Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 49 (1746), Spalte: 2108. (Scan)

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Unter-Bootsmann, Frantz. Bosseman, Second. Contre-Maitre, Holl. Boots-mans-maat, Hoog-Boots-mans-maat, Onder-Hoog-Boots-man. Lat. Vicarius Praefectirei ancorariae, ist ein See-Bedienter u. Gehülffe des Ober-Bootsmanns, der die Ancker und Tauen zu besorgen hat, die Tauen, wo es nöthig, zu bewickeln, die Ancker zu kappen, und an Kran-Balcken zu bringen, Boeireepen von gehöriger Länge in den Ancker-Grund daran zu schlagen, die Baacken, oder Boym, über Wasser schwimmend zu halten, und auf die Tauen Acht zu haben, und zuzusehen, daß dieselben nicht reissen, und das Ancker schleppet.

Es hat auch noch der Unter-Bootsmann mit dem Ober-Bootsmann die Aufsicht über die Schmyten und Schoten, und halten die Tackels fertig. Ein jeder unter ihnen hat noch einen Gehülffen. Der Ober-Bootsmann trägt vor alle das Sorge, was den grossen Mast angehet, der Unter-Bootsmann sorget vor den Besans-Mast, der Equiman arbeitet am Focke-Mast, und sein Gehülffe an der Boegspriet, über dieses ist ihre Verrichtung noch aufzuhißen und einzuschiffen, was vorkömmt, und Acht zu haben, daß kein Zufall sich ereigne. Sie haben auch die Aufsicht über die Raen, um sie wohl zu befestigen, und allezeit fertig zu halten. Sie sind es, die nach dem Schiffe sehen, ob es rein, und die es reinigen, und waschen lassen.

Sie verhüten, daß man nirgends anderswo Toback rauche, als vor dem grossen Mast, und halten diejenigen, so an diesem Orte rauchen, an, daß sie Deckel über ihre Pfeiffen stecken, damit kein Brand im Schiffe entstehe, oder verursachet werde.