Zedler:Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

UNDENAE

Nächster>>>

Undenckliche Jahre, oder Undenckliche Zeit

Band: 49 (1746), Spalte: 1193. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|49|Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken|1193|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken|Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}


Undencklich, Unfürdencklich, Unverdencklich, oder über der Menschen Gedencken, Lat. Immemorialis, Immemorabilis, oder Quod hominum memoriam excedit, Frantz. Immemorial, heisst in den Rechten eine so lange Zeit, die über der Menschen gedencken hinaus gehet. Wie viel Jahre aber eigentlich zu einer undencklichen Zeit erfordert werden, wird nach Unterschied der Fälle ungleich entschieden. Mehrentheils werden 100 Jahre, in gewissen Fällen aber mehr, und in andern weniger, angenommen. Wehner.