Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Visirer, (Stück-)

Band: 48 (1746), Spalte: 1831. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|48|Visirer|1831|}}
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Visirer, sind diejenigen, welche die Fässer und Gefässe, in welchen flüßige Sachen, sonderlich Wein und Bier enthalten, zu eigen und netto vermittelst der accurat eingetheilten Visir-Ruthen zu visiren wissen. Man hält sie theils um den richtigen Gehalt des Gesässes von ihnen zu erfahren, theils auch, damit sie der Obrigkeit und dem Zoll-Amte die Qualität und Quantität des flüßigen Dinges anzeigen, auch wie viel des Jahrs über davon ein- und ausgegangen, aufschreiben, und folglich mit den Zoll-Registern controliren mögen Siehe Visir.