Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

VOCANUS AGER

Nächster>>>

VOCARE in CRIMEN

Band: 50 (1746), Spalte: 13. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|50|VOCARE|13|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:VOCARE|VOCARE|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}

VOCARE, heißt eigentlich so wohl in denen Rechten, als bey andern Lateinischen Schrifftstellern, ruffen, nennen, einen Nahmen geben, einer Person oder Sache einen gewissen Nahmen beylegen. Sonst aber heißt Vocare, oder Vociren, insgemein so viel, als einen zu einem Dienste oder Amte beruffen; desgleichen einladen, oder vorfordern: und Vocari, beruffen, eingeladen, oder vorgefordert werden. Daher sagt man auch in Jus vocare, einen vor Gerichte fordern. Eben daher kommt auch das Wort: Vocatio, Frantz. Vocation, zu Deutsch der Beruff, die Beruffung, Einladung, Vorforderung, u.s.w. Desgleichen Vocatus, ein Vocirter, oder Beruffener; Vocans, der Vocirende, oder Beruffende; und Vocandus, der zu Vocirende oder zu Beruffende, das ist, derjenige, an welchen die Beruffung gerichtet wird, u.d.g.