1540 den 1 Julius, regierte vier Jahre und 40 Tage zur Zeit des Römischen Bischoffs Pauls des Dritten, starb 1544 den 8 Aug. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  8. Melchior Zobel, aus dem Hause von Guttenberg, George Zobels von Guttenberg zu Guttenberg und Rockenstadt, denn Dorotheens, einer gebohrnen Rüdin von Callenberg, Sohn, gebohren 1505, ward 1521 Dom-Herr, so dann 1540 Dom-Dechant und endlich den 19 August 1544 Bischoff zu Würtzburg und Hertzog in Francken. Er war ein löblicher Regente, nahm aber ein unglückliches Ende, welches kürtzlich also zugieng: Im Jahr 1552 fieng der bekannte Brandenburgische Marggraf Albrecht Alcibiades einen erschrecklichen Krieg an, und ruinirte viele Deutsche Pro-[1258]vintzen, sonderlich Bamberg und Würtzburg, mit Feuer und Schwerdt. Unter seinen Soldaten nun war auch ein Fränckischer Edelmann, Nahmens Wilhelm von Grumbach. Weil nun derselbe ein Vasal von dem Bischoff zu Würtzburg war; so nahm ihm der Bischoff sein Ritter-Gut. Um sich demnach zu rächen, zog Grumbach vierzehen desperate Kerle an sich, welches zum Theil ruinirte Edelleute, zum Theil auch nur gemeine Pursche, alle zusammen aber resolute Strassen-Räuber waren. Diese Rotte kam 1558 den 15 April zu Pferde nach Würtzburg, als gleich die Leute von der Franckfurter Messe kamen, und logirten sich in einem Gasthof. Wie nun Bischoff Melchior aus der Stadt über die Maynbrücke nach seiner Residentz Marienburg reiten wolte, und Acht Cavalliers und Räthe bey sich hatte, so ritten die Mörder, gleich als Passagierer neben ihnen vorbey. Einer aber davon, Jobst von Zetwitz genannt, machte vor dem Bischoff einen gantz tiefen Reverentz, und als der Bischoff nach seinem Hute grief, zog er ein Pistol unter dem Mantel hervor, setzte solches dem Bischoff auf die Brust und sagte dabey: Pfaffe, du must sterben, und druckte zugleich los. Zu gleicher Zeit gaben die andern Mörder Feuer, und verwundeten ihrer viere aus dem Bischöfflichen Gefolge, die andern machten sich aus dem Staube. Der verwundete Bischoff rannte bis unter das Thor, da ward er ohnmächtig, und starb auf der Gasse, auf den Mänteln und Kleidern, die man ihm in dem Tumult untergebreitet hatte, nachdem er dreyzehen Jahre, Acht Monate und drey Tage zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Pauls des Dritten, Julius des Dritten, Marcellus des Andern, und Pauls des Vierten, regieret hatte. Sein toder Leichnam ward in die Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  9. Friedrich, aus dem Geschlechte von Wirßberg. Sein Vater war Gottfried von Wirßberg, und die Mutter Margarethe, eine gebohrne von Biberern, die ihn 1504 zur Welt brachte. Er gelangte zur Bischöfflichen Würde 1558, und war ein frommer Mann, der offtmahls selber geprediget. Es wurde damahls scharf wider die Mörder des Bischoffs inquiriret. Wie nun Grumbach Nachricht davon erhielte, daß ihm die Mordthat beygemessen würde; so zog er allerhand räuberisches Gesindel an sich, überrumpelte 1563 die Stadt Würtzburg, plünderte dieselbe rein aus, und zwang das Dom-Capitul, daß sie ihn von allem Verdacht lossprechen, und ihm Brief und Siegel darüber geben musten. Er regierte 15 Jahre, 6 Monate und 16 Tage zu den Zeiten Pauls des Vierten, Pius des Vierten, und Gregorius des Dreyzehenden, starb 1573 den 12 Nov. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.[1259]
  10. Julius, aus dem Geschlechte der Echter von Mespelbrunn. Sein Vater war Peter Echter von Mespelbrunn, Amtmann zu Protselden, und die Mutter Gertraud eine gebohrte Adolzheim, die ihn 1545 den 18 Mertz zur Welt brachte. Im Jahr 1554 ward er Dom-Herr zu Mayntz, Bamberg und Würtzburg, 1570 Dom-Dechant zu Würtzburg, und 1573 den 14 December Bischoff und Hertzog in Francken. Er verfolgte die Lutheraner sehr hefftig, und welche nicht apostasiren wolten, die musten fort. Den Jesuitern zu Würtzburg bauete er 1591 ein schönes Collegium und 16OO erlebte er das Unglück, daß sein Residentz-Schloß Marienburg in Brand geriethe. Er regierte 43 Jahre, 9 Monate, und 13 Tage zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Gregorius des Dreyzehnden, Sixtus des Fünfften, Urbans des Siebenden, Gregorius des Vierzehenden, Innocentzens des Neunten, Clementzens des Achten, Leo des Eilften, und Pauls des Fünften, starb 1617 den 13 Septemb. und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg, das Hertz aber in der Universitäts-Kirche daselbst begraben.
  11. Johann Gottfried, der Erste, aus dem Geschlechte von Aschhausen, Gottfrieds von und zu Aschhausen, Hochfürstlichen Würtzburgis. Amtmanns, zu Lauda, und Brigittens, einer gebohrnen Zoblin von Gibelstadt, Sohn, gebohren 1575, ward 1593 Dom-Herr zu Bamberg und Würtzburg, hierauf Capitular-Herr, Dechant zu Comburg, und Probst im Stifft Haug, so fort Bischoff zu Bamberg 1609 den 29 Julius, so dann 1610 Dom-Probst zu Würtzburg, und endlich auch Bischoff zu Würtzburg 1617 den 5 October. Er behielte beyde Bißthümer beysammen und regierte zu Würtzburg fünf Jahre, zwey und einen halben Monat zu den Zeiten der Römischen Bischöffe, Pauls des Fünften und Gregorius des Funfzehnden, starb als Cardinal 1622 den 29 December auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  12. Philipp Adolph, aus dem Geschlechte von Ehrenberg. Sein Vater ist gewesen Johann Heinrich von Ehrenberg und die Mutter Margarethe, eine gebohrne Echterin von Mespelbrunn, die ihn 1583 den 27 Septemb. ans Licht gebracht. Den 6 Febr. 1623 ward er als Dom-Dechant zu Würtzburg zum Bischoff erwehlet, regierte darauf Acht Jahr, fünf Monate und zehen Tage zu den Zeiten Gregorius des Funfzehnden und Urbans des Achten, starb 1631 den 16 Julius ohne Päbstliche Confirmation, die er wegen schwerer Zeitläufte nicht einholen konnte. Siehe von ihm weiter unter seinem Geschlechts-Artickel: Ehreberg, im VIII Bande, p 1702. inal. sehe man nach den Artickel: Philipp Adolph, im XXVII Band, p. 1926.[1260]
  13. Frantz, ein Graf und Herr von Hazfeld, Sebastians von Hazfeld, Erbherrns zu Crottdorf, Wildenberg und Schönstein, Chur-Mayntzischen Vice-Doms im Eichsfeld, und Luciers, einer gebohrnen von Sickingen, Sohn, gebohren 1596, erwehlt zum Bischoff und Fürsten in Würtzburg 1631 den 7 August, zum Bischoff in Bamberg aber 1633 den 4den August, regierte zu Würtzburg zehen Jahre, eilf Monate und 23 Tage zur Zeit Urbans des Achten, starb 1642 den 30 Julius an einem Schlag-Flusse zu Würtzburg, und liegt daselbst in der Dom-Kirche. Weitläufftiger handelt von ihm ein besonderer Artickel bey seinem Geschlechte Hazfeld, im XII Bande, p. 770.
  14. Johann Philipp, der Erste, aus dem Freyherrlichen Hause Schönborn. Sein Vater ist gewesen George, der Fünfte, von Schönborn und die Mutter Marie Barbar, eine gebohrne von der Layen, von welcher er 1605 den 6 August auf die Welt kam. Im Jahr 1621 ward er Dom-Herr zu Würtzburg, 1626 zu Mayntz; 1630 zu Worms. Den 16 August 1642 wurde er Bischoff zu Würtzburg, hierauf Ertz-Bischoff, Reichs Ertz-Cantzler und Churfürst zu Mayntz 1647 den 19 Nov. und endlich Bischoff zu Worms 1665, regierte zu Würtzburg 31 Jahre und gegen sechs Monaten zu den Zeiten Urbans des Achten, Innocentzens des Zehnden, Alexanders des Siebenden, Clementzens des Neunten und Clementzens des Zehnden, starb 1673 den 12 Februar zu Würtzburg und liegt daselbst in der Dom-Kirche. Eine umständlichere Nachricht von ihm ertheilet bey seinem Geschlechte Schönborn, im XXXV Bande, p. 758 u. f. ein besonderer Artickel.
  15. Johann Hartmann, aus dem Geschlechte von Rosenbach, Johann Dietrichs von Rosenbach zu Stammheim, Chur-Mayntzischen Raths und Ober-Amtmanns zu Amoeneburg u. Königstein, Regi­ments-Burgmanns zu Friedberg, u. Susannen Reginens, einer gebohrnen von Knöringen, Sohn, geb. 1609 den 15 Decemb. ward als zwantzigjähriger Dom-Dechant zu Würtzburg 1673 den 13 Mertz zum Bischoff und Hertzog in Francken erwehlet. Er regierte nur zwey Jahre, einen Monat und sechs Tage zur Zeit Clementzens des Zehnden, starb 1675 den 19 April, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg. Siehe von ihm seinen Geschlechts-Artickel im XXXII Bande, p. 886.
  16. Peter Philipp, aus dem Adelichen Hause von Dernbach. Seine Eltern sind gewesen Melchior von Dernbach, Kayserlicher Rath, Hochfürstl. Fuldischer Hof-Marschall, wie auch Amtmann zu Brückenau und Rockenstuhl, und Anne Catharine, eine gebohrne Schutzbarin, genannt Müchling, die ihn 1619 den 1 Julius zur Welt gebracht. [1261]Den 21 Mertz 1672 ward er Bischoff zu Bam­berg, hierauf den 27 May 1675 Bischoff zu Würtzburg. Er regierte zu Würtzburg sieben Jahre und gegen eilf Monate zu den Zeiten Clementzens des Zehenden, und Innocentzens des Eilften, starb 1683 den 22April auf dem Schloß Marienburg zu Würtzburg, und liegt daselbst in der Dom-Kirche. Etwas umständlicher handelt bey seinem Geschlechte im VII Bande, p. 634 ein besonderer Artickel.
  17. Conrad Wilhelm, aus dem Geschlechte von Werdenau, Georg Ludwigs von Werdenau, und Margarethens, einer gebohrnen Schenckin von Stauffenberg, Sohn, ward, als Dom-Dechant zu Bamberg, zum Bischoff in Würtzburg 1603 den 14 May erwehlet. Er regierte ein Jahr und vier Monate, zur Zeit des Römischen Pabsts Innocentzens des Eilften, starb 1684 den 5 September an einem hitzigen Fieber, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg begraben.
  18. Johann Gottfried, der Andere, aus dem alten Adelichen Geschlechte von Guttenberg. Sein Vater ist gewesen Gottfried Wilhelm von Guttenberg, und die Mutter Marie Cunegunde Ursul, eine gebohrne von Guttenberg zu Kirchlauter, von welcher er 1645 den 6 Nov. gebohren worden. Den 16 October 1684 gelangete er zur Bischöfflichen Würde, regierte darauf 14 Jahre und zwey Monate, weniger zwey Tage, zu den Zeiten Innocentzens des Eilften, Alexanders des Achten, und Innocentzens des Zwölften, starb 1698 den 14 December, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  19. Johann Philipp, der Andere, Freyherr von Greifenclau von Vollrath, George Philipps, Freyherrns von Greiffenclau, Chur-Mayntzischen Geheimden Raths und Ober-Amtmanns der Grafschafft Königstein, denn Rosinens, einer gebohrnen von Oberstein, Sohn, gebohren 1652 den 13 Februar, erwehlt 1699 den 9 Februar, da er eben Dom-Dechant zu Mayntz war, regierte zwanzig Jahr und gegen sechs Monate zu den Zeiten der Römischen Bischöffe Innocentzens des Zwölften, und Clementzens des Eilften, starb 1719 den 3 August,und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg.
  20. Johann Philipp Frantz, ein Graf von Schönborn-Puchheim, Melchior Friedrichs, Grafens und Herrn von Schönborn, Kayserl. würcklichen Geheimden Raths und Cammer-Herrns, wie auch Reichs-Hofraths, Chur-Mayntzischen Staats-Ministers, Geheimden Raths, Ober-Hof-Marschalls und Statthalters zu Aschaffenburg, Erb-Schenckens des hohen Ertz-Stiffts zu Mayntz, und Marien Sophiens, einer gebohrnen Freyin von Boineburg, erster Sohn, gebohren 1673 den 15 Febr. war erst Dom-Herr zu Mayntz und Würtzburg, Probst zu St. Bartholomäi in Franckfurt, ward zum Bischoff erwehlt 1719 den 18 September, regierte zur Zeit Clemen-[1262]tzens des Eilften vier Jahre und eilf Monat, starb 1724 den 18 August an einem Schlagflusse. Man schlage von ihm nach seinen Geschlechts-Artickel im XXXV Bande, p. 760.
  21. Christoph Frantz von Hutten, Johanns von Hutten zu Stolzenberg, Hochfürstl. Würtzburgischen Geheimden Raths und Ober-Amtmanns zu Haßfurt, denn Annen Mariens, einer gebohrnen von Hagen zu Motten, Sohn, gebohren 1673 den 2 Februar, ward als Dom-Dechant zu Würtzburg, Probst im Stiffte Haug, und Dom-Herr zu Comburg, 1724 den 8 September zum Bischoff zu Würtzburg erwählet. Er regierte zur Zeit des Römischen Bischoffs Benedicts des Dreyzehenden, starb 1729 den 25 Mertz, und liegt in der Dom-Kirche zu Würtzburg. Man schlage unter andern von ihm auch nach seinen Geschlechts-Artickel im XIII Bande, p. 1313. Auf ihn folgte in der Ordnung
  22. Friedrich Carl, ein gebohrner Graf von Schönborn, war ein Sohn Melchior Friedrichs, erstlich Freyherrns und hernach Grafens von Schönborn, der den 9 May 1717 als Römisch-Kayserlicher und Chur-Mayntzischer Geheimder Rath, Ober-Hof-Marschall und Vice-Dom zu Aschaffenburg gestorben ist. Seine Mutter, Marie Sophie, eine Tochter Johann Christians, Freyherrns von Boineburg, war eine Mutter von Achtzehen Kindern, und starb den 11 April 1726. Er war unter seinen Geschwistern das Fünfte, und unter den Brüdern der Andere. Nachdem er den 3 Mertz 1674 das Licht dieser Welt erblicket, wurde er um so viel sorgfältiger erzogen, je mehr man an ihm viele besondere gute Eigenschafften verspührte. Man widmete ihn dem geistlichen Stande, wandte allen Fleiß an, ihm von Jugend auf die Lateinische Sprache und andere gelehrte Wissenschafften, besonders aber das Kirchen- und Staats-Recht beyzubringen, in welchem letzteren er es auch, wegen seines fähi­gen Kopfs so weit gebracht, daß ihn nachgehends darinnen nicht leichtlich jemand übertroffen. Sein Glücke erlangte die erste Blüte, als seines Vaters Bruder, Lotharius Frantz, Freyherr von Schönborn, den 30 Mertz 1696 zur Chur-Würde in Mayntz gelangte. Denn hierdurch bekam nicht nur seines Vaters Haus ein sonderbares Ansehen, und wurde von dem Kayser in den Reichs-Grafen-Stand erhoben; sondern er selbst gelangte frühzeitig zu den Dom-Herren Stellen in den Stifftern Bamberg und Würtzburg. Im Jahr 1705 ward er nicht nur Probst des Adelichen Stiffts St. Albani zu Mayntz, sondern auch Reichs-Vice-Cantzler, zu welcher wichtigen Bedienung er von seinem Vetter, den Churfürsten von Mayntz, als Ertz-Cantzlern des Heil. Röm. Reichs, am 15 Junius ernennet, und sodann auch ohne Bedencken von dem Kayser Joseph in solcher Qualität angenommen, und den 11 September dem Reichs-Hofrathe zu Wien vorgestellet wurde. Kayser Joseph ernennte ihn zugleich 1706 zu seinem würcklich Geheim-[1263]den Rath, und 1709 zum Conferentz-Minister, in welchen Bedienungen ihn nachgehends dessen Bruder, Kayser Carl der Sechste, glorwürdigsten Andenckens, bestätigte. Er hatte daher nebst den Reichs-Geschäfften auch an allen andern Staats-Geschäfften, die das Hauß Oesterreich insbesondere angiengen, Theil, und konnte für einen der grösten und vornehmsten Minister am Wienerischen Hofe angesehen werden; wie er denn auch, ohngeachtet seines geistlichen Characters, einen ansehnlichen Staat führete, die öffentlichen Assembleen besuchte, einen beliebten Hof-Mann abgab, und sowohl ansehnliche Panquete ausrichtete, als auch bisweilen öffentliche Schlittenfahrten anstellte, übrigens aber einen untadelhafften Wandel führte. Er war nicht lange zu der Reichs-Vice-Cantzler-Würde gelanget, als die beyden Churfürsten von Cölln und Bayern vom Kayser Josephen in die Acht erkläret wurden, bey welcher höchst-wichtigen und seltenen Handlung er in Qualität seiner Charge die Ehre hatte, nicht nur vor dem Kayserl. Throne den Antrag zu thun, sondern auch die Achts-Erklärungen abzufassen, und zu unterschreiben. Es geschahe beydes den 29 April 1706 zu Wien. Nachdem er in Begleitung von sechs Kayserl. Hartschierern in seiner Carosse gegm Mittag bey Hofe angelanget war, erschien er vor dem Kayserl. Throne, der in dem Ritter-Saale drey Stafeln hoch mit einem Baldachin aufgerichtet, und wegen der noch währenden väterl. Trauer schwartz bekleidet war. Der Kayser hatte dem Ober-Hofmeister, Obrist-Cämmerer, Obrist-Hof-Marschall, und Hartschier-Hauptmann zu beyden Seiten stehen, vor ihm aber befand sich unser Graf von Schönbronn mir dem Geheimden Referendario von Consbruch, und zwey Reichs-Herolden in ihren gewöhnlichen Herolds-Habiten , mit bedeckten Häuptern und Stäben in den Händen. Nachdem er sich auf des Kaysers Winck mit gedoppelten Spanischen Reverentzen dem Throne genähert, und kniend vor demselben heimlich Befehl erhalten, seinen Antrag zu thun, trat er nach wiederholten Reverentzen zurücke, und hielte sodann eine kurtze, aber sehr nett abgefaßte Rede, mit solcher Freymüthigkeit und mit so schöner Aussprache und guten Manier, daß, weil man dergleichen lange nicht am Kayserlichen Hofe gehöret, jederman seinen Beyfall und sonderbare Zufriedenheit darüber bezeugte. Er stellte darinnen in möglichster Kürtze beyder Brüder und Churfürsten hartnäckigtes, eydbrüchiges und gewissenloses Verbrechen, und die gegen Se. Kayserl. Maj. und das Heil. Röm. Reich begangenen Missethaten vor, und zeigte sodann an, wie Ihro Kayserl. Majest. Krafft Dero tragenden Ober-Richterlichen Amts befohlen hätten, die Urtheile gegen obbemeldete beyde Brüder, als Verächter aller Reichs-Gesetze auch der beleidigten Majestät Schuldige zu publiciren, und sie in die Acht und Ober-Acht zu erklären. Nachdem nun hierauf die beyden Achts-Erklärungen wider die beyden Churfürsten von dem Herrn von Consbruch abgelesen worden, hiel-[1264]te unser Bischoff abermahi eine kurtze Rede, darinnen er anzeigte, daß Ihro Majest. beyder gewesenen Churfürsten Lehen-Briefe zerrissen würden, welche sodann die Herolde ferner in kleine Stücke zerreissen, und zum Fenster hinaus werfen solten, damit sie in der Welt herum flattern mögten. Dieses erfolgte auch, so bald er dem Kayser die Lehen-Briefe überreicht hatte. Als nun die gantze Handlung vollbracht war, fuhr der Reichs-Vice-Cantzler wieder in sein Quartier, die Herolde aber ritten unter Trompeten- und Paucken-Schall in der Stadt herum, und machten durch Ablesung der Sententzen die geschehene Achts-Erklärung allem Volcke kund. Den 23 December 1708 ward er zum Coadjutor des Bißthums Bamberg erwehlet, welches zur Zeit noch von seinem Vetter, dem Churfürsten von Mayntz, besessen wurde. Er erhielte darauf von dem Pabste nicht nur den Titul eines Bischoffs von Arcadien; sondern auch die Erlaubniß, seine hohen Aemter am Kayserlichen Hofe, die er sonst niederlegen solte, beyzubehalten. Im Jahr 1709 wurde ihm die Stadt Dietfurt und der Marckt-Flecken Riedenburg in Ober-Bayern mit ihrem Zugehör als eine unmittelbare Reichs-Herrschafft gegeben; jedoch konnte er solche nicht länger, als 1715 besitzen, da er sie dem, in alle seine Churfürstl. Würden und Lande, Krsfft des Rastädtisch- und Baadischen Friedens-Schlusses wieder eingesetzten Churfürsten von Bayern zurücke geben muste. Im Jahr 1710 kaufte er von dem letzten Grafen von Buchheim die Herrschafft Göllersdorf, nebst dem Obrist-Erb-Truchseß-Amte in Oesterreich, nahm auch nebst seinem gantzen Hause den Titul von Buchheim an. Im Jahr 1711 starb der Kayser Joseph, welchem nicht nur in den Oesterreichischen Erb-Reichen und Landen; sondern auch in der Kayserlichen Würde, sein Bruder, Carl der Sechste, folgete. Dieser bestätigte ihn nicht nur in der Reichs-Vice-Cantzler-Würde; sondern auch in der Stelle eines würcklichen Geheimden Raths. Im Jahr 1714 hatte er die Ehre, die Kayserl. Ratificationes des Rastädtisch- und Baadischen Friedens, als Reichs-Vice-Cantzler zu unterschreiben. Die im Reich darauf vielfältig entstandenen Religions- und andere Beschwerden, sonderlich in der Pfaltz, machten ihm zwar viel zu thun, gaben aber auch zugleich der Welt seinen patriotischen Eyfer sur die Erhaltung des, auf den Westphälischen Frieden gegründeten, Ruhe-Standes im Reiche zu erkennen, dabey er sich, wenn es auch die Religion betraf, ohngeachtet seines geistlichen Standes, allezeit sehr unpartheyisch erwiesen. Im Jahr 1725 wurde er zu den Friedens-Conferentzen gezogen, die durch Unterhandlung des bekannten Barons von Ripperda, mit Philippen dem Fünften, und der Cron Spanien, in Ansehen des Deutschen Reichs, gepflogen wurden. Sie kamen glücklich zu Stande, und der Tractat der deßhalben abgefasset wurde, ward den 7 Jun. gedachten Jahrs zu Wien unterzeichnet. Er hatte hierbey die Ehre, nicht nur solchen als einer von den Gevollmächtigten mit zu unterschreiben; [1265]sondern auch das Decret, dadurch der Kayser solchen Frieden den Reichs-Ständen bekannt machte, abzufassen und zu unterzeichnen. Das darauf zu Hannover zwischen den Cronen Franckreich, Groß-Brittannien und Preussen geschlossene Bündniß gab zu vielen Staats-Handlungen am Kayserlichen Hofe Anlaß, die an solchem den Beytritt zu der so genannten Scockholmischen Defensiv-Alliantz und ein besonderes Bündniß mit der Kayserin Catharinen von Rußland nach sich zogen, wovon der gedachte Beytritt den 16 April 1726, das letztere Bündniß aber den 6 August darauf besagten Jahres zu Wien unterzeichnet wurde. Der Graf von Schönborn hatte an allen diesen Handlungen Antheil, und war einer von den Gevollmächtigten, so diese Tractaten zu Stande brachten. Den 18 Julius nahm er von den beyden Herrschafften Surzin und Surduck in Ungarn Besitz, die ihm der Kayser geschenckt hatte. Hierzu kam auch 1729 die Herrschafft Munkatsch, die ihm nach dem Tode seines Vettern, des Churfürstens von Mayntz, zufiel. Er konnte nunmehro einen ansehnlichen Reichs-Stand in diesem Reiche abgeben, nachdem er bereits 1722 unter die Ungarischen Magnaten aufgenommen worden. Den 28 Junius 1727 wurde er auch zum Dom-Probst zu Würtzburg erwehlt, worauf er den 18 May 1728 von dem dasigen Bischoffe, Christoph Frantzen, Freyherrn von Hutten, in der Universitäts-Kirche zu Würtzburg die Diaconat-Weyhe, und den 20 Junius eben dieses Jahrs zu Mayntz von dem dasigen Churfürsten und Ertz-Bischoff die Priester-Weyhe empfienge. Dieser Churfürst starb nicht lange darnach, wodurch unter andern das Bißthum Bamberg ledig wurde, zu welchem er nunmehro den 30 Jenner 1729 als bisheriger Coadjutor gelangte. Hiebey bliebe es nicht, sondern da auch den 25 Mertz eben dieses Jahres der vorgedachte Bischoff zu Würtzburg starb, hatte er das Glücke, auch zu diesem wichtigen Stiffte durch die den 28 May 1729 geschehene Wahl erhoben zu werden. Er ward hierdurch auf einmahl ein grosser Reichs-Fürst, indem die beyden Bißthümer Bamberg und Würtzburg bey nahe die wichtigsten in gantz Deutschland sind. Er empfieng darauf noch in eben diesem Jahre, und zwar dem 25 October durch seine Gevollmächtigten bey dem Kayser die Reichs-Lehen darüber, blieb aber dennoch ferner in dieses Monarchens Diensten zu Wien, und setzte nicht nur die Verwaltung seiner Reichs-Vice-Cantzler-Würde mit eben der Treue, die er von Anfange bewiesen, fort, sondern ward auch besonders noch im Febr. 1730 unter die würcklichen Geheimden Staats- und Conferentz-Ministers aufgenommen. Im Julius 1731 that er eine Reise in seine Stiffts-Lande, und nahm im September in eigener Person die Landes-Huldigung zu Bamberg ein. Zu Würtzburg geschahe es durch Gevollmächtigte, doch fand er sich her­nach gleichfalls auch daselbst ein, und traf al-[1266]lerhand Anstalten zu löblicher Einrichtung seiner angetretenen Regierung, ließ auch den angefangenen kostbaren Bau an dem neuen Pallaste in der Stadt und an der Begräbniß-Capelle, den sein Bruder und Vor-Vorfahre zu Würtzburg angefangen, fortsetzen. Es verzog sich seine Rückkunfft nach Wien bis den 17 May 1733, da er die Reichs-Vice-Cantzler-Würde, die indessen während seiner Abwesenheit der Graf von Metsch verwaltet, von neuen übernahm. Jedoch die Liebe zu seinen Unterthanen war nunmehro so groß worden, daß es ihn unmöglich fiel, länger in des ihm sehr gnädigen Kaysers Carls des Sechsten Diensten zu bleiben. Er quittirte daher solche den 22 Julius 1734, nachdem er eine Reise auf die in Cärnthen gelegenen Bambergischen Güter gethan hatte, und erhob sich nach Würtzburg, wo er im August anlangte, und den neuen Pallast bezog, den er indessen zimlich zu Stande bringen lassen. Er legte sich eine ansehnliche Hof-Statt zu, und fieng an, eine sehr weise unv löbliche Regierung zu führen. Er hatte alle Eigenschafften eines grossen Fürstens an sich, und war durch langwierigen Aufenthalt am Wienerischen Hofe, und die an solchem bekleideten wichtigen Chargen zu einer solchen Erfahrung in Reichs-Sachen gelangt, daß sich fast alle Fürsten und Stände im Reiche in ihren vorfallenden Jrrungen bey ihm Raths erhohlten, auch ihn nicht selten zum Schieds-Richter erwehlten, welches auch in der streitigen Succeßions-Sache der Grafen von Hohenlohe-Bartenstein, wegen der Herrschafft Pfädelbach geschahe, die durch seine Vermittelung auf Requisition des Kaysers 1733 glücklich beygeleget wurde. Wie wohlgesinnt er ohne Ansehen der Person und Religion gegen alle Bedrückte und Verfolgte gewesen, erhellet unter andern aus dem gnädigen Bezeugen gegen die durch seine Lande in den Jahren 1732 und 1733 gezogenen Saltzburgischen Emigranten, denen er nicht nur Schutz und Sicherheit; sondern auch viele leibliche Wohlthaten erzeigen lassen. In dem 1734 entstandenen Pohlnischen Succeßions-Kriege schickte er nicht nur sein Reichs-Contingent willig an den Rheinstrom, wo die Frantzosen einen Einfall in das Reich gethan hatten; sondern überließ auch dem Kayser, einige besondere Auxiliar-Truppen, die auch wider die Türcken in Ungarn Dienste leisten musten. Bey dem Eyfer, welchen unser Bischoff jederzeit für das Wohl des deutschen Reichs erwiesen, und bey der Mühe, welche derselbe sonderlich bey dem Fränckischen Kreis anwendete, den Müntz-Gebrechen zu steuern, muste es nothwendig demselben fremde vorkommen, als er sich in einer, von dem Rath zu Franckfurt am Mayn den 13 Mertz 1736 herausgegebenen Verordnung unter diejenigen gezählet sahe, welche geringhaltige Gold-Stücken ausgemüntzet hätten. Er ließ also gleich an den Rath zu Franckfurt unterm 24 Mertz ein Schreiben ergehen, des Inhalts, daß er zwar einige tausend Gold-[1267]Stücken unter der Gestalt Caroliner, aber mehr als Gedenck-Pfennige, und dabey auf Schrot und Korn des wahren Reichs-Gold-Guldens im rechten Werth an zwey vertraut beglaubten Orten habe prägen lassen. Von diesen aber wäre er gewiß, daß sie weder in Lauf kommen, noch einigen Lauf machen könnten. Wenn also unrichtige Würtzburgische Caroliner vorhanden seyn solten, so müsten dieselbe von jemand anders boshaffter Weise seyn ausgepräget worden; weswegen er den Rath von Franckfurt ersuchet, nachzuforschen, ob es würcklich solche Caroliner gebe. Man hörte nachgehends niemanden mehr über schiechte Würtzburgische Caroliner klagen, woraus man schliessen konnte, daß sich die Franckfurter im Anfang etwas müssen übereilet haben, wie sie sich denn auch deswegen bey dem Bischoff entschuldiget. Den 22 Nov. besagten 1736sten Jahres besuchte unser Bischoff den Bayreuthischen Hof, und wurde daselbst mit allen Ehren-Bezeigungen empfangen. Im folgenden Jahre 1737 hatte er mit dem Fürstl. Hause Würtemberg wegen der ihm entzogenen Mit-Administration der Hertzogl. Lande und Vormundschafft der damahligen unmündigen Printzen, darzu er durch des Hertzogs Carls Alexanders hinterlassenes Testament eingesetzt worden, einige Irrungen, die aber von keiner widrigen Folge gewesen. Im Jahr 1738 wurde er von dem alten Churfürsten Carl Philippen, von Pfaltz mit der Neuburgischen, an der Eichstädtischen Grentze gelegenen freyen Herrschafft Parsberg beliehen, darwider aber hernach der neue Churfürst protestirte, und die Belehnungs-Handlung für nichtig erklärte. Der Todesfall Kaysers Carls des Sechsten gieng ihm sehr nahe, well er nicht nur jederzeit von demselben mit besonderer Achtung angesehen worden, sondern sich auch für Deutschland, ja gantz Europa ein so gefährliches Kriegs-Wetter aufthürmte, das auch seinen Unterthanen ein Landverderbliches Ungemach drohete. Er verdoppelte daher seine Landes-väterliche Sorge für das Beste seiner Staaten, und unterhielte mit den andern Reichs- und Kreis-Ständen ein nachbarliches Vernehmen, um allen widrigen Vorfallenheiten begegnen zu können. Er wünschte sonderderlich im Stande zu seyn, etwas zu Wiederherstellung des Friedens zwischen den Hohen Häusern Oesterreich und Bayern beytragen zu können, in welchem Absehen er 1742 eine Reise zu dem neuen Kayser Carl dem Siebenden nach Franckfurt am Mayn thate, wo er den 17 Mertz anlangte, und bey demselben zum öfftern geheime Audientz hatte. Er konnte aber dießmahl mit seinem patriotischen Eyfer nichts ausrichten, sondern muste den 12 May nach seiner Bischöfflichen Residentz zurück kehren, ohne die erwünschten Früchte davon zu sehen. Er feyerte darauf den 11 May zu Würtzburg ein Jubiläum Millenarium mit vielem Gepränge; weil es gleich tausend Jahr waren, da dieses Bißthum gestifftet, vom Pabste bestätiget und vom Kayser mit der [1268]Reichs-Fürstlichen Würde und dem Hertzogthum Francken versehen worden. Mit dem Dom-Capitul zu Bamberg war er schon seit einigen Jahren wegen der Advocatur des Collegiat-Stiffts zu St. Stephan in Zwistigkeit gerathen, die auch vor dem Absterben Kaysers Carls des Sechsten nicht entschieden werden konnte. Es wurde daher 1743 der Proceß darüber zu Franckfurt von neuen rege gemacht; man hat aber nicht gelesen, wie derselbe abgelauffen. Da er auch nebst andern vornehmen Bischöffen und Prälaten erkannte, daß die vielen Fest-Tage in der Römisch-Catholischen Kirche mehr schädlich als nützlich wären, suchte er die Verminderung derselben durch seine Vorstellung am Päbstlichen Hofe möglichst zu befördern, welches auch bey Benedicten dem Vierzehnden einen solchen Beyfall gefunden, daß deren Anzahl bey der Kirche unter gewissen Bedingungen würcklich eingeschräncket worden. Den 8 September 1743 weyhete er die sehr prächtige Kirche des Benedictiner Klosters Schwartzach in eigener Person ein. Im Jahr 1744 veranlassete er aus Reichs-patriotischem Eyfer eine Versammlung der Fränckischen Kreis-Stände zu Schweinfurt, wenn er zu dem Ende im Mertz den Herrn von Hebedantz an den Marggrafen von Bayreuth schickte, und ihm als Kreis-ausschreibenden Fürsten die Nothwendigkeit derselben vorstellte, um sich in gute Kriegs-Verfassung zu setzen, damit man sich in der damahligen, dem Kreise wohl zu statten gekommenen, Neutralität länger erhalten könne. Den 18 December wurde diese Kreis-Versammlung eröffnet, deren Schluß den 1 September 1745 auf das von dem Kayserlichen Gesanden übergebene Memorial dahin ausfiel, daß die sämmtliche nach dem beliebten Triplo auf den Beinen habende Mannschafft zu des Kreises Sicherheit gegen den Rheinstrom vorrücken, mit den Schwäbischen und andern benachbarten Kreisen aber weitere Maaß-Regeln genommen werden solten. Immittelst blieben die Bambergischen und Würtzburgischen Lande mit des Bischoffs eigenen Truppen besetzt. Den 2 Julius 1745 hatte er das sonderbare Vergnügen, den Groß-Hertzog von Florentz in seiner Bischöfflichen Residentz zu Würtzburg auf eine Nacht zu bewirthen, als derselbe zu der Armee am Rheinstrome reisete, um das Ober-Commando bey selbiger zu Bedeckung der damahligen Kayser-Wahl zu übernehmen. Er reisete ihm etliche Stunden weit entgegen, und begleitete ihn mit grossen Gepränge nach seiner Residentz, wo er ihn mit besonderer Magnificentz bewirthete. Es wurde dieser Printz einige Monate hernach unter dem Nahmen Franziscus der Erste zum Römischen Kayser erwehlet, worüber unser Erlauchter Bischoff, als ein treuer Anhänger des Hauses Oesterreich eine grosse Freude hatte. Die letzte Sorgfalt seiner Landes-väterlichen Sorgfalt bewieß er an der Würtzburgischen Stadt Kitzingen, die er 1746 zu einer Handel-Stadt erhob, und ihr deshalben viele [1269]sonderbare Freyheiten verliehe, auch unter andern den Protestanten eine freye Religions-Uebung daselbst verstattete. Suchte er aber den Commercien in seinen Stiffts-Landen aufzuhelffen, so war er nicht weniger beflissen, durch vielerley besondere Einrichtungen zu Bamberg und Würtzburg das Wachsthum der Studien und gelehrten Wissenschafften, und besonders der politischen Wissenschafften zu befördern. Unter solchen löblichen Bemühungen nahete das Ende seines Lebens herbey. Er befand sich zwar bey seinem zunehmenden Alter noch immer munter und gesund. Allein im Monat Julius 1746 wurde er mit einer Unpäßlichkeit befallen, die ihm nach wenig Wochen den Tod brachte. Es geschahe solches den 25 Julius frühe zwischen 3 und 4 Uhr in seiner Bischöflichen Residentz zu Würtzburg, nachdem er sein Alter über 72 Jahr gebracht, in den beyden Bißthümern aber 17 Jahre regieret hatte. Seine Kranckheit hat in einem innerlichen Brande bestanden, der endlich den Hals eingenommen, wovon er so geschwinde gestorben, daß man ihn auf seinem Sessel sitzend tod gefunden. Nachdem man seinen Leichnam einige Tage in einem Fürstlichen Zimmer auf einem Parade-Bette und hernach auch in der Hof-Kirche im Pontifical-Habit öffentlich ausgesetzet, auch ihm das gewöhnliche Toden-Officium gehalten hatte, wurde er den 16 August frühe unter einem sehr grossen Leichen-Conduct nach dem Dom-Stifft gebracht, wobey sowohl die Bürger-Compagnien, als auch drey Infanterie- und ein Dragoner-Regiment paradirten. Bey der Dom-Kirche wurde er von dem mit sechs Leib-Pferden bespannten Trauer-Wagen abgenommen, und durch sechzehen Adeliche Vasallen in dem Dom unter das mit vielen tausend Lichtern gezierte prächtige Castrum Doloris getragen, wo ihm das Hertze zu den Füssen, die beyden Fahnen des Hertzogthums und Stiffts aber zur Seiten gesteckt wurden. Nach geendigter Musick, Leichen-Predigt und hohem Amte, wurde der Leichnam von den Garde-Reutern in die Gruft gesencket, das Hertze aber von dem Ober-Stallmeister von Welden in die Ornat-Cammer des Dom-Capituls getragen. Was seinen Character anlanget, so war er ein gnädiger und leutseliger Herr, der einen prächtigen Hof hielte und Fürstliche Ergötzlichkeiten liebte. Gegen den Kayser sowohl als das Reich war er jederzeit sehr patriotisch gesinnet, den Dom-Capiteln aber widersetzte er sich auf mancherley Weise. Er besaß eine grosse Erkenntniß von Staats-Sachen, sorgte sehr für das Aufnehmen seiner Lande und Unterthanen, war von besonderer Einsicht und Klugheit, und hielte viel auf die Music, Baukunst und Mahlerey. Das Interesse der Europäischen Höfe verstunde er so wohl, daß ihn deshalben der Marschall von Belleisle, als der ihm ehedessen an seinem Hofe eine Visite gegeben, den Deutschen Fleury genennet. Man sehe von ihm nach seinen Geschlechts-Artickel im XXXV Bande, p. 760. Genealogisch-Historische Nachrichten, Band I, p. 581. B. IV, p. 828. B. V, p. [1270]1021. Band IX, p. 475 u. f. f. f. Neue Europäische Fama, Theil 90, p. 464. Historisches Jahrbuch aufs Jahr 1736, p. 368 u. f. f. Ihm folgte in der Bischöflichen und Hertzoglichen Würde
  23. Anshelm Frantz, Graf von Ingelheim, genannt Echter von Mespelbrunn, gebohren 1683 den 12 November, ward als Dom-Cantor zu Würtzburg in Beyseyn des Grafen Rudolphs von Choteck, als Kayserlichen Commissarii, den 29 August 1746 einmüthig zum Bischoff zu Würtzburg und Hertzog von Francken erwehlet. Den 22 September 1747 erhielte er vor dem Kayserlichen Throne die Belehnung über seine Lande, wobey der Herr Baron von Pechtelsheim, Dom-Herr von Bamberg und Würtzburg, dasiger Geheimder Rath und Cammer-Präsident, die Anrede und Dancksagung gethan.

Caspar Bruschens Leben der Bischöffe von Würtzburg; Bucelini Germ. Sacr. Johann Peters von Ludwig Geschichtschreiber des Bißthums Würtzburg; Biedermanns Genealogie der hohen Fürsten-Häuser im Fränckischen Kreise; Zeilers Itiner. Germ. p. 469 u. f. Hühners Historisch-Politische Fragen, Th. Vll, p. 143 u. f. f.


Verzeichniß derer Weyh-Bischöffe zu Würtzburg, so viel ihrer ausfündig sind zu machen gewesen.
  1. Heinrich, um 1263, da er statt des Bischoffs die Capelle in Richardshausen einweyhete.
  2. Inzeller, aus dem Augustiner Eremiten-Orden, war Titular-Bischoff zu Budnen.
  3. Bonifacius, Titular-Bischoff zu Tynen.
  4. Johann, Titular-Bischoff zu Havelberg, um 1326.
  5. Berthold, Titular-Bischoff zu Zygen, 1357.
  6. Walther, 1381.
  7. Johann, Titular-Bischoff von Nicopolis, 1387.
  8. Johann Opsinger, Titular-Bischoff zu Hebron, 1394.
  9. Nicolas von Bossock 1403,und noch 1417.
  10. Johann, ein Augustiner.
  11. Eberhard, Titular-Bischoff zu Sebaste, 1420.
  12. Walther 1433.
  13. Hermann, starb 1450.
  14. Johann, aus dem Franciscaner-Orden, 1454. und noch 1476.
  15. Georg Antworter, ein Franciscaner, 1479, war Professor der Theologie, starb 1499.
  16. Lorentz, starb 1501.
  17. Caspar Grünwald, ein Dominicaner, war zu Freyburg Doctor und Professor, Weyh-Bischoff zu Würtzburg und Bischöffl. General-Vicarius, starb 1512 den 31 Octobr.
  18. Johann Reutter, Titular-Bischoff zu Nicopolis und Weyh-Bischoff zu Würtzburg, starb den 8 Februar 1536.
  19. Augustin Marius, aus dem Augustiner-Orden, gebohren zu Lecheren in Schwaben, [1271]1485. ward Weyh-Bischoff zu Freisingen 1522. und 1536 zu Würtzburg, und starb den 25 November 1543.
  20. Georg Flach, Titular-Bischoff zu Salon, 1544. starb 1564 in dem 69 Jahr seines Alters.
  21. Anton Reß, Tirular-Bischoff zu Salon, war aus dem Dominicaner-Orden, 1564.
  22. Sebastian Bollinger, gab zu Rom einen Legaten ab, und starb auf der Rückreise zu Britxen den 8 Julius 1590, und ist nach ihm das Weyh-Bischoffen-Amt bis 1599 vacant geblieben.
  23. Eucharius Sang 1599. starb 1620 den 11 Mertz.
  24. Jodoc Wagenhauber 1624, war vorhero Würtzburgischer Hof-Prediger, bekleidete auch noch andere Ehrenstellen, und starb den 19 Jenner 1635.
  25. Zacharias, der Theologie Doctor, starb den 30 Jenner 1641.
  26. Stephan, Titular-Bischoff zu Domitiopolis.
  27. Johann Melchior Söllner, starb den 16 May 1666.
  28. Stephan Weinberger, gebohren den 1 April 1624, studirte zu Ingolstadt, wurde Magister der Philosophie und Licentiat in der Theologie, erwehlte hierauf den geistlichen Stand, bekleidete sodann verschiedene ansehnliche Ehrenstellen, und ward 1667 Weyh-Bischoff zu Würtzburg, und 1688 Dechant zum Neuen-Münster, und starb 1703 den 13 Junius.
  29. Johann Bernhard Meyer, Titular-Bischoff zu Chrysopolis und Weyh-Bischoff zu Würtzburg, gebohren den 4 November 1669, studirte zu Würtzburg und Rom, ward 1694 Presbyter zu St. Johann im Lateran, kehrte 1696 wieder nach Würtzburg, wurde nach Verwaltung verschiedener geistlicher Ehrenstellen 1704 Weyh-Bischoff, und im folgenden Jahre Bischoff zu Chrysopolis, und 1707 Bischöffl. Würtzburgischer Geheimder Rath, und lebte noch 1742.

Gropps Collectio noviss. Scriptor. & rerum Wirceburgens. Tom. I. und Tom. II.


Erste Capitulation des Hoch-Stiffts Würtzburg vor einen Bischoff daselbst, wie solche im Jahr 1411 von dem Dom-Capitul entworffen worden.


In nomine Domini Amen.

Anno a Nativitate ejusdem millesimo quadringetesimo undecimo, Indict. IV. Pontificatus Sanctissimi in Christo Patris & Domini nostri, Domini Joannis, divina providentia Papae vicesimi tertii anno secundo, die vero Mercurii octava mensis Decembris hora primarum vel quasi in castro montis B. Mariae virginis prope civitatem Herbipolensem & in [1272]Capella ejusdem castri sede Episcopali Ecclesiae Herbipolensis vacante utpote olim bonae memoriae Dn. Joanne Episc. ejusdem Ecclesiae de medio, ut Domino placuit, sublato ipsiusque corpore Ecclesiasticae tradito sepulturae, in modo, quo Notariorum publicorum & testium subscriptionum praesentis personaliter constituti venerabiles & circumspecti viri Dn. Hermannus natus quondam Ottonis Comitis de Orlamunde, Vicedecan-Eberhardus de Wertheim, Fridericus de Wertheim, Scholast. Joannes de Heydeck, Balthasar de Maspach, Theodor. de Gysenbach, Joannes de Miltz, Jacobus de Thunfeld, Henricus de Thaune, Joannes de Brun, Hels Hiltmar, Joannes de Malkos, Conrad de Kerc, Custos, Otto Wolff, Henricus Truchsess, Anton de Rotenhan, Wernher de Hayn, Cantor, Theodor. de Gych, Günther de Schwartzenburg, Ulricus Fogt, Georg de Lövenstein, Martinus de Lichtenstein pro se & procuratorio nomine Domini Friderici Styber absentis, de cujus procurationis mandato nobis Notar. publice subscriptis plena extitit facta fides, Otto de Egloffstein, Fridericus Schoder, Henricus de Girefendorff, Martin. de Kere, Joannes de Gych, Joannes Horauff, Theodor. de Venningen, Engelhard de Ebernstein, Richard de Maspach, Godfrid de Leimbach & Demetrius de Gych, Canonici praefatae Ecclesiae Herbipolensis capitulares congregati & ad invicem capitulariter coadunati de futuri Pastoris seu Pontificis praedictae suae Ecclesiae electione praehabitis plurimis tractatibus desiderabilibus praedictae suae Ecclesiae indemnitatibus & futuris dispendiis occurrere affectantes per diuturnamque discordiarum & schismatum ambitionem, videlicet ob qvam Ecclesia praefata grandia in spiritualibus & temporalibus pati posset dispendia, sicut hactenus edocuit experientia penitus reprimere, ac inter se debita animorum foedera fortius solidare cupientes matura igitur apud se praehabita deliberatione sponte, libere & voluntarie omnes & singuli praedicti Domini in manibus memorati Domini Hermanni Vice-Decani fide data manuali promiserunt, ac quilibet eorum promisit, ac demum sacrosanctis corporaliter tactis scripturis ad sancta Dei Evangelia juraverunt, & quivis eorum juravit. Ac praefatus Dominus Hermannus, Vice-Decanus, in manibus praedicti Domini Eberhardi de Wertheim promisit ac pari modo juravit, capitula seu puncta subscripta lingua Teuthonica seu vulgari sermone conscripta & ibidem in aperto saepius lecta & recitata in toto & qualibet ejus parte observare & tenere fideliter velle, neque contra ea, vel aliquid ipsarum nullo unquam tempore venire absque fraude & fine vara. Tenor vero capitulorum seu punctorum, de quibus suprascribitur, sequitur & est talis idiomate germanico: Quod electum, quantum in me est, in Episcopatus possessionem admittere nolim, nisi prius corporale juramentum a toto Capitulo conceptum & conventum praesiterit, & quod Electo a capitulo vel majore ejus parte eligendo, si omnia suprascripta juraverit, omnimodam possessionem, quantum in me est, concedere velim, ut ipse [1273]possessionem & Episcopatum retineat, & in ea permaneat, pro viribus meis cooperari velim, & si ego in Episcopum eligerer, quod possessionem recipere & Episcopatum in me susci pere nolim, nisi prius praefatum juramentum jurassem, & si mea electio confirmaretur, aut tantum de eadem providerer, quod juramentum illud denuo in puncto jurare, subscribere & sigillo munire velim, & quod Dominis, a quibus in scrutinio non eligor nec nominor, propterea insensus esse nolim, nec illis ideo molestias creare, nec, ut fiant, curare, nec ad illud cooperari privatim aut aliis rebus sine vara. 8uper quibus omnibus & singulis memorati Domini promittentes & jurantes communiter & singulariter nos Notarios publicos subscriptos instanter requifierunt, ut sibi & eorum cuilibet quantacumque notitia confiteremur publice in forma. Acta sunt haec Anno Indict. & Pontif. mense, die & hora locoque suprascriptis, praesentibus ibidem venerabilibus & circumspectis viris Dn. Joanne Ambinidii, S. Theol. & decretorum, Joanne Zaulfurt & Joanne Alberbach, decretorum Doctoribus, nec non discretis viris, Domino Henrico Rambusch, Ecclesiae Herbipolensis praedictae Vicario perpetuo, & Joanne Fischer, Rectore parochialis Ecclesiae in Golnhofen Herbipolensis dioecesis. Testibus ad praemissa vocatis & rogatis.


Et ego Joannes Adolphi de Estenweg Clericus Moguntin. dioecesis, Publicus Imp. authoritate Notarius. Quia obligationibus, promissionibus & juramentis praestitis, omnibusque aliis & singulis praemissis dum sic, ut praefertur per D. Dominos promittentes & jurantes agerentur & fierent una cum testibus supra & Connotario meo infra scriptis praesens interfui, eaque sic fieri vidi & audivi, idem praesens instrumentum publicum per alium fideliter conscriptum & manu mea propria subscriptum una cum Connotario meo subscripto exinde conseci & publicavi, signoque & nomine meis solitis & consuetis signavi rogatus & requisitus in fidem & restimonium omnium & singulorum praemissorum. Et ego Joannes Gordan, Clericus Moguntin. dioeces. Publicus Imp. autoritate Notarius. Quia obligationibus, promissionibus & juramentis praescriptis omnibusque aliis & singulis praemissis, dum sic ut praefertur, fierent & agerentur, una cum testibus & Connotario meo suprascriptis praesens interfui, eaque sic fieri vidi & audivi, ideo praesens interstrumentum publicum per alium fideliter scriptum & Connotarium meum subscriptum cum eodem Connotario meo conseci & publicavi, signoque & nomine meis solitis & consuetis signavi rogatus & requisitus in fidem & testimonium omnium & singulorum praemissorum. Stehet in Lünigs Spicileg. Eccles. Contin. II, p. 1017 u. f.

XII. Vorzüge oder Prärogativen der Bischöffe zu würtzburg:


(1) Der Titul eines Hertzogs in Francken.

Etwas besonders scheinet es zu seyn , daß der Bischoff zu Würtzburg, der ein unmittelbarer Stand des Reichs ist, unter dem Ertz-Bischoff zu Mayntz in geistlichen Sachen stehet (welches daher kommt, weil der erste Bischoff zu Mayntz, [1274]Bonifacius, den ersten Bischoff nach Würtzburg gesetzet) und mit Worms, Speyer und Aichstädt in Ansehung des Vorsitzes auf den Reichs-Tägen abwechselt, sich auch einen Hertzog von Francken schreibe. Diesen Titul soll der Bischoff Gottfried, ei» Graf von Limpurg, ohngefehr im Jahr 1445 zum ersten angenommen haben; wiewohl aus dem Briefe beym Friesen in seiner Würtzburgischen Chronick, p. 549 erhellet, daß schon 1426 sich Johannes also geschrieben. Die Gelegenheit dazu soll ihm Churfürft Albrecht Achilles zu Brandenburg gegeben haben, welcher 1459 von dem Pabste Pius II, den Titul eines Hertzogs in Franckcn empfangen. Allein weil Bischoff Gottfried schon 1455, ehe noch Albrecht nach Mantua zum Pabst gegangen, verstorben gewesen; so kan dieser jenem keine Ursache zum Hertzoglichen Titul gegeben haben. Viel besser muthmassen diejenigen, welche die Ursache daher führen, daß Gottfried aus dem Hause derer von Limpurg hergestammet, welche von den alten Hertzogen in Francken entsprossen, und sich schon ehedessen Hertzoge von Worms und Francken geschrieben hatten. Nicht als wenn die Limpurger gantz Francken jemahls besessen, sondern weil sie wegen ihres Antheils gleiches Recht mit andern zu diesem Titul gehabt. Wie denn selbige, auch andere, als Marggraf Hermann von Brandenburg schon 1305 wegen Henneberg geführet: Hingegen suchen die Würtzburgischen Geschichtschreiber und unter denselben Trithem, der ehemahls Abt zu St. Jacob bey Würtzburg gewesen, zu behaupten, daß der König Pipin das gantze Hertzogthum Francken an den ersten Bischoff Burckhard geschencket. Allein zu geschweigen, daß kein eintziger Geschichtschreiber dasiger Zeiten mit einem Worte daran gedenckt, ausser daß sich Kayser Friedrich I, in einem Briefe, darinnen er 1168 Bischoff Erholden das Hertzogthum Würtzburg bestätiget, auf die Schenckung Carls des Grossen beziehet; so ist gewiß, daß neben den Bischöffen zu Würtzbura jedesmahl unmittelbare Hertzoge und Grafen in Francken gesessen, welche dem Stiffte mit keiner Unterthänigkeit zugethan gewesen. Denn da findet man Hertzoge in Francken, aus welchen der Kayser Conrad II, entsprossen, deren Nachfolger die von Hohenstauffen waren, so sich Hertzoge zu Rotenburg schrieben. Selbst der Würtzburgische Geschichtschreiber Friese kan nicht in Abrede seyn, daß Kayser Heinrich V, ein Hertzog von Francken gewesen, dessen Güter nach seinem Absterben an seiner Schwester Söhne, Conraden und Friedrichen von Hohenstauffen, gekommen. Weswegen er diejenigen widerlegt, welche vorgeben, daß um diese Zeit das Hertzogthum dem Stiffte geliehen worden. Wenn also etwas dran ist, daß Philipp, Carl der Grosse oder wer der sey, dem Stiffte den Hertzoglichen Titul verliehen, so mag doch selbiger, nicht sich über gantz Francken erstrecken, sondern nur auf des Stiffts-Antheil im Lande zu Francken gezogen werden. Wie etwan die Marggrafen von Brandenburg als Besitzer von Henneberg, und lange zuvor die Nachkommen der Kayser Conrad, I, und II sich ihres Antheils [1275]halber Hertzoge von Francken geschrieben, und doch nicht über gantz Francken geherrschet. Es macht auch solches unter andern selbst das Diploma Kaysers Friedrichs I, wahrscheinlich, welcher niemahis das Hertzogthum Francken, sondern allemahl das Hertzogthum Würtzburg nennet, angesehen seine Anverwandten selbst Rotenburg als ein Antheil des alten Hertzogthums Francken besassen, und sich Hertzoge zu Rotenburg schrieben. Die vornehmsten Gründe sothanen Tituls bestehen demnach in folgenden:


1) Pipin, Major domus oder Groß-Hofmeister in dem Fränckischen Staat, der bekanntermassen den rechtmäßigen König Chilperich den Dritten von dem Throne stieß, habe dieses Hertzogthum Burcharden, erstem Bischoffe zu Würtzburg, geschencket.

2) Hesa, letzterer Hertzog in Francken, habe solches an besagten Pipin vermachet; vorher aber habe

3) Carolomann Pipins Bruder, dergleichen Schenckungen an den Burchard auch gethan, daher Pipin solche nur bekräfftiget.

4) Alles dieses sey nachher von Carolomannen wieder bestätiget worden, sonderlich weil Burchard, anderer Bischoff zu Würtzburg, obgedachten Hertzogs Hesä Bruders Sohn gewesen.

5) Sey zwar der Titul und das Amt als Hertzog von Francken vormahls denen Grafen von Rothenburg zuständig gewesen, nachdem aber selbige ausgestorben, habe Kayser Heinrich der Fünfte solche seinem Schwester Sohn, dem Conrad, gegeben; als aber auch dieses Hertzogliche Haus ausgegangen, wäre das Hertzogthum Francken von dem Kayser Friedrichen dem Ersten 1168 dem Bischoff zu Würtzburg wieder anvertrauet worden,daher auch Bischoff Gottfried, weil er aus dem Limburgischen Hause abgestammet, so seinen Ursprung aus dem ehemahligen Rothenburgischen Hause gehabt, sich beständig Hertzog in Francken geschrieben, wobey es die folgende Bischöffe denn ebenfalls gelassen.


Ja es haben die Bischöffe zu Würtzburg neuerer Zeiten unter diesem Titul ihr Recht über gantz Francken auszubreiten gesucht. Worwider sich aber nicht nur die beyden hohen Häuser Sachsen und Brandenburg, sondern auch Chur-Mayntz und der Bischoff zu Bamberg, (weiln sie alle auch einige Herrschafften in Francken-Land hatten, und also nicht gestatten wolten, daß der Bischoff zu Würtzburg sich einen Hertzogen in Francken schreiben solte) beständig gesetzet, weiches sonderlich 1521 geschahe, als der damahlige Bischoff die Belehnung von Kayser Carln V, suchte, da sie denn mit gleichen Nahmen gedrohet, welches auch so viel gefruchtet, daß gedachter Kayser und der Bischoff auf dem Reichs-Tage zu Worms sich dahin erklärten, daß solche Belehnung mit dem Hertzogthum Francken den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Land zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilig seyn soll. Inzwischen hat sich die Fränckische Ritterschafft noch immer beschweret, daß ein Bischoff von Würtzburg unter diesem Titul so weit greife, zu geschweigen, was die [1276]Reichs-Stände vor Besorgnis sich dieserhalben gemachet.

Immmittelst führen die Herren Bischöffe von Würtzburg annoch diesen Titul, dahin auch das bekannte Reimgen zielet: Herbipolis sola judicat ense & stola; Es bleibet auch dießfalls nun bey den gewöhnlichen Protestationen vorher gedachter Reichs-Stände, und es hat seine Richtigkeit, daß dergleichen Titul sich bey keinen andern Deutschen geistlichen Reichs-Fürsten findet, daher die Wahrheit zu sagen, so werden diejenigen Gründe, die insgemein pflegen angeführet zu werden, und deren man vorher Erwehnung gethan, zu Behauptung dieser Sache nicht viel beytragen, daher solche auf andere Art angesehen werden müste. Denn so viel den Streit wegen des Worts Dux, Heertzog oder Hertzog anlanget, so ist nur allzu bekannt, daß solches einen gantz andern Verstand bey den Römern gehabt, in welchem es auch die Scriptores Francici brauchen, in gar andern aber bey den Deutschen, ohngeachtet die Scribenten der mitlern Zeiten sich dessen auch bedienen. Denn bey den Deutschen bedeutete es einen Landes-Herrn, der in Kriegs- und Friedens-Dingen ein souverainer Herr ist. Da nun aber aus der Historie ebenfalls und allzudeutlich erhellet, daß das heutige Francken, nachdem König Dietrich des Merovingischen Hauses das Thüringische Reich zernichtet hatte, ein Stück der Fränckischen Monarchie geworden; so ist nicht abzusehen, wie selbiges seinen eigenen Hertzog wolle gehabt haben, so lange nemlich die Fränckische Regierung in Deutschland dauerte. Als aber nachher die Deutschen sich wieder ihren eigenen König erwehlten, erholeten zwar die Nachkommen derjenigen Fürsten sich wieder, die von ermeldeten Francken um Land und Leute waren gebracht worden, daher auch Francken seinen Hertzog wieder bekam, obgleich selbiges theils durch die Reichs-Stiffter, theils durch die vielen Reichs-Dominal-Güter seine ehemahlige Gestalt ziemlich verlohren hatte. Indessen haben die vornehmen Geistlichen bey unsern Vorfahren, wie aus dem Cornelius Tacitus de moribus Germanorum c. 7, deutlich erhellet, nicht nur den Kriegen und Feldzügen beygewohnet, sondern es ist auch gar vieles auf deren Rath angekommen. Diese Gewohnheil ward, gleichwie andere mehr, bey der Christlichen Religion auch beybehalten. Daher findet sich auch in den Fränckischen Geschichten, daß dann und wann ein Bischoff eines Ducis Amt gehabt, dergleichen in Francken ebenfalls geschehen. Daß indessen nur sothane Verrichtung auf ein Bißthum erblich solte verknüpft worden seyn, wird zwar aus der Historie nicht darzuthun seyn können, es sey dann daß man sagen wolte, es hätten die alten Grafen von Rothenburg es dem Stifft vermacht gehabt. Weil aber Francken, als das Hohenstaufische Haus aussturbe, eine gantz andere, und zwar die heutige Gestalt bekäme, mithin sothane grosse Veränderung in dem Politischen Staat alles in einem andern Stand versetzten, so könnten die geschehenen Protestationen wider diesen Hertzoglichen Fränckischen Titul so gar ungegründet nicht seyn, welches man andern zu weiterer Untersuchung überläst, weil doch an dem ist, daß aus bisher beygebrachten dem Herrn Bischoffe ein Recht wegen dieses Ti-[1277]tels gebühren könne. Siehe Zschackwitzens Einleitung zu den Rechts-Ansprüchen der hohen Häupter von Europa, Th. I, p. 216 u. f. Ingleichen kan man von den, wegen dieses Titels geführten Streitigkeiten nachlesen den Herrn Hof-Rath Glafey in seiner Fortsetzung des Schwederischen Theatri praetensionum, L. III. Sect. 56. wo er zugleich die Gründe beybringet, welche die im Francken-Lande begüterten Reichs-Stände dem Stiffte Würtzburg entgegen setzen. Becks Diss. de Ducatu Franconiae. Pfeffinger ad Vitriar. T. II, L. I. T. XV, p. 1178 u. f. T. II. P. XVI, p. 350 u. f. Triets Wappen-Kunst, p. 420 u. ff. der Feustelischen Ausgabe. Junckers Geographie der mittlern Zeiten, p. 377 u. f. Pufendorf von dem Zustande des H. R. Reichs Deutscher Nation, p. 425.


(2) Die Vortragung eines blossen Schwerdes bey öffentlichen Geprängen.

Als noch etwas besonderes bemercket man an dem Bischoffe zu Würtzburg, daß er sich durch seinen Marschall bey öffentlichen Geprängen ein blosses Schwerd vortragen lässet. Eigentlich rühret diese bey andern Bischöffen sonst ungewöhnliche Ceremonie von dem vier und zwantzigsten Würtzburgischen Bischoff, Nahmens Erlang her, welcher aus dem Gräflischen Hause von Calw abstammete. Denn dieser ließ, nachdem ihm Kayser Heinrich der Vierte im Anfange des zwölften Jahrhunderts, weil er es mit dem Pabst Paschalis dem Andern hielte, das Hertzogthum Francken vergebens hatte entziehen, und seiner Schwester Sohn, Conraden, Hertzogen in Schwaben, damit belehnen wollen, zum Andencken seines behaupteten Rechts, zu allererst das Schwerd nebst dem Bischoffs-Stabe creutzweiß hinter sein Wappen stellen; und weil dieses bey den Geist­lichen damahls gar nicht gebräuchlich war, so verfertigte man den schon angeführten Vers darauf, dessen sich die Bischöffe noch heut zu Tage bey weltlichen Angelegenheiten in ihren Petschafften bedienen:

Herbipolis Sola judicat ense, Stola.

Heutiges Tages exerciren alle Bischöffe, die zugleich des Hell. Römischen Reichs-Fürsten sind, die hohen weltlichen Regalien, und führen Krafft ihrer Belehnung das Schwerd. Die neueren Geschichtschreiber zweifeln gar sehr, daß dem ersten Würtzburgischen Bischoffe, als Bischoff, dergleichen weltliche Ehren-Bezeugungen wären mitgetheilet worden: vielmehr halten sie dafür, daß sich das Stifft bey Erlangung des Fränckischen Hertzogthums, zugleich auch der weltlichen Herrschafft und der damit verknüpfften Ehren-Zeichen angemasset, und auch dieselbe erlanget habe. Indessen ist merckwürdig, daß auf erwähnntes Gepränge ein so grosses Ansehen gesetzet wird, daß auch bey hohen Messen, wenn solche der Bischoff in Person hält, der Hof-Marschall mit dem blossen Schwerd bey dem Altar stehen muß.


(3) Die Exercirung des Kayserlichen Land-Gerichts in Francken.

Es sind zwey Kayserl. Land-Gerichte in Francken. Das eine exerciret der Bischoff zu Würtzburg, und davor müssen alle Grafen und Herren in [1278]Francken erscheinen, welche wegen ihrer Güter Vasallen vom Stiffte Würtzburg sind. Wenn dieses Gerichte in der Stadt Würtzburg geheget wird, so präsidiret der Bischoff persönlich darinnen, und lässet sich sodann, als Hertzog von Francken, ein grosses Schwerd vortragen. Das andere Kayserl. Land-Gerichte in Francken ist das Burg-Gerichte zu Nürnberg. Hübners vollst. Geogr. Th. III, p. 860 u. f. Jungens Comicia Burggraviae, p. 47 und 51. Burgermeisters Graven- und Ritter-Saal, p. 324 u. f.

XIII. Erb-Aemter des Bischoffs.

Unter die Vorzüge dieses Bißthums gehören auch die Erb-Aemter, welche den Bischoff bedienen. Pipin, Kaysers Carls des Grossen Vater, hat solche bereits verordnet. Solchergestalt verwalten:

1) Die Grafen von Dernbach das Marschall-Amt, durch ihren Unter-Marschall, einen von Bibra.

2) Die Grafen von Isenburg das Truchses-Amt durch ihren Unter-Truchses, einen von Thüngen.

3) Die Grafen von Castell das Schencken-Amt durch ihren Unter-Schencken, einen von Grumbach.

4) Die Grafen von Stollberg das Cämmerer-Amt durch ihren Unter-Cämmerer, einen Zobel von Gibelstadt.

Dennoch sind andere der Meynung, daß diese Erb-Aemter vom Kaiser Friedrichen dem Ersten auf dem Reichs-Tage zu Würtzburg im Jahr 1168, oder wie Bertius Comment. Rerum German. L. III. will, im Jahr 1157 eingeführet worden wären.

XlV. Vornehmste Collegia des Würtzburgischen Bischoffs.

Des Bischoffs vornehmste Collegia find der Geheimde Rath, das Hof-Gerichte, der Kriegs-Rath, und der Cammer-Rath.

XV. Burggrafthum zu Würtzburg.

Ehedem sind die Grafen von Henneberg vom Bischoffe zu Würtzburg mit dem Burggrafthume, ober den Gerichten in der Stadt Würtzburg beliehen worden. Laurentius Friesen bezeuget in seinem Chron. MSC. Würzburg. Epist. 17. daß Kayser Otto ihm die Freyheit verliehen, eigenen Gefallen nach sich einen Voigt anzunehmen. So sind auch die Bischöffe von Würtzburg schon in denen ältesten Zeiten mit der Landes-Hoheit beliehen worden. Von ältern Kayserl. Privilegien jetzo nicht zu gedencken; so hat Kayser Friedrich I dem Stiffte Würtzburg den Blut-Bann und alle Gerichte in denselben übergeben, und deswegen auch dem Bischoffe der Landes-Hoheit halber in seinem Stiffte den Nahmen eines Hertzogs zu Würtzburg beygeleget, wie die ihm deshalber zugefertigte Urkunde mit mehrerm bezeuget. Nachdem aber die Bischöffe zu Würtzburg sich ihres Ortes ebenfals nach dem Zustande der damahligen Zeiten gerichtet und die Gerichts-Händel ihrem geistlichen Amte für unanständig und beschwerlich gehalten; so haben dieselben einen Stiffts-Voigt angenommen, und mit solchem Amte unter dem Nahmen eines Burggrafen [1279]zu Würtzburg die Grafen von Henneberg ordentlich beliehen. Der alte Spangenberg hat in seiner Hennebergischen Chronicke, Lib. I, c. 5. und 7. Lib. II, c. 25. Lib. V, c. 1. p. 169. sich in die Sache nicht wohl finden können, und allerhand seltsame Gedancken von des Burggrafen zu Würtzburg seinem Alter zu den Zeiten Pipini und der Carolinger sich gemachet. Allein Laurentius Friese in Chron. Würzburg. ad an. 1160. hat aus dem Würtzburgischen Stiffts-Archiv eine vollkommene Nachricht gegeben, welche wir, weil sie mit den Kayserl. Urkunden und Stifftischen Lehn-Briefen überein kommet, aus dessen Handschrifft hieher setzen wollen. “Die Bischöffe zu Würtzburg, spricht er, „haben die Grafen zu Henneberg, weil sie mächtig waren, zu Voigten ihres Stiffts angenommen, und dieselben zu Burggrafen zu Würtzburg gemachet. Welche Burggrafschafft sie auch lange Zeit verwaltet haben, dergestalt, daß selten ein Contract oder Urkund von dem Bischoff ausgefertiget worden, welche nicht der Burggraf mit unterschrieben. Unter Bischoff Adelbern ums Jahr 1060 kommen die erste Bürggrafen von Würtzburg, Hennebergischen Geschlechts, vor, wie dann die Gr.von Henneberg, als Burggrafen zu Würtzburg, auch in der Stadt deßhalben ein eigen Hauß gehabt, welches noch jetzo der Grafen-Bann genennet wird. Und haben die Grafen von Henneberg solche Burggrafschafft von Adelbers Zeiten bis auf Bischoff Gebhard von Schwartzburg, bey dreyhundert Jahren, von dem Stifft Würtzburg zu Lehen empfangen und getragen. Sie seyn aber nachhero, etwa an. 1360 (Spangenberg Lib. I, cap. 7. p. 44. setzet hundert Jahre weniger) von der Voigtey und Burggrafschafft kommen und des Stiffts Ober-Marschallen dafür geworden. Auch haben die andern Kloster-Kirchen in Würtzburg sich ihre besondere Voigte genommen, aus allerhand Geschlechtern, welche deßhalben den Nahmen Voigte auch nachhero behalten.“ Ob nun wohl in alten Zeiten ein Gefürsteter Graf des Reichs das Würtzburgische Burggrafthum verwaltet hat; so kan man doch deswegen von den Würtzburgischen Burggrafen an und vor sich nicht sagen, daß er ein Reichs-Stand oder gar ein Reichs-Fürst gewesen. Dessen Ansehen und Gewalt belangend; so übte derselbe seinen Blut- und Gerichs-Bann nicht allein in, sondern auch ausser der Stadt und in allen Kirchen und Klöstern des Stiffts aus. So wurde auch ohne des Burggrafen Einwilligung von dem Bischoffe selten ein Handel geschlossen. Unterdessen war er doch eigentlich nichts anders, als des Stiffts Gerichtshalter. Ludwigs Gel. Anz. III Theil, p. 585-587 u. ff. Seit dem die männliche Linie der Grafen von Henneberg verloschen, haben die Bischöffe diesen Stadt-Richter-Dienst oder das Würtzburgische Burggrafthum als ein eröffnetes Lehen eingezogen, und durch Rechtsgelehrte, Amts-Weise, verwalten lassen, wie Johann Peter von Ludwig im I Theile seiner Gelehrten Anzeigen, p. 286 u.f. und im II Theile, p. 553 angemercket. Juncker hingegen in der Geographie der mittlern Zeiten, p. 533 u. f. schreibet: Es hätten zur Zeit der Evangelischen Reformation weder Fürst Wilhelm zu Henneberg, noch dessen Söhne, Fürst [1280]Georg Ernst, und Fürst Poppo, ihrer Fürstl. Würde convenient gehalten, des Stiffts Würtzburg Burggrafthum fernerweit zu behalten, und hätten daher sowohl, als aus andern Ursachen, demselben mit guter Manier renunciret. Siehe auch Lucä Fürsten-Saal.

XVI. Des Bischoffs zu Würtzburg jähr­liche Einkünffte.

Seine jährlichen Einkünffte schätzet man auf vier bis fünfmahl hundert tausend Gulden. Er bekommt nur allein über vier und zwantzig tausend Fränckische Gulden Schatullen- oder Spiel-Gelder.

XVII. Dessen Landes - Fürstliche Hoheit.

Seine Macht ist nicht geringer, als eines der mächtigsten Reichs-Fürsten. Daher hatte der bekannte Bischoff, Johann Philipp von Greiffenklau, als er zum Churfürsten von Mayntz erwehlet worden, und diesem Churfürstenthum vermittelst des Würtzburgischen Bißthums Beyhülffe wohl zu statten gekommen, gute Ursache von solcher fetten Präbende im Schertz zu sagen: Der Heilige Kilian, als Patron des Bißthums Würtzburg, habe dem Heiligen Martin, als Patron des Ertz-Stifftes Mayntz, seinen Mantel wohl geflickt, wäre auch wohl vermögend dazu. Dem Ansehen aber nach ist die Landes-Fürstliche Hoheit eines Bischoffs zu Würtzburg eingeschränckt. Denn da sonsten, vermöge der Reichs-Verfassungen, die Reichs-Steuern von allen Landsäßigen Unterthanen dem Landes-Fürsten müssen errichtet werden; so hat man in diesem Stiffte mehrentheils grossen Streit. Aus dieser Ursache hat man es bey dem Reichs-Convent, und am Kayserlichen Hofe gleichsam Bitt- oder Anweisungs-Weise so weit bringen, und auch das, was in den Reichs-Satzungen klar enthalten ist, auf eine sonderbare Ausdeutung gegen die Prälaten dieses Hoch-Stiffts gezogen werden müssen.

XIIX. Vasallen des Bischoffs.

Unter den vielen Vasallen des Würtzburgischen Bischoffs stehen auch der Hertzog von Sachsen-Meinungen wegen der Stadt Meinungen; die Landgrafen von Hessen wegen der Grafschafft Catzenelnbogen; und wegen gewisser Lehn-Stücke die Grafen von Castel, die Grafen von Hohenlohe, und die Herren von Limpurg. Ausser diesen müssen noch mehr denn funzehen Grafen und über 150 Ritter von dem dasigen Bischoffe die Lehn empfangen. Jedennoch herrschet zwischen den Fränckischen Grafen, ingleichen dem Reichs-Adel, und dem Stifft fast ein immerwährender Streit über die eigentliche Beschaffenheit solcher Lehne.

XIX. Gerechtsame der Unterthanen.

Die Unterthanen in diesem Bißthum haben das Recht, daß sie in Concurs-Sachen allen ausländischen Gläubigern vorgezogen werden müssen. Gegentheils dürffen sie in Sachen, so unter tausend Gulden Rheinischer Wehrung betragen, von dem Ausspruch des Bischoffs oder dessen Gerichte an kein höheres appelliren.[1281]

XX. Reichs-Anschlag.

Der Bischoff zu Würtzburg hat verschiedene Anschläge; als 1) wegen des Bißthums, monatlich einfach 45 zu Roß, und 208 zu Fuß, oder an Gelde 13722 fl. und zum Cammer-Gerichte jährlich 250 fl. ordinarie, mit der Vermehrung 416 fl. 42 Kr. 2 Heller. 2) Wegen der gefürsteten Grafschafft Henneberg monatlich 36 fl. 3) Wegen der Herrschafft Reigelsperg monatlich 1 zu Roß und vier zu Fuß, oder 28 fl. zum Cammer-Gerichte jährlich 7 fl. mit der Vermehrung 11 fl. 42 Kr. 5 Heller. Und wegen der von der Stadt Schweinfurt übernommenen beyden Reichs-Dörfern, Gochsheim und Seefeld, jahrlich 20 fl. Zeilers Beschreibung der X Kreise des Heil. Röm. Reichs, p. 478.

XXI. Wappen des Bischoffs.

Das Wappen des Bischoffs zu Würtzburg ist ein quadrirter Schild. Das erste und vierte Quartier istvon Roth und Silber quer gestreifet, so, daß aus dem untersten silbernen Felde drey silberne Spitzen in das obere rothe Feld empor steigen. Wegen des Hertzogthums Francken. Einige sagen, es wären drey Flammen, aber auf den Müntzen, so viel man deren siehet, wird die Figur nicht flammigt oder geschoben, sondern mit geraden Linien präsentiret. Im andern und dritten Quartier präsentiret sich im blauen Felde ein aus Roth und Silber quadrirtes Fähnlein, an einer güldenen Lantze, Bandweise gelegt; wegen des Bißthums Würtzburg. Der Herzoglich-Fränckische Helm ist gecrönet und träget zwey Büffels-Hörner, welche wie das erste und letzte Quartier bezeichnet sind. Der Bischöfliche ist mit einem Fürsten-Hute be­deckt, auf welchem drey Strauß-Federn, eine blaue, silberne und rothe, zwischen zwey von Roth und Silber quadrirte Fähnlein stehen. Triers Einleit. zur Wappen-Kunst, p. 419 u. ff. Zschackwitzens Wappen-Kunst, p. 227, und Bergers Durchl. Welt, I Th. p.492.

XXII. Begräbnis des Bischoffs.

Nach alten Gebrauch liessen sich die verstorbenen Bischöffe zu Würtzburg, welche die erste Nacht in dem Kloster zum Schotten oder St. Jacob ru­hen, Stückweise begraben: Das Eingeweide ward in der Schloß-Kirche verwahret, vielleicht deswegen, daß an der Stäte, wo sie im Leben zuerst ihre höchste Gewalt gezeiget, im Tode auch das erste Pfand der Sterblichkeit hingeleget werde; der Cörper in der Dom-Kirche beygesetzt, und das in ein gläsern oder ander Geschirr eingeschlossene Hertz ward den Bernhardiner-Mönchen des Klosters Eborach in Francken auf einem mit vier Pferden bespannten und mit schwarzen Tuch behängten Wagen durch einem alten Diener zugeschicket, welcher dafür eine Pfründe bekommen, Pferde und Wagen aber dem Kloster verblieben. Der Abt und die Mönche haben dasselbe mit besondern Gebeten und Gepränge angenommen, und in die Kirche beygesetzet. Bischoff Siegfried, der 1153 gestorben, machte zu dieser Gewohnheit den Anfang als von welchem sothaner Gebrauch hergekommen, und damit bis auf Bischoff Bertholden von Sternberg continuiret worden. Bey der neuen Kir-[1282]che des gedachten Klosters Eborach hat man auf der rechten Seite des Altars, an der Wand ein sehr ansehnliches Behältniß zu diesem Endzwecke verfertiget. Es sind nemlich zwischen zwey in gantzer Statur in Bischöflichen Habit aus Stein gehauenen Bischöflichen Bildnissen, welche in der rechten Hand ein Hertz, in der lincken den Bischoffs-Stab halten, und vor welchen das Schwerd des Hertzogthums Francken stehet, sechs in Stein gehauene viereckigte Fächer zu sechs Zollen zu sehen, welche mit höltzernen Thürgen und eisernen Gittern verschlossen, und zum Aufbehalt der Bischöflichen Hertzen hauptsächlich gewidmet waren. Doch hat dieser Gebrauch mit dem Bischoff Julius 1617 völlig aufgehöret, obgleich noch bis auf dem heutigen Tag jährlich von dem Eborachischen Convent den 14 November die generalis memoria omnium Fundatorum, Benefactorum & Episcoporum, quorum corda ibi sepulta sunt, gefeyert wird.

XXIII. Dom-Capitul zu Würtzburg.
(1) Dessen Beschaffenheit.

Das Dom-Capitul bestehet aus vier und zwantzig Capitular- und neun und zwantzig Domicellar-Herren, denen es beyderseits an stattlichen Einkünfften nicht mangelt. Inzwischen kan keiner in selbigem zu einem Canonicate gelangen, oder deutlicher zu reden, aus dem Stande eines Domicellaren in den Stand der Capitularen trete, er stamme denn aus einem Stifftsmäßigen alten Adel her, und lauffe mit entblößten Rücken den sämmtlichen zu beyden Seiten gestellten Domicellaren durch die Ruthen. Es sind dieses zwar keine Spißruthen, deren man sich bey dieser Gelegenheit bedienet, wie einige vorgeben wollen; aber doch eine Art solcher Schulruthen, womit in der That dem angehenden Capitularen, als welcher bey dieser Ceremonie an dem obern Leibe emblösset ist, nicht geschonet wird. An sich ist diese empfindliche Ceremonie uralt, und es mögen wohl die Depositioncn auf Universitäten oder die Lossprechungcn der Lehrlinge bey den Handwerckern, anfänglich dazu Anlas gegeben haben. Weil aber jetzo immer die ältern Herren Capitularen durch die Probe paßiret, und man es auch für ein bequemes Mittel erachtet, Fürstliche Personen dadurch (wiewohl andere durch dieses Rückenstreichen das Votum Obedientiae verstehen wollen) abzuhalten, nach der Würde eines solchen Stiffts-Herrn zu trachten; so wird an keine Abschaffung dieser Gewohnheit gedacht. Man trifft auch unter allen dasigen Bischöffen nicht einen eintzigen an, der Fürstlichen Standes gewesen sey. Ja man berichtet von dem Bayerischen Printzen, und nachmahligen Churfürsten zu Cölln, Maximilian Heinrichen, daß er, um dieser Verdrießlichkeit enthoben zu seyn, dem Dom-Stifft viertzig tausend Gulden, und über dieses einem jeden Dom-Herrn insbesondere eine ansehnliche Verehrung angeboten habe. Als er aber gesehen, daß dieses sein Anerbieten nur umsonst war, so hat er sichs gefallen lassen, sein Canonicat aufzugeben. Vor dem waren unter den Dom-Herren dieses reichen Hoch-Stiffts auch Bürgerliche zu finden, welche sich zu solchen geistlichen Ehren-Stellen vermittelst eines Academischen gradus [1283]qualificiren konnten, wie denn annoch 1524 ein Bürgerlicher, Nahmens Nicolaus Kind, beyder Rechten Doctor daselbst Dom-Herr gewesen. Nach der Zeit aber ist das alles in eine wissentliche Vergessenheit gerathen. Siehe Carl Friedrich Schöpffens Relationes Diplomatico-Historicae de Fratribus Domus Sti. Kiliani, oder kurtzgefaßte Historische Nachrichten von denen Dom-Herren des Hoch-Stiffts Würtzburg, Nürnberg, 1741 in 4; ingleichen Franckenbergs Europ. Herold, Th. 1, p 343. Praun im Adelichen Europa beym Burgemeister Biblioth. Equ. P. II. p. 735; und Telgmann von der Ahnen-Zahl p. 170.

(2) Verzeichnis der Dom-Pröbste.
  1. Boppo, Burggraf zu Würtzburg ums Jahr 960, wurde das darauf folgende Jahr zum Bischoff erwehlt.
  2. Bernolf,hat 1057 den Installations-Brief des Bischoffs Adalberoni für die Benedictiner-Mönche des St. Stephans-Klosters in Würtzburg mit unterschrieben.
  3. Dietmar, 1065.
  4. Ruprecht, hat um 1090 und noch 1104 verschiedene Schenckungs-Briefe an das St. Stephans-Kloster mit seiner Unter­schrifft bekräfftiget, und ist 1104 Bischoff worden.
  5. Boppo, welcher vielleicht eben derjenige ist, so 1104 Dom-Sänger gewesen ist.
  6. Rudolph, um 1131 da er dem Stifft Fulda einige Land-Güter in Bonelanden und in Huntesfelde und einen Weinberg in Hamelenburg geschencket hat.
  7. Otto,unterschrieb 1133 das Circular-Schreiben, welches der Bischoff Embrico zu Würtzburg wegen Wieder-Auferbauung der Cathedral-Kirche an die Geistlichkeit und Landes-Inwohner abgehen lassen. Er stifftete 1140 das Hospital zu St. Theodorich in Würtzburg, so vor diesem auf dem Juden Marckt gelegen gewesen, und 1144 be­siegelte er den Uebergabs-Brief, welchen Bischoff Embrico an das Kloster St. Stephan ausgestellet.
  8. Herold von Hocheim, um 1160, wurde 1165 zum Bischoff erwehlt.
  9. Richulf, unterschrieb 1168 das Diploma Kaysers Friedrichs I, darinnen er dem Würtzburgischen Bißthum die Privilegien und die Rechte des Hertzogthums von Ost-Francken bestätiget.
  10. Gottfried von Piesenberg, um 1180, wurde 1184 zum Bischoff erwehlt.
  11. Gottfried (vielleicht von Hohenloe) der 1196 Bischoff worden.
  12. Otto Freyherr von Lobdenburg, um 1200, wurde 1207 Bischoff.
  13. Otto .... unterschrieb 1213 den Ver­trag zwischen dem Dom-Capitel und dem Kloster zu St. Stephan.
  14. Marquard von Castel, lebte noch 1251, da er des Bischoffs Hermanns Genehmhaltungs-Brief eines erfolgten Verkauffs mit unterschrieben hat.
  15. Poppo vonTrinnberg, 1257.[1284]
  16. Mangold, Truchseß oder Ober-Küchenmeister von Neuenburg 1279, wurde 1287 Bischoff.
  17. Heinrich, Graf von Hohenlohe, wird 1292 in einem Bischöfflichen Documente unterschrieben gefunden.
  18. Heinrich von Wechmar, erkauffte 1294 vom Bischoff das Schloß Franckenberg zur Probstey.
  19. Wolffram von Grumbach, um 1314, wurde 1322 Bischoff.
  20. Berthold von Grumbach, dessen 1328 in einem Briefe des Bischoffs Wolfframs zu Würtzburg wegen der Messe daselbst gedacht wird.
  21. Albrecht, Graf von Hohenlohe, wurde 1345 zum Bischoff allda erwehlt.
  22. Heinrich, Graf von Hohenlohe, des vorigen Bruder, 1354 und noch 1356. Er ist auch Probst des Klosters zu Neu-Münster gewesen, und 1363 gestorben.
  23. Hugo, Cardinal-Diaconus mit dem Titel St. Mariä in Portico, 1363.
  24. Albrecht von Heßberg, um 1370, wurde 1372 Bischoff.
  25. Philipp von 'Alencon, Cardinal und Bischoff von Ostia, 1392.
  26. Johann von Egloffstein, 1395, wurde 1400 Bischoff.
  27. Peter von Aufseß, 1400.
  28. Otto von Miltz, 1415, wurde vom Bischoff aufs Costnitzer-Concilium geschickt, und starb 1425.
  29. Anton von Rotenhan, erwehlt 1425, wurde Bischoff zu Bamberg 1431.
  30. Johann von Grumbach, von 1432 bis 1435; nachgehends aber ist er suspendirt oder abgesetzt worden, weil er es währender Streitigkeit zwischen dem Bischoff und Capitul mit dem Bischoff gehalten, doch wird er noch 1440 unter denen, so den Bischoff wehlen, mit gefunden, allein ohne Titel eines Probsts.
  31. Jacob von Sirck, 1438, wurde 1439 Ertz-Bischoff zu Trier.
  32. Aeneas Gling, sonst Sylvius Piccolomini genannt, Cardinal, um 1440, ward 1458 Pabst.
  33. Johann von Grumbach, 1450, wurde 1455 Bischoff.
  34. Ruprecht, Hertzog in Bayern, 1460.
  35. Kilian von Bibra, der Decreten Doctor, 1484, wurde 1486 des Bischoffs General-Vicarius in Spiritualibus.
  36. Lorentz von Bibra, 1494, war vorher Canonicus der Metropolitan-Kirche zu Mayntz, und reisete mit dem dasigen Ertz-Bischoff 1486 nach Aachen, als Kayser Maximilian I gecrönt wurde. Im Jahr 1491 machte ihn ermeldter Ertz-Bischoff zu seinem Sacellan, und 1495 ward er Bischoff zu Würtzburg.
  37. Georg von Giech, 1495, starb 1501.
  38. Frantz Piccolommi, bis 1502.
  39. Albrecht von Bibra, 1502, starb den 24. August 1511.[1285]